Common use of Einvernehmliches Vorgehen Clause in Contracts

Einvernehmliches Vorgehen. Die Vertragsparteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprü- che Dritter verständigen. XXXXX wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen ent- weder Bereitsteller überlassen oder nur im Einvernehmen mit Bereitsteller führen. XXXXX ver- pflichtet Nachnutzer, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anzuerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder Bereit- steller zu überlassen oder nur im Einvernehmen mit Bereitsteller zu führen. Bereitsteller er- stattet FITKO bzw. Nachnutzer notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit FITKO bzw. Nachnutzer aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Ver- gleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. FITKO bzw. Nachnutzer ha- ben in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskos- ten.

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Einvernehmliches Vorgehen. Die Vertragsparteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprü- che Dritter verständigen. XXXXX Nachnutzer wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen aner- kennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen ent- weder Regelun- gen entweder Bereitsteller (oder FITKO auf deren Aufforderung) überlassen oder nur im Einvernehmen Ein- vernehmen mit Bereitsteller (oder mit FITKO auf deren Aufforderung) führen. XXXXX ver- pflichtet Nachnutzer, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anzuerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder Bereit- steller zu überlassen oder nur im Einvernehmen mit Bereitsteller zu führen. Bereitsteller er- stattet FITKO bzw. erstattet Nachnutzer notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit FITKO bzw. Nachnutzer aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Ver- gleichsverhandlungen vorbehalten Vergleichsverhandlungen vorbehal- ten bleiben bzw. bleiben müssen. FITKO bzw. Nachnutzer ha- ben hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskos- tenVerteidigungskosten.

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Einvernehmliches Vorgehen. Die Vertragsparteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprü- che An- sprüche Dritter verständigen. XXXXX wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen ent- weder Bereitsteller entweder UL überlassen oder nur im Einvernehmen mit Bereitsteller UL führen. XXXXX ver- pflichtet Nachnutzerverpflichtet AL, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anzuerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder Bereit- steller UL zu überlassen oder nur im Einvernehmen mit Bereitsteller UL zu führen. Bereitsteller er- stattet UL erstattet FITKO bzw. Nachnutzer AL notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit FITKO bzw. Nachnutzer AL aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Ver- gleichsverhandlungen vorbehalten Vergleichsverhandlungen vor- behalten bleiben bzw. bleiben müssen. FITKO XXXXX bzw. Nachnutzer ha- ben AL haben in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskos- tenVerteidigungskosten.

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