Einschaltung Dritter. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar- tenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
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Samples: Kreditkartenbedingungen, Kreditkartenbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen
Einschaltung Dritter. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar- tenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber Karteninhaber/der Firma zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
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Einschaltung Dritter. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar- tenvertrages Kreditkartenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
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Samples: Kreditkartenbedingungen