Zahlungsziel. Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von dreißig Tagen ab Fälligkeit und Rechnungserhalt, so gerät er auch ohne Mahnung in Verzug.
Zahlungsziel. Jede Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Sollte der Kunde Einwände gegen die Rechnung oder einzelne Rechnungspositionen haben, wird er diese spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum schlüssig darlegen. Ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt.
Zahlungsziel. Wenn und soweit im Angebot keine anderen Zahlungsbedingungen festgelegt sind, wird die vereinbarte Vergütung mit Stellung der je- weiligen Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Rechnungsda- tum ohne Abzug auf das in der Rechnung angege- bene Konto zu zahlen.
Zahlungsziel. Bei Erhalt der Auftragsbestätigung sind 30 Prozent der Auftragssumme fällig. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst bei Erhalt der ersten Teilzahlung. Bei Lieferung sind weitere 30% der Auftragssumme fällig. Verweigert der Kunde diese Teilzahlung, so ist unser Unternehmen berechtigt, die Auslieferung bisheriger Produkte zurückzuhalten. Bei Fertigstellung des Auftrages ist der Rest laut Rechnungsstellung fällig. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen fällig.
Zahlungsziel. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Zahlungsziel von dreißig (30) Kalendertagen, gerechnet ab vertragsgemäßer und vollständiger Lieferung der Ware und Zugang der Rechnung beim Auftraggeber. Die Fälligkeit des Anspruchs auf Zahlung der Vergütung setzt voraus, dass die Rechnung den vorstehend vereinbarten Anforderungen entspricht.
Zahlungsziel. Sofern die Berater*Innen in ihren Rechnungen keine Frist benennen, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungseingang als gesetzt. Der Zahlungsverzug setzt automatisch mit Verstreichen dieser Frist ein. Ein Mahnzuschlag in Höhe von bis zu 10% der Rechnungssumme kann eingefordert werden. Sind noch Zahlungen bzw. berechtigte Forderungen aus vergangenen Beratungen offen, sind die Berater*Innen berechtigt, weitere Leistungserbringungen auszusetzen. Der LSB kann die weitere Förderung versagen.
Zahlungsziel. Zahlungen für Warenlieferungen erfolgen nach 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder nach 30 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder nach 60 Tagen ohne Abzug, für Leistungen nach 45 Tagen ohne Abzug mit Zahlungsmitteln nach Xxxx des Bestellers. Werden in Bestellungen abweichende Zahlungsziele genannt, so gelten diese. Die Zahlungsziele laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang mangelfreier und vollständiger Lieferung/erbrachter Leistung und, sofern Dokumentationen und Prüfzeugnisse zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertrags- gemäßen Übergabe an den Besteller. Kann eine Zahlung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Lieferpapiere oder unvollständiger Rechnungsangaben nicht fristgemäß erfolgen, laufen Zahlungs- und Skontofristen erst ab Klärung.
Zahlungsziel. (1) 1Auftraggeber und die Kanzlei vereinbaren ein Zahlungsziel von 14 Tagen (Zahlungsfrist) nach Erhalt der Rechnung. 2Das spätere Datum der Rechnung oder der elektronischen Postzustellung (Email-Empfangsdatum) setzt die Frist in Gang; davon ausgenommen sind Rechnungen mit ausge- wiesener Zahlungsfrist. 3Als Eingangstag gilt der Eingang auf dem auf der Rechnung der Kanzlei ausgewiesenen Bankkonto der Kanzlei.
(2) Bei Verzug des Auftraggebers ist die Kanzlei berechtigt, Verzugszinsen ge- mäß § 288 Abs. 2 BGB und Mahngebühren gemäß § 288 Abs. 4 BGB zu verlangen.
Zahlungsziel. (1) Der Auftraggeber wird die gestellten Rechnungen inner- halb von jeweils maximal 30 Tagen begleichen.
(2) Werden geschuldete Vergütungen nicht bei Fälligkeit bezahlt, ist MTG berechtigt, dem Auftraggeber Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
Zahlungsziel. (1) Mietrechnungen sind zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt
(2) Bei Direktbezug gilt für alle Warenrechnungen folgendes Zahlungsziel: Zahlbar innerhalb von 10 Tagen