Einschränkungen Des Deckungsumfangs Musterklauseln

Einschränkungen Des Deckungsumfangs. Von der Versicherung ausgeschlossen sind - Ansprüche für Personenschäden einer im arbeitsver- traglichen Verhältnis zum Versicherungsnehmer ste- henden Person, wenn sie in Ausübung ihrer dienstli- chen Verrichtungen geschädigt wird. - Ansprüche von Familienangehörigen eines der im obi- gen Absatz genannten Versicherten diesem selbst ge- genüber. Als Familienangehörige gelten der Ehegatte oder Lebenspartner, die Verwandten in auf- und ab- steigender Linie sowie die mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Geschwister, Adop- tiv- und Stiefkinder. - Ansprüche von weiteren im gleichen Haushalt leben- den Personen. - Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen oder an deren Stelle tretende Ansprüche aus Ersatzleistungen wegen Nichterfüllung oder nicht richtiger Erfüllung (Unter- nehmerrisiko), - insbesondere für Schäden und Mängel, die an den vom Versicherungsnehmer oder in seinem Auftrag hergestellten oder gelieferten Sachen oder geleiste- ten Arbeiten infolge einer in der Herstellung, Liefe- rung oder Arbeitsleistung liegenden Ursache ent- standen sind. - für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Er- mittlung und Behebung solcher Schäden und Män- gel. - für Erwerbsausfälle und Vermögenseinbussen als Folge solcher Schäden und Mängel. Werden aufgrund desselben Sachverhaltes ausserver- tragliche Ansprüche gestellt, entfällt hierfür der Versi- cherungsschutz ebenfalls. - Ansprüche gegen den Versicherten als Lenker oder Fahrgast fremder Motorfahrzeuge, Schiffe und Luft- fahrzeuge. - Ansprüche für Schäden, deren Eintritt vom Versicher- ten mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste. Dasselbe gilt für Schäden, die im Hinblick auf die Xxxx einer bestimmten Arbeitsweise zwecks Sen- kung der Kosten oder Beschleunigung der Arbeit in Kauf genommen werden. - Ansprüche für Aufwendungen zur Verhütung von Schäden. - Ansprüche aus der Abgabe von Patenten, Lizenzen, Forschungsergebnissen und Formeln an Dritte. - Ansprüche für Vermögensschäden, die weder auf ei- nen versicherten Personenschaden noch auf einen dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachscha- den zurückzuführen sind. - die Haftpflicht für Schäden an mit Schädlingsbe- kämpfungs-, Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungs- mitteln behandelten Sachen sowie Sachschäden, die durch diese Mittel im Umkreis von 10 Metern, von den behandelten Pflanzen aus gemessen, verursacht wer- den. - Ansprüche aus Schäden an Sachen, die ein Versicher- ter zum Gebrauch, zur Bearbeitung, Verwahrung oder Beförderung oder au...
Einschränkungen Des Deckungsumfangs. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Wildschä- den, Schäden am Wild sowie Schäden aus vorsätzli- cher Übertretung gesetzlicher oder behördlicher Vor- schriften über Jagd und Jagdschutz. - Nicht versichert ist die Haftpflicht für mangelhafte Ein- richtungen (z.B. Jagdhütten), welche einer Jagdgesell- schaft gehören.
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