Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. (1) Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Mandanten bekannten, kooperierenden Unternehmungen weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist. Der Mandant ist zudem damit einverstanden, dass die Kanzlei Xxxxxxxxx Versicherungsberatung (xxx.xxx-xxxxx.xx) in Unterstützung des Versicherungsmaklers die Daten speichert und ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung nutzen darf. (2) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Mandanten. Die Mandantendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. (3) Der/die Vermittler dürfen die Mandantendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.B. Anwälte und Steuerberater) weitergeben.
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Samples: Maklervertrag, Datenschutzerklärung, Maklervertrag
Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. (1) Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Mandanten bekannten, kooperierenden Unternehmungen weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist. Der Mandant ist zudem damit einverstanden, dass die Kanzlei Xxxxxxxxx Versicherungsberatung (xxx.xxx-xxxxx.xxxxx.xxx-xxxxx.xx und xxxxx.xxxxxxxxxxxx) in Unterstützung des Versicherungsmaklers die Daten speichert und ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung nutzen darf.
(2) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Mandanten. Die Mandantendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
(3) Der/die Vermittler dürfen die Mandantendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.B. Anwälte und Steuerberater) weitergeben.
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Samples: Datenschutzerklärung, Maklervertrag
Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. (1) Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Mandanten bekannten, kooperierenden Unternehmungen weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist. Der Mandant ist zudem damit einverstanden, dass die Kanzlei Xxxxxxxxx Versicherungsberatung (xxx.xxx-xxxxx.xxwww.app- xxxxx.xx und xxxxx.xxxxxxxxxxxx) in Unterstützung des Versicherungsmaklers die Daten speichert und ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung nutzen darf.
(2) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Mandanten. Die Mandantendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
(3) Der/die Vermittler dürfen die Mandantendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.B. Anwälte und Steuerberater) weitergeben.
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Samples: Maklervertrag