Einstellung der Leistungen. Anstelle einer Kündigung kann TA die Leistungen ohne jegliche Haftung ganz oder teilweise einstellen, stoppen oder aussetzen, falls wichtige Gründe vorliegen. TA wird den Kunden vorgängig informieren und – falls die Software auf eigener Infrastruktur der TA betrieben wird – kann die Software deaktiviert werden. Überdies ist TA in gleichem Masse berechtigt, die Pflege- und Support- und alle anderen Leistungen einzustellen, auszusetzen oder zu stoppen, falls andere Massnahmen nicht erfolgreich waren. Die Zahlungspflichten des Kunden laufen weiter, es sei denn, der wichtige Grund ist allein von TA verschuldet. Das Recht von TA zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt während der Einstellung ungemindert bestehen. Schadenersatzforderungen der TA bleiben vorbehalten.
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Samples: Software License and Maintenance Agreement, Software Service Lease Agreement, Software License and Maintenance Agreement