Rückforderung Musterklauseln

Rückforderung. Wird ein mehrjähriger Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jah- ren vor Ablauf des fünften Vertragsjahres beendet, kann der für diese Vertragsdauer gewährte Mehrjährigkeitsrabatt (siehe I. Nr. 5.b) zu- rückgefordert werden. Ein solcher Rückforderungsgrund ist u.a. dann gegeben, wenn ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe von § 11 Abs. 4 VVG zum Schluss des dritten oder vierten Jahres gekündigt wird.
Rückforderung. Nicht benötigte Fördermittel hat der Dritte an den Zuwendungsempfangenden umgehend zurückzuzahlen.
Rückforderung. Der Zuschuss oder ein Teil davon wird von der Entsendeeinrichtung zurückgefordert, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin sich nicht an die in der Vereinbarung festgelegten Bestimmungen hält. Beendet der Teilnehmer / die Teilnehmerin den Auslandsaufenthalt vor Ablauf der in der Vereinbarung festgelegten Dauer oder hält er/sie sich nicht an die in der Vereinbarung festgelegten Regeln, so hat er/sie den bereits ausbezahlten Betrag zurückzuzahlen, es sei denn es wurde mit der Entsendeeinrichtung etwas anderes vereinbart. Letzteres ist von der Entsendeeinrichtung zu melden und wird von der nationalen Agentur akzeptiert.
Rückforderung a) Jede Ausschüttung erfolgt unter der Bedingung, dass Multiconnect über die entsprechende Anbietervergütung des Netzbetreibers des Teilnehmers wirksam und endgültig verfügen kann. Sie steht deswegen grundsätzlich bei offline-gebillten Nummern unter dem Vorbehalt der Rückforderung, zum Beispiel aufgrund eines Widerrufs oder einer Rückbelastung durch Netzbetreiber, die am F&I Verfahren teilnehmen. Eine Rückforderung kann für online- oder offline-gebillte Nummern auch die Folge eines Forderungs- und Inkassoverbots der BNetzA sein. b) Zu Rückbelastungen kann es noch bis zum Zeitpunkt der Verjährung kommen, wenn ein Netzbetreiber der Multiconnect eine Forderung als „offene Forderung“ meldet und sie ihr nachträglich rückbelastet. Die Rückbelastung ist in der Regel auf eine konkrete Forderung bezogen, sie kann unter Umständen aber auch pauschalisiert erfolgen. c) Rückbelastungen von bereits erfolgten Ausschüttungen werden in voller Höhe in der nächsten Abrechnung des Kunden verrechnet. Multiconnect kann Rückbelastungen dem Kunden auch nach Ende des Servicevertrags in Rechnung stellen.
Rückforderung. Der Freistaat Bayern kann die überlassene K-Ausrüstung nach Anhörung des Übernehmers bei be- stimmungswidriger oder unsachgemäßer Verwendung jederzeit zurückfordern oder eine anderweitige Verwendung anordnen.
Rückforderung. Erfüllt SGBT den vereinbarten Leistungsauftrag nicht oder nur teilweise, so kann der gesamte oder ein Teil des städtischen Beitrags zurückgefordert werden.
Rückforderung. Nicht benötigte Fördermittel hat der Dritte an den Zuwendungsempfangenden zurückzuzahlen. Der Dritte hat dem Zuwendungsempfangenden die Zuwendung unverzüglich zurückzuzahlen, soweit der Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere §§ 48, 49 VwVfG NRW) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird und der Zuwendungsempfangende nach Nr. 8 ANBest-ESF Zuwendungen zu erstatten hat. Vorstehende Regelungen gelten für die Zeit vom …. bis zum …. (Dauer des Durchführungszeitraums), soweit sich die Regelungen nicht ausdrücklich auf die Zeit nach Ende des Durchführungszeitraums beziehen und keiner der Vertragspartner von seinem Kündigungsrecht nach § 7 Gebrauch macht.
Rückforderung. Sofern die Bewilligungsbehörde gegenüber dem/der Erstempfangenden Rückforderungen geltend macht, ist der/die Erstempfangende berechtigt, diese im Wege des Regresses gegenüber dem/der Letztempfangenden zurück zu fordern. Ein möglicher Erstattungsanspruch ist nach Maßgabe des § 49a Absatz 3 BremVwVfG (Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz) bzw. § 50 Absatz 2a SBG X mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB für das Jahr zu verzinsen. Sämtliche Unterlagen der Maßnahme sind mindestens bis 31.12.2035 aufzubewahren. Aufbewahrungsort ist     (Name, Straße, Ort). Vorstehende Regelungen gelten für die Zeit vom   bis zum   (Dauer des Durchführungszeitraums), soweit sich die Regelungen nicht ausdrücklich auf die Zeit nach Ende des Durchführungszeitraums beziehen und keiner der Vertragspartner:innen von seinem/ihrem Kündigungsrecht nach § 12 Gebrauch macht.
Rückforderung. Nicht benötigte Fördermittel hat der Dritte an den Zuwendungsempfangenden zurückzuzahlen.
Rückforderung. Erfüllt Startfeld die vereinbarte Leistungsvereinbarung und damit die Zielsetzungen gemäss Ziff. 7 nicht, nur teilweise oder mangelhaft, so kann der gesamte oder ein Teil des städtischen Beitrags zurückgefordert werden.