Einweisung in ein Krankenhaus. Indikationen zur sofortigen stationären Behandlung bestehen insbesondere für Patientinnen und Patienten (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) unter folgenden Bedingungen: - Verdacht auf lebensbedrohlichen Anfall, - schwerer, trotz initialer Behandlung persistierender Anfall. Darüber hinaus ist eine stationäre Behandlung zu erwägen insbesondere: - bei Erwachsenen: − Absinken des Peakflows unter ca. 30 % des persönlichen Bestwertes bzw. unter 100 l/min, − deutlich erniedrigte Sauerstoffsättigung, − Atemfrequenz mehr als ca. 25 pro Minute, − Sprech-Dyspnoe, − deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei Kindern und Jugendlichen: − Absinken des Peakflows unter ca. 50 % des persönlichen Bestwertes, − fehlendes Ansprechen auf kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika, − deutlich erniedrigte Sauerstoffsättigung, − Sprech-Dyspnoe, − Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, − deutliche Zunahme der Herz- und Atemfrequenz, − deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - bei asthmakranken Schwangeren mit Verdacht auf Gefährdung des ungeborenen Kindes. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.
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Samples: Vereinbarung Über Die Durchführung Der Strukturierten Behandlungsprogramme Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 137f SGB V
Einweisung in ein Krankenhaus. Indikationen 1Indikationen zur sofortigen stationären Behandlung bestehen insbesondere für Patientinnen und Patienten (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) unter folgenden Bedingungen: - Verdacht auf lebensbedrohlichen Anfall, - schwerer, trotz initialer Behandlung persistierender Anfall. Darüber 2Darüber hinaus ist eine stationäre Behandlung zu erwägen insbesondere: - bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - bei Erwachsenen: − Absinken des Peakflows unter ca. 30 % des persönlichen Bestwertes Best-wertes bzw. unter 100 l/min, − deutlich erniedrigte Sauerstoffsättigung, − min Atemfrequenz mehr als ca. 25 pro Minute, − Sprech-Dyspnoe, − Dyspnoe und/oder deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei Kindern und Jugendlichen: − Absinken des Peakflows unter ca. 50 % des persönlichen Bestwertes, − fehlendes Ansprechen auf kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika, − deutlich erniedrigte deutlicher Abfall der Sauerstoffsättigung, − Sprech-Dyspnoe, − Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, − deutliche Zunahme der Herz- und Atemfrequenz, − Atemfrequenz und/oder deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - bei asthmakranken Schwangeren mit Verdacht auf Gefährdung des ungeborenen Kindes. Im 3Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.
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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V
Einweisung in ein Krankenhaus. Indikationen zur sofortigen stationären Behandlung bestehen insbesondere für Patientinnen und Patienten (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) unter folgenden Bedingungen: - – Verdacht auf lebensbedrohlichen Anfall, - – schwerer, trotz initialer Behandlung persistierender Anfall. Darüber hinaus ist eine stationäre Behandlung zu erwägen insbesondere: - – bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, – bei Erwachsenen: − Absinken des Peakflows unter ca. 30 % des persönlichen – Bestwertes bzw. unter 100 l/minmin 29)), − deutlich erniedrigte Sauerstoffsättigung, − Atemfrequenz mehr als ca. 25 pro Minute, − Sprech-Dyspnoe, − Dyspnoe und/oder deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - – bei Kindern und Jugendlichen: − Absinken des Peakflows unter ca. 50 50% des – persönlichen Bestwertes, − fehlendes Ansprechen auf kurz wirksame Beta-2-kurzwirksame Beta-2- Sympathomimetika, − deutlich erniedrigte deutlicher Abfall der Sauerstoffsättigung, − Sprech-Dyspnoe, − Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, − deutliche Zunahme der Herz- und Atemfrequenz, − Atemfrequenz und/oder deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - – bei asthmakranken Schwangeren mit Verdacht auf Gefährdung des ungeborenen – Kindes. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.
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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V
Einweisung in ein Krankenhaus. Indikationen zur sofortigen stationären Behandlung bestehen insbesondere für Patientinnen und Patienten (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) unter folgenden Bedingungen: - • Verdacht auf lebensbedrohlichen Anfall, - • schwerer, trotz initialer Behandlung persistierender Anfall. Darüber hinaus ist eine stationäre Behandlung zu erwägen insbesondere: - • bei Erwachsenen: − Absinken des Peakflows unter ca. 30 30% des persönlichen Bestwertes bzw. unter 100 l/min, − min deutlich erniedrigte Sauerstoffsättigung, − Atemfrequenz mehr als mehrals ca. 25 pro Minute, − Sprech-Dyspnoe, − Dyspnoe und /oder deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - • bei Kindern und Jugendlichen: − Absinken des Peakflows unter ca. 50 50% des persönlichen Bestwertes, − fehlendes Ansprechen auf kurz wirksame kurzwirksame Beta-2-Sympathomimetika, − deutlich erniedrigte Sauerstoffsättigung, − Sprech-Dyspnoe, − Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, − deutliche Zunahme der Herz- und Atemfrequenz, − deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - . • bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - • bei asthmakranken Schwangeren mit Verdacht auf Gefährdung des ungeborenen Kindes. • • Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.
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Samples: Vereinbarung Über Die Durchführung Der Strukturierten Behandlungsprogramme Nach § 137f SGB V