Solidarhaftung Musterklauseln

Solidarhaftung. Mehrere LN haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. Bürgen, Garanten oder andere sicherstellu ngsleistende Dritte haften mit dem (den) LN(n) solidarisch für alle vertraglichen Geldforderungen der LG.
Solidarhaftung. Mehrere Auftraggeber oder am vermittelten Geschäft auf einer Seite beteiligte Personen schulden die Provision zur ungeteilten Hand.
Solidarhaftung. Die Gewährung einer Förderung, deren Begünstigter eine Dritte oder ein Dritter ist, ist grundsätzlich davon abhängig zu machen, dass diese oder dieser Dritte vor Abschluss des Förderungsvertrages nachweislich die Solidarhaftung (§ 891 ABGB) für die Rückzahlung der Förderung im Fall des Eintritts eines Rückzahlungsgrundes übernimmt.
Solidarhaftung. 17.1 Xxxxxxx Xxxxxx/Leasingnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Bestand und der Auflösung dieses Vertrages zur ungeteilten Hand. 17.2 Leistet ein Dritter als Bürge, Garant oder in anderer Form Sicherstellung für den oder die Kunden, haftet er mit diesen solidarisch für alle vertraglichen Geldforderungen von Alphabet.
Solidarhaftung. Die Gewährung einer Förderung, deren Begünstigte Dritte sind, ist grundsätzlich davon ab- hängig zu machen, dass diese 4 vor Abschluss des Förderungsvertrages nachweislich die Soli- darhaftung (§ 891 ABGB) für die Rückzahlung der Förderung im Fall des Eintritts eines Rück- zahlungsgrundes übernimmt. Diese kann mit der Höhe ihrer Förderung begrenzt werden (sie- he 3.1.4. Konsortialvorhaben).
Solidarhaftung. 14.1 Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften sämtliche LN als Solidarschuldner und haben diese zur ungeteilten Hand zu erfüllen, und zwar so, als wären keine anderen Sicherheiten vereinbart. 14.2 Der 1. LN ist Leistungsempfänger im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 2 UStG. Es genügt weiters, wenn auszufertigende Papiere auf den an erster Stelle genannten LN ausgestellt werden.
Solidarhaftung. Bürgen, Garanten oder andere sicherstellungleistende Dritte haften mit dem MK solidarisch.
Solidarhaftung. Verpflichten sich mehrere Kreditnehmer, so haften sie der Baloise Bank SoBa AG solidarisch.
Solidarhaftung. 16.1 Mehrere Leasingnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Bestand und der Auflösung dieses Vertrages zur ungeteilten Hand. 16.2 Leistet ein Dritter als Bürge, Garant oder in anderer Form Sicherstellung für den oder die Leasingnehmer, haftet er mit diesen solidarisch für alle vertraglichen Geldforderungen des Leasinggebers.
Solidarhaftung. 14.1 Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften sämtliche LN als Solidarschuldner und haben diese zur ungeteilten Hand zu erfüllen, und zwar so, als wären keine anderen Sicherheiten vereinbart. 14.2 Der 1. LN ist Leistungsempfänger im Sinne des § 11 Abs. 1 Z. 2 UStG. Es genügt weiters, wenn auszufertigende Papiere auf den an erster Stelle genannten LN ausgestellt werden. 14.3 Wenn der/die Mitleasingnehmer einen Zustellbevollmächtigten für gegenständlichen Leasingvertrag bestellen, kann der LG mit Wirkung für alle Mitleasingnehmer sämtliche Schreiben ausschließlich an den Zustellbevollmächtigten übermitteln, alle auszufertigenden Papiere auf den Zustellbevollmächtigten ausstellen und allfällige Guthaben an den Zustellbevollmächtigten ausbezahlen. Abweichend davon sind Mahnungen immer an den LN und den/die Mitleasingnehmer zu übermitteln. Eine erteilte Zustellbevollmächtigung kann jederzeit von jedem Mitleasingnehmer gegenüber dem LG in geschriebener oder mündlicher Form widerrufen werden.