Common use of Elektrische Anlage Clause in Contracts

Elektrische Anlage. 5.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.ewr-netze-remscheid.de, www.ewr-netze-remscheid.de, www.twl-netze.de

Elektrische Anlage. 5.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb Be- trieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile An- lagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.alliander-netz.de, www.stadtwerke-herne.de, www.stwb.de

Elektrische Anlage. 5.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich ver- antwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Netzanschlussvertrag Strom, www.ulm-netze.de

Elektrische Anlage. 5.13.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung Instand- haltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit da- mit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Strom), Netzanschlussvertrag (Strom)

Elektrische Anlage. 5.1. 5.1 Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes ande- res vereinbart ist.

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Samples: www.fraport.com, www.fraport.com

Elektrische Anlage. 5.13.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: stadtwerke-langen.de, www.ob-netz.de

Elektrische Anlage. 5.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder die von ihm oder seinem Beauftragten betriebenen Anlagenteile hinter der Eigentumsgrenze gemäß Ziffer 1.1. verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.sachsen-netze.de, www.stadtwerke-elbtal.de

Elektrische Anlage. 5.1. 5.1 Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.uez.de, stadtwerke-hilden.de

Elektrische Anlage. 5.1. 5.1 Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb Be- trieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile An- lagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.bielefelder-netz.de, www.stw-riesa.de

Elektrische Anlage. 5.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb Be- trieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile An- lagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart verein- bart ist.

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Samples: www.osthessennetz.de, www.stadtwerke-borken.de

Elektrische Anlage. 5.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb Änderung und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile Anlagen verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.sw-soltau.de, www.sw-nuertingen.de

Elektrische Anlage. 5.12.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Vertrag Zum Anschluss Einer Eigenerzeugungsanlage (Strom)

Elektrische Anlage. 5.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen betriebe- nen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.regionetz.de

Elektrische Anlage. 5.1. 5.1 Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen betriebe- nen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes ande- res vereinbart ist.

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Samples: www.swro-netze.de

Elektrische Anlage. 5.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung In- standhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.netcur.de

Elektrische Anlage. 5.1. 5.1 Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes Anderes vereinbart ist.

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Samples: www.ob-netz.de

Elektrische Anlage. 5.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen be- triebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit nichts anderes ande- res vereinbart ist.

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Samples: www.stadtwerke-homburg.de

Elektrische Anlage. 5.1. 5.1 Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden Kosten, soweit so- weit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.koeln-bonn-airport.de

Elektrische Anlage. 5.14.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbunden verbundenen Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.gipsprojekt.de