Einzelhandelsgewinn. (a) Ein IR ist zum Einzelhandelsgewinn für jedes Produkt, das der IR persönlich und erfolgreich gegenüber einem Kunden fördert, der es daraufhin vom Unternehmen kauft, berechtigt.
(b) Ein Empfehler ist auch zum Einzelhandelsgewinn aus dem ersten persönlichen Kauf seiner direkt geförderten DownLine zum Einzelhandelspreis berechtigt (der auch mehr als ein Produkt umfassen kann).