Common use of Einstellung und Rückforderung der Förderung Clause in Contracts

Einstellung und Rückforderung der Förderung. Der Förderungsnehmer ist verpflichtet, unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auch einer Rückzahlungsverpflichtung gemäß § 30b Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, idgF. eine gewährte Förderung über schriftliche Aufforderung ganz oder teilweise binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, und es tritt das Erlöschen des Anspruches zugesicherter, aber noch nicht ausbezahlter Förderungen ein, wenn

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Einstellung und Rückforderung der Förderung. Der Förderungsnehmer ist verpflichtet, unter ausdrücklichem Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auch einer Rückzahlungsverpflichtung gemäß § 30b Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, idgF. – verpflichtet, über schriftliche Aufforderung, eine gewährte Förderung über schriftliche Aufforderung ganz oder teilweise binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, zurückzuzahlen und es tritt das Erlöschen des Anspruches zugesicherterder Anspruch auf eine zugesicherte, aber noch nicht ausbezahlter Förderungen einausbezahlte Förderung erlischt, wenn

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