Common use of Elektronischer Datenaustausch Clause in Contracts

Elektronischer Datenaustausch. Die KKH nutzt für den elektronischen Datenaustausch exklusiv die Dienstleistung der Firma: Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH Xxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxxxx Telefon: 0621.67 17 82-79 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Die Übermittlung des elektronischen Kostenvoranschlages ist ausschließlich über diese Dienst- leistungsfirma zulässig. Der Leistungserbringer hat sich zwecks Umsetzung direkt mit der o.g. Firma in Verbindung zu setzen. Die Kosten für die Übermittlung trägt der Leistungserbringer. Die Modalitäten für den Datenaustausch sind mit dem Anbieter zu vereinbaren. Die fallbezogene Kommunikation hat grundsätzlich über den elektronischen Datenaustausch zu erfolgen. Hierzu stehen folgende Funktionen zur Verfügung: • Empfang eines Auftrags für die Erstellung eines Kostenvoranschlages, Anpassung/Re- paratur/sicherheitstechnische Kontrolle/Wartung/Rückholung eines Hilfsmittels, • Versand des Kostenvoranschlages, • Empfang des Entscheidungsdatensatzes (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung, Ablehnung), • Empfang und Versand von Nachrichten, • Versand einer Lieferbestätigung. Die zulässigen Dateiformate für Anhänge (z. B. Verordnung, Kostenvoranschlag, Lieferschein) sind TIF, JPEG und PDF. Die maximale Größe des Anhangs darf 4 MB nicht überschreiten. Abweichend vom elektronischen Datenaustausch kann der Leistungserbringer die notwendigen Unterlagen im Ausnahmefall auch auf dem Postweg oder per Fax an das zuständige Hilfsmittel- zentrum senden. Die Zuständigkeit der Hilfsmittelzentren für die Faxübermittlung leitet sich aus dem Wohnort des Versicherten (Postleitzahl) ab. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Über- sicht „Zuständigkeit der KKH-Hilfsmittelzentren nach Postleitzahlen“ unter Punkt 4 dieser An- lage. Eine Übermittlung von fallbezogenen Daten, wie Verordnungen, Kostenvoranschlägen, Liefer- scheinen, etc. per E-Mail ist grundsätzlich unzulässig. Dies mit Rücksicht darauf, dass es sich bei den gesendeten Informationen um Sozialdaten handelt und das damit verbundene Risiko/ den damit verbundenen Aufwand. Für den Fall, dass eine Übermittlung von Kostenvoranschlä- gen per E-Mail erfolgen soll, bedarf dies einer vorherigen gesonderten schriftlichen Vereinba- rung mit der KKH. Für diesen Fall ist eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende gän- gige Verschlüsselungsmethode zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Beitrittserklärung Zur Hilfsmittelversorgung

Elektronischer Datenaustausch. Die KKH nutzt für den elektronischen Datenaustausch exklusiv die Dienstleistung der Firma: Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH Xxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxxxx Telefon: 0621.67 17 82-79 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Die Übermittlung des elektronischen Kostenvoranschlages ist ausschließlich über diese Dienst- leistungsfirma zulässig. Der Leistungserbringer Auftragnehmer hat sich zwecks Umsetzung direkt mit der o.g. Firma in Verbindung zu setzen. Die Kosten für die Übermittlung trägt der Leistungserbringer. Die Modalitäten für den Datenaustausch sind mit dem Anbieter zu vereinbaren. Die fallbezogene Kommunikation hat grundsätzlich über den elektronischen Datenaustausch zu erfolgen. Hierzu stehen folgende Funktionen zur Verfügung: • Empfang eines Auftrags für die Erstellung eines Kostenvoranschlages, Anpassung/Re- paratur/sicherheitstechnische Kontrolle/Wartung/Rückholung eines Hilfsmittels, • Versand des Kostenvoranschlages, • Empfang des Entscheidungsdatensatzes (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung, Ablehnung), • Empfang und Versand von Nachrichten, • Versand einer Lieferbestätigung. Die zulässigen Dateiformate für Anhänge (z. B. Verordnung, Kostenvoranschlag, Lieferschein) sind TIF, JPEG und PDF. Die maximale Größe des Anhangs darf 4 MB nicht überschreiten. Abweichend vom elektronischen Datenaustausch kann der Leistungserbringer Auftragnehmer die notwendigen Unterlagen Un- terlagen im Ausnahmefall auch auf dem Postweg oder per Fax an das zuständige Hilfsmittel- zentrum senden. Die Zuständigkeit der Hilfsmittelzentren für die Faxübermittlung leitet sich aus dem Wohnort des Versicherten (Postleitzahl) ab. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Über- sicht „Zuständigkeit der KKH-Hilfsmittelzentren nach Postleitzahlen“ unter Punkt 4 dieser An- lage. Eine Übermittlung von fallbezogenen Daten, wie Verordnungen, Kostenvoranschlägen, Liefer- scheinen, etc. per E-Mail ist grundsätzlich unzulässig. Dies mit Rücksicht darauf, dass es sich bei den gesendeten Informationen um Sozialdaten handelt und das damit verbundene Risiko/ den damit verbundenen Aufwand. Für den Fall, dass eine Übermittlung von Kostenvoranschlä- gen per E-Mail erfolgen soll, bedarf dies einer vorherigen gesonderten schriftlichen Vereinba- rung mit der KKH. Für diesen Fall ist eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende gän- gige Verschlüsselungsmethode zu verwenden.

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Samples: Hilfsmittelversorgungsvertrag

Elektronischer Datenaustausch. Die KKH nutzt für den elektronischen Datenaustausch exklusiv die Dienstleistung der Firma: Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH Xxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxxxx Telefon: 0621.67 17 82-79 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Die Übermittlung des elektronischen Kostenvoranschlages ist ausschließlich über diese Dienst- leistungsfirma zulässig. Der Leistungserbringer hat sich zwecks Umsetzung direkt mit der o.g. Firma in Verbindung zu setzen. Die Kosten für die Übermittlung trägt der Leistungserbringer. Die Modalitäten für den Datenaustausch sind mit dem Anbieter zu vereinbaren. Die fallbezogene Kommunikation hat grundsätzlich über den elektronischen Datenaustausch zu erfolgen. Hierzu Es stehen folgende Funktionen zur Verfügung: • Empfang eines Auftrags für die Erstellung eines Kostenvoranschlages, Anpassung/Re- paratur/sicherheitstechnische Kontrolle/Wartung/Rückholung eines Hilfsmittels, • Versand des Kostenvoranschlages, • Empfang des Entscheidungsdatensatzes (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung, Ablehnung), • Empfang und Versand von Nachrichten, • Versand einer Lieferbestätigung. Die fallbezogene Kommunikation hat grundsätzlich über den elektronischen Datenaustausch zu erfolgen. Die zulässigen Dateiformate für Anhänge (z. B. Verordnung, Kostenvoranschlag, Lieferschein) sind TIF, JPEG und PDF. Die maximale Größe des Anhangs darf 4 MB nicht überschreiten. Abweichend vom elektronischen Datenaustausch kann der Leistungserbringer die notwendigen Unterlagen im Ausnahmefall auch auf dem Postweg oder per Fax an das zuständige Hilfsmittel- zentrum senden. Die Zuständigkeit der Hilfsmittelzentren für die Faxübermittlung leitet sich aus dem Wohnort des Versicherten (Postleitzahl) ab. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Über- sicht „Zuständigkeit der KKH-Hilfsmittelzentren nach Postleitzahlen“ unter Punkt 4 dieser An- lage. Eine Übermittlung von fallbezogenen Daten, wie Verordnungen, Kostenvoranschlägen, Liefer- scheinen, etc. per E-Mail ist grundsätzlich unzulässig. Dies mit Rücksicht darauf, dass es sich bei den gesendeten Informationen um Sozialdaten handelt und das damit verbundene Risiko/ den damit verbundenen Aufwand. Für den Fall, dass eine Übermittlung von Kostenvoranschlä- gen per E-Mail erfolgen soll, bedarf dies einer vorherigen gesonderten schriftlichen Vereinba- rung mit der KKH. Für diesen Fall ist eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende gän- gige Verschlüsselungsmethode zu verwenden.

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Samples: Beitritt Zu Einem Vertrag Nach § 127 Abs. 1 SGB V

Elektronischer Datenaustausch. Die KKH nutzt für den elektronischen Datenaustausch exklusiv die Dienstleistung der Firma: Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH Xxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxxxx Telefon: 0621.67 17 82-79 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Die Übermittlung des elektronischen Kostenvoranschlages ist ausschließlich über diese Dienst- leistungsfirma Dienstleistungsfirma zulässig. Der Leistungserbringer hat sich zwecks Umsetzung direkt mit der o.g. Firma in Verbindung zu setzen. Die Kosten für die Übermittlung trägt der LeistungserbringerLeistungs- erbringer. Die Modalitäten für den Datenaustausch sind mit dem Anbieter zu vereinbaren. Die fallbezogene Kommunikation hat grundsätzlich über den elektronischen Datenaustausch zu erfolgen. Hierzu stehen folgende Funktionen zur Verfügung: • Empfang eines Auftrags für die Erstellung eines Kostenvoranschlages, AnpassungAnpas- sung/Re- paraturReparatur/sicherheitstechnische Kontrolle/Wartung/Rückholung eines HilfsmittelsHilfsmit- tels, • Versand des Kostenvoranschlages, • Empfang des Entscheidungsdatensatzes (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung, Ablehnung), • Empfang und Versand von Nachrichten, • Versand einer Lieferbestätigung. Die zulässigen Dateiformate für Anhänge (z. B. Verordnung, Kostenvoranschlag, LieferscheinLiefer- schein) sind TIF, JPEG und PDF. Die maximale Größe des Anhangs darf 4 MB nicht überschreitenüber- schreiten. Abweichend vom elektronischen Datenaustausch kann der Leistungserbringer die notwendigen notwendi- gen Unterlagen im Ausnahmefall auch auf dem Postweg oder per Fax an das zuständige Hilfsmittel- zentrum Hilfsmittelzentrum senden. Die Zuständigkeit der Hilfsmittelzentren für die Faxübermittlung leitet sich aus dem Wohnort des Versicherten (Postleitzahl) ab. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Über- sicht Übersicht „Zuständigkeit der KKH-Hilfsmittelzentren nach Postleitzahlen“ unter Punkt 4 dieser An- lageAnlage. Eine Übermittlung von fallbezogenen Daten, wie Verordnungen, Kostenvoranschlägen, Liefer- scheinenLie- ferscheinen, etc. per E-Mail ist grundsätzlich unzulässig. Dies mit Rücksicht darauf, dass es sich bei den gesendeten Informationen um Sozialdaten handelt und das damit verbundene Risiko/ den damit verbundenen Aufwand. Für den Fall, dass eine Übermittlung von Kostenvoranschlä- gen Kosten- voranschlägen per E-Mail erfolgen soll, bedarf dies einer vorherigen gesonderten schriftlichen Vereinba- rung schriftli- chen Vereinbarung mit der KKH. Für diesen Fall ist eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende gän- gige gängige Verschlüsselungsmethode zu verwenden.

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Samples: Rahmenvertrag

Elektronischer Datenaustausch. Die KKH nutzt für den elektronischen Datenaustausch exklusiv die Dienstleistung der Firma: Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH XxxxxxxxxxxHoxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxxxx Telefon: 0621.67 17 82-79 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Die Übermittlung des elektronischen Kostenvoranschlages ist ausschließlich über diese Dienst- leistungsfirma zulässig. Der Leistungserbringer hat sich zwecks Umsetzung direkt mit der o.g. Firma in Verbindung zu setzen. Die Kosten für die Übermittlung trägt der Leistungserbringer. Die Modalitäten für den Datenaustausch sind mit dem Anbieter zu vereinbaren. Die fallbezogene Kommunikation hat grundsätzlich über den elektronischen Datenaustausch zu erfolgen. Hierzu stehen folgende Funktionen zur Verfügung: • Empfang eines Auftrags für die Erstellung eines Kostenvoranschlages, Anpassung/Re- paratur/sicherheitstechnische Kontrolle/Wartung/Rückholung eines Hilfsmittels, • Versand des Kostenvoranschlages, • Empfang des Entscheidungsdatensatzes (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung, Ablehnung), • Empfang und Versand von Nachrichten, • Versand einer Lieferbestätigung. Die zulässigen Dateiformate für Anhänge (z. B. Verordnung, Kostenvoranschlag, Lieferschein) sind TIF, JPEG und PDF. Die maximale Größe des Anhangs darf 4 MB nicht überschreiten. Abweichend vom elektronischen Datenaustausch kann der Leistungserbringer die notwendigen Unterlagen im Ausnahmefall auch auf dem Postweg oder per Fax an das zuständige Hilfsmittel- zentrum senden. Die Zuständigkeit der Hilfsmittelzentren für die Faxübermittlung leitet sich aus dem Wohnort des Versicherten (Postleitzahl) ab. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Über- sicht „Zuständigkeit der KKH-Hilfsmittelzentren nach Postleitzahlen“ unter Punkt 4 dieser An- lage. Eine Übermittlung von fallbezogenen Daten, wie Verordnungen, Kostenvoranschlägen, Liefer- scheinen, etc. per E-Mail ist grundsätzlich unzulässig. Dies mit Rücksicht darauf, dass es sich bei den gesendeten Informationen um Sozialdaten handelt und das damit verbundene Risiko/ den damit verbundenen Aufwand. Für den Fall, dass eine Übermittlung von Kostenvoranschlä- gen per E-Mail erfolgen soll, bedarf dies einer vorherigen gesonderten schriftlichen Vereinba- rung mit der KKH. Für diesen Fall ist eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende gän- gige Verschlüsselungsmethode zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Die Versorgung Mit Hilfsmitteln

Elektronischer Datenaustausch. Die KKH nutzt für den elektronischen Datenaustausch exklusiv die Dienstleistung der Firma: Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH Xxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxxxx Telefon: 0621.67 17 82-79 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Die Übermittlung des elektronischen Kostenvoranschlages ist ausschließlich über diese Dienst- leistungsfirma Dienstleistungsfirma zulässig. Der Leistungserbringer hat sich zwecks Umsetzung direkt mit der o.g. Firma in Verbindung zu setzen. Die Kosten für die Übermittlung trägt der LeistungserbringerLeistungs- erbringer. Die Modalitäten für den Datenaustausch sind mit dem Anbieter zu vereinbaren. Die fallbezogene Kommunikation hat grundsätzlich über den elektronischen Datenaustausch zu erfolgen. Hierzu stehen folgende Funktionen zur Verfügung: • Empfang eines Auftrags für die Erstellung eines Kostenvoranschlages, AnpassungAnpas- sung/Re- paraturReparatur/sicherheitstechnische Kontrolle/Wartung/Rückholung eines HilfsmittelsHilfsmit- tels, • Versand des Kostenvoranschlages, • Empfang des Entscheidungsdatensatzes (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung, Ablehnung), • Empfang und Versand von Nachrichten, • Versand einer Lieferbestätigung. Die zulässigen Dateiformate für Anhänge (z. B. Verordnung, Kostenvoranschlag, LieferscheinLiefer- schein) sind TIF, JPEG und PDF. Die maximale Größe des Anhangs darf 4 MB nicht überschreitenüber- schreiten. Abweichend vom elektronischen Datenaustausch kann der Leistungserbringer die notwendigen notwendi- gen Unterlagen im Ausnahmefall auch auf dem Postweg oder per Fax an das zuständige Hilfsmittel- zentrum Hilfsmittelzentrum senden. Die Zuständigkeit der Hilfsmittelzentren für die Faxübermittlung leitet sich aus dem Wohnort des Versicherten (Postleitzahl) ab. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Über- sicht Übersicht „Zuständigkeit der KKH-Hilfsmittelzentren nach Postleitzahlen“ unter Punkt 4 dieser An- lageAnlage. Eine Übermittlung von fallbezogenen Daten, wie Verordnungen, Kostenvoranschlägen, Liefer- scheinenLie- ferscheinen, etc. per E-Mail ist grundsätzlich unzulässig. Dies mit Rücksicht darauf, dass es sich bei den gesendeten Informationen um Sozialdaten handelt und das damit verbundene Risiko/ den damit verbundenen Aufwand. Für den Fall, dass eine Übermittlung von Kostenvoranschlä- gen Kosten- voranschlägen per E-Mail erfolgen soll, bedarf dies einer vorherigen gesonderten schriftlichen Vereinba- rung schriftli- chen Vereinbarung mit der KKH. Für diesen Fall ist eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende gän- gige gängige Verschlüsselungsmethode zu verwenden.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Mit Hilfsmitteln Zur Kompressionstherapie