EINWILLIGUNG IN DATENÜBERTRAGUNG Musterklauseln

EINWILLIGUNG IN DATENÜBERTRAGUNG. Der Kunde willigt ein, dass die Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung seine Daten auch an den im Antrag genannten Berater/Vermittler, an die Beratungs-/Vermittlungsgesellschaft, der der Berater/ Vermittler angehört, sowie an die growney GmbH, der/die sie zu eigenen Servicezwecken nutzen wird/werden, übermittelt.
EINWILLIGUNG IN DATENÜBERTRAGUNG. Ich willige ein, dass die Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung meine Daten auch an den im Antrag genannten Berater/Vermittler sowie an die Beratungs-/Vermittlungsgesellschaft, der er angehört, der/die sie zu eigenen Servicezwecken nutzen wird/werden und an die jeweiligen Anlagebanken, damit die Anlagekonten bei diesen Banken als offene Treuhandkonten geführt werden können, übermittelt. Weitere Einzelheiten sind in § 10 der Nutzungs- und Treuhandvereinbarung geregelt. 6.3.HINWEISUNDEINWILLIGUNGZURAUFZEICHNUNGVONTELEFONGESPRÄCHENUNDELEKTRONISCHERKOMMUNIKATION: Ich werde darauf hingewiesen und willige ein, dass Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit der Bank gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufgezeichnet und gespeichert werden können. Die Aufzeichnungen dienen Nachweiszwecken bzw. zur Erfüllung gesetzlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der Bank. Zu Beginn einer Telefonaufzeichnung werde ich ausdrücklich über die geplante Aufzeichnung und deren Zweck unterrichtet und um mein Einverständnis gebeten. Die unter Ziffer 2 bzw. 3 erteilte Einwilligung kann jederzeit telefonisch, per E-Mail oder schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an: Xxx Xxxxx. Sutor oHG, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (Tel.: 000-00000000, Fax: 000- 00000000, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx). Wird die Einwilligung in die Datenübertragung gemäß Ziffer 2 nicht erteilt oder später widerrufen, wird die Bank den Abschluss des Vertrages in der Regel ablehnen. Im Falle eines Widerrufs der unter Xxxxxx 3 erteilten Einwilligung scheidet eine Kommunikation auf elektronischem Weg aus. ANTRAG AUF ERÖFFNUNG EINES ZINSPILOT-XXXXXX UND AUF ABSCHLUSS DER NUTZUNGS- UND TREUHANDVEREINBARUNG

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.