Common use of Einwendungen gegen Rechnungen Clause in Contracts

Einwendungen gegen Rechnungen. 10.1. Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit Rechnung vorgeschriebenen Betrages, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der Gründe, aus denen er sich beschwert erachtet, binnen 3 Monaten ab Rechnungszugang schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt. 10.2. Bei Einwendungen gegen einzelne Teile der Rechnung sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge fristgerecht zu bezahlen. 10.3. Sollten sich nach Prüfung durch Tele2 die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erwei- sen, kann der Kunde binnen einem Monat ab Erhalt der von Tele2 zu den Einwendungen gegebenen Stellungnahme bei sonstigem Einwendungsausschluss die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (Regulierungsbehörde) zur Streitschlichtung anrufen (§ 122 TKG 2003). Für die Durchführung von derartigen Streitbeilegungsverfahren, die die Erbringung von Telekommunikationsdiensten betreffen, erlässt die Regulierungsbehörde Richtlinien, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx abgerufen werden können. Tele2 ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Bis zur Streitbeilegung wird die Fälligkeit des bestrittenen Betrages aufgeschoben. Tele2 kann ungeachtet dessen den Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen (§ 71 Abs. 2 TKG 2003). Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gegeben ist, ist Tele2 berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu verlangen. 10.4. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigen Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Eiwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. 10.5. Stellt Tele2 einen Fehler bei durchgeführter Abrechnung fest, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem Durchschnitt der in den letzten drei Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelte entspricht, soweit Tele2 einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann (§ 71 Abs. 4 TKG 2003). Bei einer kürzeren Vertragsdauer wird der Durchschnittsbetrag sowie das Pauschalentgelt je Kalendertag errechnet. 10.6. Tele2 wird Verbraucher auf alle in Punkt 10 erwähnten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einwendungen gegen Rechnungen. 10.1. 10.1 Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit Rechnung vorgeschriebenen Betrages, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der Gründe, aus denen er sich beschwert erachtet, binnen 3 Monaten 6 Wochen ab Rechnungszugang Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt. 10.2. 10.2 Bei Einwendungen gegen einzelne Teile der Rechnung sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge fristgerecht zu bezahlen. 10.3. 10.3 Sollten sich nach Prüfung durch Tele2 die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erwei- senerweisen, kann der Kunde binnen einem Monat ab Erhalt der von Tele2 zu den Einwendungen gegebenen Stellungnahme bei sonstigem Einwendungsausschluss die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (Regulierungsbehörde) zur Streitschlichtung anrufen (§ 122 TKG 2003). Für die Durchführung von derartigen Streitbeilegungsverfahren, Streitbeilegungs- verfahren die die Erbringung von Telekommunikationsdiensten betreffen, erlässt die Regulierungsbehörde Richtlinien, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx.xxx.xx abgerufen werden können. Tele2 ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Bis zur Streitbeilegung wird die Fälligkeit des bestrittenen Betrages aufgeschoben. Tele2 kann Stand: 28.02.2008 ungeachtet dessen den Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen (§ 71 Abs. 2 TKG 2003). Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gegeben ist, ist Tele2 berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu verlangen. 10.4. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigen Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Eiwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. 10.5. 10.4 Stellt Tele2 einen Fehler bei durchgeführter Abrechnung fest, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt aus- gewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem Durchschnitt der in den letzten drei Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelte entspricht, soweit Tele2 einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann entspricht (§ 71 Abs. 4 TKG 2003). Bei einer kürzeren Vertragsdauer wird der Durchschnittsbetrag sowie das Pauschalentgelt je Kalendertag errechnet. 10.6. 10.5 Tele2 wird Verbraucher weist den Kunden auf alle in Punkt 10 erwähnten Fristen die jeweilige Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisenBedeutung seines Verhaltens gemäß 10.1 und 10.3 gesondert hin.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einwendungen gegen Rechnungen. 10.1. 10.1 Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit der Rechnung vorgeschriebenen Betrages, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der Gründe, aus denen er sich beschwert erachtetbeschwert, binnen 6 Wochen ab Rechnungs- datum 3 Monaten ab Rechnungszugang schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forderung For- derung als anerkannt. 10.2. 10.2 Bei Einwendungen gegen einzelne Teile der Rechnung sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen vorge- schriebenen (Teil-)Beträge fristgerecht zu bezahlen. 10.3. 10.3 Sollten sich nach Prüfung durch Tele2 STW die Einwendungen Einwen- dungen des Kunden als unberechtigt erwei- senerweisen, kann der Kunde binnen einem Monat ab Erhalt der von Tele2 STW zu den Einwendungen gegebenen Stellungnahme Stellungnahmen bei sonstigem Einwendungsausschluss die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (Regulierungsbehörde) zur Streitschlichtung anrufen (§ 122 TKG 2003). Für die Durchführung von derartigen StreitbeilegungsverfahrenStreitbeilegungsverfah- ren, die die Erbringung von Telekommunikationsdiensten Telekommunikationsdiens- ten betreffen, erlässt die Regulierungsbehörde RichtlinienRichtli- nien, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx abgerufen werden können. Tele2 STW ist verpflichtet, verpflichtet an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Bis zur Streitbeilegung wird die Fälligkeit des bestrittenen Betrages aufgeschoben. Tele2 STW kann ungeachtet dessen den Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entsprichtent- spricht, sofort fällig stellen (§ 71 Abs. 2 TKG 2003). Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen be- strittenen Betrages gegeben ist, ist Tele2 STW berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu verlangen. 10.4. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigen Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Eiwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. 10.5. Stellt Tele2 einen Fehler bei durchgeführter Abrechnung fest, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem Durchschnitt der in den letzten drei Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelte entspricht, soweit Tele2 einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann (§ 71 Abs. 4 TKG 2003). Bei einer kürzeren Vertragsdauer wird der Durchschnittsbetrag sowie das Pauschalentgelt je Kalendertag errechnet. 10.6. Tele2 wird Verbraucher auf alle in Punkt 10 erwähnten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Einwendungen gegen Rechnungen. 10.1. 8.1 Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit Rechnung vorgeschriebenen Betrages, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der Gründe, aus denen er sich beschwert erachtet, binnen 3 Monaten Mo- naten ab Rechnungszugang schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forderung Forde- rung als anerkannt. 10.2. 8.2 Bei Einwendungen gegen einzelne Teile der Rechnung sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge fristgerecht zu bezahlen. 10.3. 8.3 Sollten sich nach Prüfung durch Tele2 KBC die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erwei- senerweisen, kann der Kunde binnen einem Monat ab Erhalt der von Tele2 zu den Einwendungen gegebenen Stellungnahme erstmaliger Beschwerdeerhebung (§ 4 AStG iVm § 71 Abs.2 TKG) bei sonstigem Einwendungsausschluss die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RegulierungsbehördeRegulie- rungsbehörde) zur Streitschlichtung anrufen (§ 122 TKG 2003TKG, § 4 AStG). Für die Durchführung von derartigen Streitbeilegungsverfahren, die die Erbringung von Telekommunikationsdiensten betreffen, erlässt die Regulierungsbehörde Richtlinien, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx abgerufen werden können. Tele2 ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Bis zur Streitbeilegung wird die Fälligkeit des bestrittenen Betrages aufgeschoben. Tele2 KBC kann ungeachtet dessen den Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen (§ 71 Abs. 2 TKG 2003TKG). Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gegeben ist, ist Tele2 berechtigt KBC be- rechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu verlangen. 10.4. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigen Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. 8.4 Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Eiwendungen Einwendungen bei sonstigem Ausschluss Aus- schluss gerichtlich geltend zu machen. 10.5. 8.5 Stellt Tele2 KBC einen Fehler bei durchgeführter Abrechnung fest, fest der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt aus- gewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem Durchschnitt der in den letzten drei Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelte Entgelten entspricht, soweit Tele2 KBC einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann (§ 71 Abs. 4 TKG 20034). Bei einer kürzeren Vertragsdauer wird der Durchschnittsbetrag sowie das Pauschalentgelt je Kalendertag errechnet. 10.6. Tele2 wird Verbraucher auf alle in Punkt 10 erwähnten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste

Einwendungen gegen Rechnungen. 10.112.1. Bezweifelt Allfällige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen müssen schriftlich binnen drei Monaten nach Rechnungserhalt bei Xxxx (Xxxxxxxx 000, X-0000 Xxxx, Fax: (0800) 303031) geltend gemacht werden. Erhebt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit Rechnung vorgeschriebenen Betragesinnerhalb dieser Frist keine Einwendungen, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der Gründe, aus denen er sich beschwert erachtet, binnen 3 Monaten ab Rechnungszugang schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt. 10.2. Bei Einwendungen gegen einzelne Teile Der Kunde wird auf diesen Umstand in der jeweiligen Rechnung hingewiesen. Dies schließt eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Drei wird auf Grund eines fristgerechten Einspruchs ein standardisiertes Prüfverfahren durchführen, um anhand der Ergebnisse die Richtigkeit der bestrittenen Forderung zu bestätigen oder gegebenenfalls die betreffende Rechnung entsprechend zu ändern. Die Fälligkeit von Forderungen, die sich im Zuge des Prüfverfahrens als vom Kunden zu Unrecht beeinsprucht herausstellen, bleibt unverändert. Nicht beeinspruchte (Teil-) Rechnungsbeträge sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge jedenfalls fristgerecht zu bezahlen. 10.312.2. Sollten sich nach Prüfung durch Tele2 die Einwendungen des Kunden aus der Sicht von Drei als unberechtigt erwei- senerweisen, kann der Kunde binnen einem Monat eines Jahres ab Erhalt erstmaliger Beschwerdeerhebung ein Schlichtungsverfahren (§ 4 AStG iVm § 205 TKG) bei der von Tele2 zu den Einwendungen gegebenen Stellungnahme bei sonstigem Einwendungsausschluss die Rundfunk Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00-00, X-0000 Xxxx) einleiten (Regulierungsbehörde) zur Streitschlichtung anrufen (§ 122 TKG 2003vgl. im Übrigen Punkt 30.4). Für die Durchführung von derartigen StreitbeilegungsverfahrenDrei ist auch bei Anrufung der Regulierungsbehörde berechtigt, die die Erbringung von Telekommunikationsdiensten betreffen, erlässt die Regulierungsbehörde Richtlinien, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx abgerufen werden können. Tele2 ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Bis zur Streitbeilegung wird die Fälligkeit des bestrittenen Betrages aufgeschoben. Tele2 kann ungeachtet dessen den einen Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen (§ 71 Abszu stellen. 2 TKG 2003)Sofern sich herausstellt, dass dadurch zu viel eingehoben wurde, wird der Differenzbetrag dem Kunden samt gesetzlichen Zinsen ab dem Inkassotag rückerstattet. Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gegeben istgefunden wird, ist Tele2 berechtigt die werden dem Kunden von Drei Verzugszinsen in der gesetzlichen Verzugszinsen Höhe ab dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu verlangenin Rechnung gestellt. 10.412.3. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigen Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; Wird ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Eiwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. 10.5. Stellt Tele2 einen Fehler bei durchgeführter der Abrechnung festfestgestellt, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem Durchschnitt durchschnittlichen Ausmaß der in den letzten drei Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelte Inanspruchnahme des Telekommunikationsdienstes entspricht, soweit Tele2 Drei einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann (§ 71 145 Abs. 4 TKG 20035 TKG). Bei einer kürzeren Vertragsdauer wird der Durchschnittsbetrag sowie das Pauschalentgelt je Kalendertag errechnet. 10.612.4. Tele2 wird Verbraucher auf alle in Punkt 10 erwähnten Fristen Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigem Überprüfungsverfahren und die Schlichtungsverfahren unberührt. Der Kunde hat seine Einwendungen binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisensonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einwendungen gegen Rechnungen. 10.1. Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit Rechnung vorgeschriebenen Betrages, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der Gründe, aus denen er sich beschwert erachtet, binnen 3 Monaten ab Rechnungszugang schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt. 10.2. Bei Einwendungen gegen einzelne Teile der Rechnung sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge fristgerecht zu bezahlen.. 15/31 10.3. Sollten sich nach Prüfung durch Tele2 die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erwei- senerweisen, kann der Kunde binnen einem Monat ab Erhalt der von Tele2 zu den Einwendungen gegebenen Stellungnahme bei sonstigem Einwendungsausschluss die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (Regulierungsbehörde) zur Streitschlichtung anrufen (§ 122 TKG 2003). Für die Durchführung von derartigen Streitbeilegungsverfahren, die die Erbringung von Telekommunikationsdiensten betreffen, erlässt die Regulierungsbehörde Richtlinien, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx abgerufen werden können. Tele2 ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Bis zur Streitbeilegung wird die Fälligkeit des bestrittenen Betrages aufgeschoben. Tele2 kann ungeachtet dessen den Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen (§ 71 Abs. 2 TKG 2003). Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gegeben ist, ist Tele2 berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu verlangen. 10.4. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigen Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Eiwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. 10.5. Stellt Tele2 einen Fehler bei durchgeführter Abrechnung fest, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem Durchschnitt der in den letzten drei Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelte entspricht, soweit Tele2 einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann (§ 71 Abs. 4 TKG 2003). Bei einer kürzeren Vertragsdauer wird der Durchschnittsbetrag sowie das Pauschalentgelt je Kalendertag errechnet. 10.6. Tele2 wird Verbraucher auf alle in Punkt 10 10. erwähnten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einwendungen gegen Rechnungen. 10.1. Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit Rechnung vorgeschriebenen Betrages, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der Gründe, aus denen er sich beschwert erachtet, binnen 3 Monaten ab Rechnungszugang schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt. 10.2. Bei Einwendungen gegen einzelne Teile der Rechnung sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge fristgerecht zu bezahlen. 10.3. Sollten sich nach Prüfung durch Tele2 die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erwei- senerweisen, kann der Kunde binnen einem Monat ab Erhalt der von Tele2 zu den Einwendungen gegebenen Stellungnahme bei sonstigem Einwendungsausschluss die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (Regulierungsbehörde) zur Streitschlichtung anrufen (§ 122 TKG 2003). Für die Durchführung von derartigen Streitbeilegungsverfahren, die die Erbringung von Telekommunikationsdiensten betreffen, erlässt die Regulierungsbehörde Richtlinien, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx abgerufen werden können. Tele2 ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Bis zur Streitbeilegung wird die Fälligkeit des bestrittenen Betrages aufgeschoben. Tele2 kann ungeachtet dessen den Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen (§ 71 Abs. 2 TKG 2003). Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gegeben ist, ist Tele2 berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu verlangen. 10.4. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigen Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Eiwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. 10.5. Stellt Tele2 einen Fehler bei durchgeführter Abrechnung fest, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem Durchschnitt der in den letzten drei Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelte entspricht, soweit Tele2 einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann (§ 71 Abs. 4 TKG 2003). Bei einer kürzeren Vertragsdauer wird der Durchschnittsbetrag sowie das Pauschalentgelt je Kalendertag errechnet. 10.6. Tele2 wird Verbraucher auf alle in Punkt 10 10. erwähnten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einwendungen gegen Rechnungen. 10.112.1. Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit Rechnung vorgeschriebenen BetragesAllfällige Einwendungen gegen Rechnungen müssen Sie schriftlich binnen drei Monaten nach Rechnungserhalt bei Drei (Xxxxxxxx 000, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der GründeX-0000 Xxxx, aus denen er sich beschwert erachtetFax: (0800) 303031) geltend gemacht werden. Erheben Sie innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, binnen 3 Monaten ab Rechnungszugang schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt. 10.2. Bei Einwendungen gegen einzelne Teile Sie werden auf diesen Umstand in der jeweiligen Rechnung hingewiesen. Dies schließt eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Drei wird auf Grund eines fristgerechten Einspruchs ein standardisiertes Prüfverfahren durchführen, um anhand der Ergebnisse die Richtigkeit der bestrittenen Forderung zu bestätigen oder gegebenenfalls die betreffende Rechnung entsprechend zu ändern. Die Fälligkeit von Forderungen, die sich im Zuge des Prüfverfahrens als von Ihnen zu Unrecht beeinsprucht herausstellen, bleibt unverändert. Nicht beeinspruchte (Teil-) Rechnungsbeträge sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge jedenfalls fristgerecht zu bezahlen. 10.312.2. Sollten sich nach Prüfung durch Tele2 die Ihre Einwendungen des Kunden aus der Sicht von Drei als unberechtigt erwei- senerweisen, kann können Sie binnen eines Jahres ab erstmaliger Beschwerdeerhebung ein Schlichtungsverfahren (§ 4 AStG iVm § 205 TKG) bei der Kunde binnen einem Monat ab Erhalt der von Tele2 zu den Einwendungen gegebenen Stellungnahme bei sonstigem Einwendungsausschluss die Rundfunk Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00-00, X-0000 Xxxx) einleiten (Regulierungsbehörde) zur Streitschlichtung anrufen (§ 122 TKG 2003vgl. im Übrigen Punkt 30.4). Für die Durchführung von derartigen StreitbeilegungsverfahrenDrei ist auch bei Anrufung der Regulierungsbehörde berechtigt, die die Erbringung von Telekommunikationsdiensten betreffen, erlässt die Regulierungsbehörde Richtlinien, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx abgerufen werden können. Tele2 ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Bis zur Streitbeilegung wird die Fälligkeit des bestrittenen Betrages aufgeschoben. Tele2 kann ungeachtet dessen den einen Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen (§ 71 Abszu stellen. 2 TKG 2003)Sofern sich herausstellt, dass dadurch zu viel eingehoben wurde, wird Ihnen der Differenzbetrag samt gesetzlichen Zinsen ab dem Inkassotag rückerstattet. Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gegeben istgefunden wird, ist Tele2 berechtigt die werden Ihnen von Drei Verzugszinsen in der gesetzlichen Verzugszinsen Höhe ab dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu verlangenin Rechnung gestellt. 10.412.3. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigen Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; Wird ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Eiwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. 10.5. Stellt Tele2 einen Fehler bei durchgeführter der Abrechnung festfestgestellt, der sich zum zu Ihrem Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde schulden Sie für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dass dem Durchschnitt durchschnittlichen Ausmaß der in den letzten drei Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelte Inanspruchnahme des Telekommunikationsdienstes entspricht, soweit Tele2 Drei einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann (§ 71 145 Abs. 4 TKG 20035 TKG). Bei einer kürzeren Vertragsdauer wird der Durchschnittsbetrag sowie das Pauschalentgelt je Kalendertag errechnet. 10.612.4. Tele2 wird Verbraucher auf alle in Punkt 10 erwähnten Fristen Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigem Überprüfungsverfahren und die Schlichtungsverfahren unberührt. Sie haben Ihre Einwendungen binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisensonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen