Einschaltung Dritter. 17.1 Die Bank beauftragt entweder unmittelbar oder mittelbar über eine zwischengeschaltete Bank die paydirekt GmbH, bestimmte wesentliche Funktionen von paydirekt zu übernehmen und im Namen der Bank auszuüben. Die Bank und die paydirekt GmbH behalten sich vor, weitere Dienstleister einzuschalten. 17.2 Die paydirekt GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten der Bank aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag im Namen der Bank auszuüben bzw. zu erfüllen sowie Erklärungen im Namen der Bank abzugeben und in Empfang zu nehmen.
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