Einschaltung Dritter. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar- tenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
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Samples: www.lzo.com, www.sparkasse-hochfranken.de, www.taunussparkasse.de
Einschaltung Dritter. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar- tenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber Karteninhaber/der Firma zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
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Samples: www.nospa.de, www.kreissparkasse-gotha.de
Einschaltung Dritter. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar- tenvertrages Kreditkartenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
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Samples: www.berliner-sparkasse.de