Elektrische Anlage. 8.1. Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Er- richtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbundenen Kosten. Hat der An- schlussnehmer die elektrische Anlage hinter der Eigen- tumsgrenze oder Teile hiervon einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung oder Betriebsführung überlas- sen, so ist er neben diesem verantwortlich.
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Samples: Vertrag Über Den Anschluss an Das Stromversorgungsnetz Der Enervie Vernetzt GMBH Sowie Die Nutzung Des Netzanschlusses (Ab Mittelspannung), www.enervie-vernetzt.de, www.enervie-vernetzt.de
Elektrische Anlage. 8.1. (1) Der Anschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Er- richtung, Erweiterung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung Instand- haltung der in seinem Eigentum befindlichen oder von ihm betriebenen be- triebenen Anlagenteile verantwortlich und trägt die damit verbundenen ver- bunden Kosten. Hat der An- schlussnehmer die elektrische Anlage hinter der Eigen- tumsgrenze oder Teile hiervon einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung oder Betriebsführung überlas- sen, so ist er neben diesem verantwortlichsoweit nichts anderes vereinbart ist.
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Samples: netzplusservice.de