Einsichtnahme Musterklauseln

Einsichtnahme. Die Führungszeugnisse sind persönlich einzusehen. • Von Mitarbeitenden, die anschließend aktiv werden, darf der Xxxxxx o den Umstand der Einsichtnahme, o das Datum des Führungszeugnisses und o die Information, ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer in § 72a SGB VIII Absatz 1 Satz 1 genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, notieren/speichern. • Die Daten müssen so gespeichert/notiert werden, dass nur die Personen, die vom Xxxxxx mit der Einsichtnahme in die Führungszeugnisse beauftragt wurden (z.B. die/der Vereinsvorsitzende), diese Informationen einsehen können. Bei der Übertragung dieser Aufgabe an eine/-n andere/-n Beauftragte/-n sind sämtliche Daten/Dokumente an die/den neue/-n Beauftragte/-n zu übergeben. • Für die Dokumentation der Daten empfiehlt es sich, die Anlage 4a zu nutzen und abzuheften. Die Erstellung einer Tabelle ist nicht zu empfehlen, da es schwierig ist, die Anonymität zu wahren und die nicht mehr tätigen Personen zu löschen. • Alle fünf Jahre sollte eine erneute Einsichtnahme in das Führungszeugnis erfolgen. Tipp: Wenn die Formblätter nach Kalenderjahren mit Registerblättern getrennt sind, ist es möglich lediglich einmal jährlich nachzusehen, wer sein Führungszeugnis erneut vorlegen muss. • Nach Einsichtnahme nimmt die/der Ehrenamtliche ihr/sein Führungszeugnis wieder an sich und bewahrt dies selbst auf. • Enthält das Führungszeugnis Eintragungen, die nicht dem Zweck der Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen dienen, unterliegen diese Informationen einem Verwertungsverbot. • Soweit ein Führungszeugnis einschlägige Eintragungen enthält, hat die beauftragte Person … o … dafür Sorge zu tragen, dass diese Person nicht tätig wird. o … die Vereins- bzw. Einrichtungsleitung unverzüglich zu unterrichten. o … die Möglichkeit, sich Unterstützung anderer Fachkräfte einzuholen, u.a. Anlaufstellen des Vereins, Beratungsstellen (siehe Anlage 3). Erhobene Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn im Anschluss an die Einsichtnahme keine Tätigkeit wahrgenommen wird.
Einsichtnahme. 11.1. Frequentis behält sich und ihren Kunden das Recht auf jederzeitige Einsichtnahme in die Leistungserbringung, nach angemessener Vorankündigung, in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Verifizierung des vertragskonformen Leistungs- fortschritts erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Einsichtnahme. Das Gesetz regelt einen umfassenden Anspruch des Patienten, in seine Patientenakte Einsicht zu nehmen. Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betref- fende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche thera- peutische Gründe oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen. Eine Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen (§ 630g BGB). Bei der Prüfung, ob ein Einsichtnahmerecht verweigert werden kann oder muss, ist der Begriff „erhebliche therapeutische Gründe“ eng auszulegen. Dies legt die Verwen- dung des Wortes erheblich bereits nahe. Es reicht demnach nicht aus, dass es aus therapeutischen Gründen „besser“ wäre, der Patient würde auf eine Einsichtnahme verzichten. Vielmehr ist eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit erforderlich, was nur im Ausnahmefall denkbar ist. Selbst wenn im Einzelfall eine solche Gefährdung anzunehmen ist, kann die Einsichtnahme nicht einfach insgesamt verweigert werden. Vor der vollständigen Verweigerung einer Einsichtnahme sind alle milderen Mittel an- zuwenden, die die Wahrnehmung des Einsichtnahmerechts wenigstens teilweise er- möglichen. Dabei kommt insbesondere in Betracht, dass die Einsichtnahme durch den Patienten im Beisein einer fachkundigen Person erfolgt. So kann der Psychotherapeut beispielsweise einzelne Einträge erläutern. Auch kann der Patient einen anderen Psy- chotherapeuten mit der Einsichtnahme beauftragen. Daher ist davon auszugehen, dass die Einsichtnahme in die Akte aus therapeutischen Gründen nie oder jedenfalls fast nie dauerhaft ausgeschlossen werden kann. Beauftragt der Patient eine andere Person mit der Einsichtnahme, so sind erhebliche therapeutische Gründe im Sinne des Gesetzes eigentlich nicht denkbar. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits 1992 mit der Frage auseinanderge- setzt, ob eine Einsichtnahme in die Patientenakte vom Beisein eines Arztes abhängig gemacht wird. Es hat dabei formuliert: „Der zivilrechtliche Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen ergibt sich erst aus der Heranziehung der objektivrechtlichen Bedeutung des GG Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1. Die Ausstrahlungswirkung dieser Grundrechte wird nicht verkannt, wenn ein psychisch Kranker, der die Aushändigung von Kopien psychiatrischer Krankenunterlagen beantragt hat, von dem Fachge- richt, weil es nach Ansicht der Ärzte unvertretbar ist, daß er sich unkon- trolliert mit seiner Krankheit beschäftigt, darauf verwiesen wird, die Unter- lagen im Beisein eines Arz...
Einsichtnahme. Der Versicherer ist generell berechtigt, die Beitragsanmeldung durch Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftsunterlagen des Versicherungsnehmers zu überprüfen. Der Versicherer ist verpflichtet, über die erlangten Kenntnisse Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Einsichtnahme. Die Testfragen des Studieneignungstests sind geheimhaltungsbedürftig. Deshalb wird keine Einsicht in die Testunterlagen gewährt.
Einsichtnahme. (1) Die Organträgerin ist jederzeit berechtigt, Bücher und sonstige Geschäftsunterla- gen der Organgesellschaft einzusehen. Geschäftsführung der Organgesellschaft ist verpflichtet, der Organträgerin jederzeit alle gewünschten Auskünfte über die rechtlichen, geschäftlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Organge- sellschaft zu geben.
Einsichtnahme. Die Vergabeunterlagen und ggfls. zusätzliche Unterlagen können bei der Zentralen Submissionsstelle der Kreisstadt Olpe in Zimmer 206a eingesehen werden.
Einsichtnahme. Auf Verlangen eines Personalrats ermöglicht ihm das RRZ die Einsichtnahme in die Daten des RT-Systems in Anwesenheit einer RRZ-Mitarbeiterin / eines RRZ-Mitarbeiters.
Einsichtnahme. 1Die Kirchen haben das Recht, im Benehmen mit der Schulleitung Einsicht in das außer- unterrichtliche Bildungsangebot zu nehmen, soweit es von pädagogischem Personal durch- geführt oder geplant wird, welches von der Kirche zur Verfügung gestellt wird. 2Die Ein- sichtnahme trägt keinen schulaufsichtlichen Charakter.
Einsichtnahme. 1Der Bewerber oder die Bewerberin hat das Recht, nach Abschluss des Promotionsverfahrens die Prüfungsunterlagen einzusehen. 2Die Anfertigung von Fotokopien und Ablichtungen ist nicht gestattet.