Common use of Einweisung in ein Krankenhaus Clause in Contracts

Einweisung in ein Krankenhaus. 1Indikationen zur sofortigen stationären Behandlung bestehen insbesondere für Patientinnen und Patienten (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) unter folgenden Bedingungen: - Verdacht auf lebensbedrohlichen Anfall, - schwerer, trotz initialer Behandlung persistierender Anfall. 2Darüber hinaus ist eine stationäre Behandlung zu erwägen insbesondere: - bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - bei Erwachsenen: Absinken des Peakflows unter ca. 30 % des persönlichen Best-wertes bzw. unter 100 l/min Atemfrequenz mehr als ca. 25 pro Minute, Sprech-Dyspnoe und/oder deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei Kindern und Jugendlichen: Absinken des Peakflows unter ca. 50 % des persönlichen Bestwertes, fehlendes Ansprechen auf kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika, deutlicher Abfall der Sauerstoffsättigung, Sprech-Dyspnoe, Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, deutliche Zunahme der Herz- und Atemfrequenz und/oder deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei asthmakranken Schwangeren mit Verdacht auf Gefährdung des ungeborenen Kindes. 3Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V‌, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V

Einweisung in ein Krankenhaus. 1Indikationen Indikationen zur sofortigen stationären Behandlung bestehen insbesondere für Patientinnen und Patienten (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) unter folgenden Bedingungen: - Verdacht auf lebensbedrohlichen Anfall, - schwerer, trotz initialer Behandlung persistierender Anfall. 2Darüber Darüber hinaus ist eine stationäre Behandlung zu erwägen insbesondere: - bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - bei Erwachsenen: Absinken des Peakflows unter ca. 30 % des persönlichen Best-wertes Bestwertes bzw. unter 100 l/min min, − deutlich erniedrigte Sauerstoffsättigung, − Atemfrequenz mehr als ca. 25 pro Minute, Sprech-Dyspnoe und/oder Dyspnoe, − deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei Kindern und Jugendlichen: Absinken des Peakflows unter ca. 50 % des persönlichen Bestwertes, fehlendes Ansprechen auf kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika, deutlicher Abfall der − deutlich erniedrigte Sauerstoffsättigung, Sprech-Dyspnoe, Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, deutliche Zunahme der Herz- und Atemfrequenz und/oder Atemfrequenz, − deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - bei asthmakranken Schwangeren mit Verdacht auf Gefährdung des ungeborenen Kindes. 3Im Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.

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Samples: www.kvbawue.de, www.kvhh.net, www.kvhh.net

Einweisung in ein Krankenhaus. 1Indikationen Indikationen zur sofortigen stationären Behandlung bestehen insbesondere für Patientinnen und Patienten (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) unter folgenden Bedingungen: - Verdacht auf lebensbedrohlichen Anfall, - schwerer, trotz initialer Behandlung persistierender Anfall. 2Darüber Darüber hinaus ist eine stationäre Behandlung zu erwägen insbesondere: - bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - bei Erwachsenen: Absinken des Peakflows unter ca. 30 % des persönlichen Best-wertes – Bestwertes bzw. unter 100 l/min 29)), Atemfrequenz mehr als ca. 25 pro Minute, Sprech-Dyspnoe und/oder deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei Kindern und Jugendlichen: Absinken des Peakflows unter ca. 50 50% des persönlichen Bestwertes, fehlendes Ansprechen auf kurz wirksame Beta-2-kurzwirksame Beta-2- Sympathomimetika, deutlicher Abfall der Sauerstoffsättigung, Sprech-Dyspnoe, Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, deutliche Zunahme der Herz- und Atemfrequenz und/oder deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei asthmakranken Schwangeren mit Verdacht auf Gefährdung des ungeborenen Kindes. 3Im Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V

Einweisung in ein Krankenhaus. 1Indikationen Indikationen zur sofortigen stationären Behandlung bestehen insbesondere für Patientinnen und Patienten (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) unter folgenden Bedingungen: - Verdacht auf lebensbedrohlichen Anfall, - schwerer, trotz initialer Behandlung persistierender Anfall. 2Darüber Darüber hinaus ist eine stationäre Behandlung zu erwägen insbesondere: - bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - bei Erwachsenen: Absinken des Peakflows unter ca. 30 30% des persönlichen Best-wertes Bestwertes bzw. unter 100 l/min deutlich erniedrigte Sauerstoffsättigung, Atemfrequenz mehr als mehrals ca. 25 pro Minute, Sprech-Dyspnoe und/oder und /oder deutliche Abschwächung des Atemgeräusches, - bei Kindern und Jugendlichen: Absinken des Peakflows unter ca. 50 50% des persönlichen Bestwertes, fehlendes Ansprechen auf kurz wirksame kurzwirksame Beta-2-Sympathomimetika, deutlicher Abfall der deutlich erniedrigte Sauerstoffsättigung, Sprech-Dyspnoe, Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, deutliche Zunahme der Herz- und Atemfrequenz und/oder Atemfrequenz, deutliche Abschwächung des Atemgeräusches. • bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen, - bei asthmakranken Schwangeren mit Verdacht auf Gefährdung des ungeborenen Kindes. 3Im • • Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.

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