Einschränkungen Des Deckungsumfangs Musterklauseln

Einschränkungen Des Deckungsumfangs. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Wildschä- den, Schäden am Wild sowie Schäden aus vorsätzli- cher Übertretung gesetzlicher oder behördlicher Vor- schriften über Jagd und Jagdschutz. - Nicht versichert ist die Haftpflicht für mangelhafte Ein- richtungen (z.B. Jagdhütten), welche einer Jagdgesell- schaft gehören.
Einschränkungen Des Deckungsumfangs. Von der Versicherung ausgeschlossen sind - Ansprüche für Personenschäden einer im arbeitsver- traglichen Verhältnis zum Versicherungsnehmer ste- henden Person, wenn sie in Ausübung ihrer dienstli- chen Verrichtungen geschädigt wird. - Ansprüche von Familienangehörigen eines der im obi- gen Absatz genannten Versicherten diesem selbst ge- genüber. Als Familienangehörige gelten der Ehegatte oder Lebenspartner, die Verwandten in auf- und ab- steigender Linie sowie die mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Geschwister, Adop- tiv- und Stiefkinder. - Ansprüche von weiteren im gleichen Haushalt leben- den Personen. - Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen oder an deren Stelle tretende Ansprüche aus Ersatzleistungen wegen Nichterfüllung oder nicht richtiger Erfüllung (Unter- nehmerrisiko), - insbesondere für Schäden und Mängel, die an den vom Versicherungsnehmer oder in seinem Auftrag hergestellten oder gelieferten Sachen oder geleiste- ten Arbeiten infolge einer in der Herstellung, Liefe- rung oder Arbeitsleistung liegenden Ursache ent- standen sind. - für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Er- mittlung und Behebung solcher Schäden und Män- gel. - für Erwerbsausfälle und Vermögenseinbussen als Folge solcher Schäden und Mängel. Werden aufgrund desselben Sachverhaltes ausserver- tragliche Ansprüche gestellt, entfällt hierfür der Versi- cherungsschutz ebenfalls. - Ansprüche gegen den Versicherten als Lenker oder Fahrgast fremder Motorfahrzeuge, Schiffe und Luft- fahrzeuge. - Ansprüche für Schäden, deren Eintritt vom Versicher- ten mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste. Dasselbe gilt für Schäden, die im Hinblick auf die Xxxx einer bestimmten Arbeitsweise zwecks Sen- kung der Kosten oder Beschleunigung der Arbeit in Kauf genommen werden. - Ansprüche für Aufwendungen zur Verhütung von Schäden. - Ansprüche aus der Abgabe von Patenten, Lizenzen, Forschungsergebnissen und Formeln an Dritte. - Ansprüche für Vermögensschäden, die weder auf ei- nen versicherten Personenschaden noch auf einen dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachscha- den zurückzuführen sind. - die Haftpflicht für Schäden an mit Schädlingsbe- kämpfungs-, Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungs- mitteln behandelten Sachen sowie Sachschäden, die durch diese Mittel im Umkreis von 10 Metern, von den behandelten Pflanzen aus gemessen, verursacht wer- den. - Ansprüche aus Schäden an Sachen, die ein Versicher- ter zum Gebrauch, zur Bearbeitung, Verwahrung oder Beförderung oder au...
Einschränkungen Des Deckungsumfangs 

Related to Einschränkungen Des Deckungsumfangs

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.