Einschränkung der Gewährleistung Musterklauseln

Einschränkung der Gewährleistung. 4.1 Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand, insbesondere Quellcodes von Software-Komponenten, selbst än- dert oder durch Dritte ändern lässt sowie wenn der Leistungsgegenstand in einer nicht vom Auftragneh- mer freigegebenen Hard- und/oder Softwareinfra- struktur verwendet wird, es sei denn, der Kunde be- legt, dass der Mangel nicht auf die von ihm oder von Dritten vorgenommenen Änderungen und/oder die nicht freigegebene Anwendungsumgebung zurück- zuführen ist.
Einschränkung der Gewährleistung. Eingeschränkte Gewähr- leistung bei Subscription TeamViewer wird, vorbehaltlich dieses Abschnitts B (Softwarespezifische Bedingungen), die Software und/ oder andere Services im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der jeweiligen Produktbeschreibung mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Fach- kenntnis während der Laufzeit des Vertrages pflegen. Wartung Die hier beschriebene Pflege durch TeamViewer umfasst nicht (i) die Anpassung der Software an neue Betriebssysteme oder neue Betriebssystemversionen, (ii) die Anpas- sung der Software an den Funktionsumfang von Konkurrenzprodukten, (iii) die Herstel- lung der Kompatibilität mit neuen Datenformaten oder Release-Versionen oder (iv) die Bereitstellung von Funktionen, die von TeamViewer nicht mehr unterstützt werden.
Einschränkung der Gewährleistung. Die Beschreibung der Produkte in Katalogen, Analysen und anderen Dokumentationen von xxxx.xxx dient nur der genauen Bezeichnung und präzisen Festlegung des entsprechenden Produkts. Die vorgenannten Beschreibungen sind nicht als Gewährleistung gemäss Art. 197 des Schweizerischen Obligationenrechts oder gemäss einem anderen anwendbaren Recht zu verstehen. Eine zusätzliche Gewährleistung kann nur in einem Auftrag enthalten sein und erfordert die vorherige schriftliche rechtsgültig unterschriebene Bestätigung von xxxx.xxx mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass ein Produkt eine bestimmte Eigenschaft aufweist. Xxxx.xxx haftet nur für Xxxxxxx beim Vertragspartner ider bei Dritten, die es grob fahrlässig oder vorsätzlich versursacht hat. Dies gilt insbesondere für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung der erbrachten Auftragsergebnisse beim Vertragspartner oder bei Dritten entstehen (Folgeschäden). Die von xxxx.xxx gemessenen, hergestellten und/oder gelieferten Produkte sind für den vorgesehenen Zweck bestimmt. Sie dürfen nur für den spezifizierten Zweck verwendet werden. Mit Ausnahme der im Artikel 13 ausdrücklich erwähnten Gewährleistungspflichten gibt xxxx.xxx keine weiteren stillschweigenden oder ausdrücklichen Gewährleitungen im Zusammenhang mit Geräten, Messungen oder irgendwelchen anderen durch xxxx.xxx selbst oder einen Agenten oder einen im Unterauftrag hergestellten oder / und gelieferten Produkten oder Dienstleitungen. Alle Gewährleistungen beziehen sich nur auf ordnungsgemässen Gebrauch. Der Anspruch erlischt automatisch nach 12 Monaten nach der Lieferung, sowie das Klagerecht.
Einschränkung der Gewährleistung. 7.1. Die Gewährleistung erstreckt sich auf den Verbleib der beschichteten Teile unter normalen Innenraumbedingungen. Der Angriff aggressiver Gase oder flüssigen Medien sowie mechanischer Einwirkungen und das Einsetzen der Teile wo diese der Freibewitterung ausgesetzt sind, entbindet den Auftragnehmer von der Gewährleistung.
Einschränkung der Gewährleistung. Produktspezifikationen oder von uns beigestellte Muster, insbesondere Muster hinsichtlich Abmessungen, Farbe, Druck, Struktur, sowie sonstige in der Ihnen zur Verfügung gestellten Produktdokumentation enthaltene Informationen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Zugesicherte Eigenschaften sind ausschließlich Eigenschaften, die von uns ausdrücklich schriftlich als solche ausgewiesen und bestätigt worden sind. Abweichungen von den zugesicherten Produkteigenschaften zum Zwecke von technischen Verbesserungen oder sonstigen Innovationen behalten wir uns vor. Wir gewährleisten die Güte der gelieferten Produkte für den im Angebot angegebenen Zeitraum oder, falls kein solcher angegeben ist, für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Abnahmedatum oder ab dem Datum der Inbetriebnahme, je nachdem, welches früher eintritt, jedenfalls jedoch längstens für einen Zeitraum von achtzehn Monaten ab Versanddatum, im Hinblick auf daran bei ordnungsgemäßer Verwendung einzig und allein aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern auftretende Mängel. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf durch übliche Abnutzung oder aufgrund von äußeren Einflüssen wie zum Beispiel Luftfeuchtigkeit, feuchter Untergrund, mechanische Belastung, Lasten, Licht oder chemische oder biologische Einflüsse verursachte oder in Folge von Fahrlässigkeit, missbräuchlicher Verwendung oder unsachgemäßer Verlegung, Nutzung, Wartung, Reparatur, Abänderung, Lagerung oder Retourenabwicklung gemäß den in Abschnitt 1 oben erwähnten Unterlagen (TDI, HII etc.) oder aufgrund unerlaubter Kombination mit Drittprodukten entstandene Schäden. Im Rahmen dieser Gewährleistung (i) tauschen wir die Teile, die sich als wie oben angeführt mangelhaft erwiesen haben, kostenfrei aus oder sorgen für deren kostenfreien Austausch, vorausgesetzt, dass Sie uns im Gewährleistungszeitraum innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zutagetreten der Mängel schriftlich (einschließlich per E-Mail) davon in Kenntnis gesetzt haben, oder (ii), falls nach unserer Feststellung ein Austausch nicht möglich ist, kommt als alleinige Abhilfe ein Schadenersatz gemäß Abschnitt 13 zum Tragen. Durch die Erfüllung der im vorliegenden Abschnitt 12 festgelegten Verpflichtungen unsererseits gelten Ihre Ansprüche (mit Ausnahme der unten angeführten Schadenersatzbestimmungen) als vollumfänglich abgegolten. Ansprüche Ihrerseits auf Aufrechnung, Erstattung (mit Ausnahme der unten angeführten Fälle) oder Vertrags-auflösung oder über unsere in Abschnitt ...
Einschränkung der Gewährleistung. DIE EINGESCHRÄNKTEN GARANTIEN VON MTS IN DER VEREINBARUNG ERSETZEN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND UND OB GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE FÜR VERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UND ES WERDEN KEINE GARANTIEN AUSGEDRÜCKT ODER STILLSCHWEIGEND ÜBERNOMMEN, DIE ÜBER DIE BESCHREIBUNG AUF DER SEITE DIESER VEREINBARUNG HINAUSGEHEN.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.