Zahlungsziel Musterklauseln

Zahlungsziel. Wenn und soweit im Angebot keine anderen Zahlungsbedingungen festgelegt sind, wird die vereinbarte Vergütung mit Stellung der je- weiligen Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Rechnungsda- tum ohne Abzug auf das in der Rechnung angege- bene Konto zu zahlen.
Zahlungsziel. Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von dreißig Tagen ab Fälligkeit und Rechnungserhalt, so gerät er auch ohne Mahnung in Verzug.
Zahlungsziel. Jede Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Sollte der Kunde Einwände gegen die Rechnung oder einzelne Rechnungspositionen haben, wird er diese spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum schlüssig darlegen. Ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt.
Zahlungsziel. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Zahlungsziel von dreißig (30) Kalendertagen, gerechnet ab vertragsgemäßer und vollständiger Lieferung der Ware und Zugang der Rechnung beim Auftraggeber. Die Fälligkeit des Anspruchs auf Zahlung der Vergütung setzt voraus, dass die Rechnung den vorstehend vereinbarten Anforderungen entspricht.
Zahlungsziel. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind 30 Prozent der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällige zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlie- ferung fällig. Falls der Besteller dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Unternehmer berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig.
Zahlungsziel. Sofern die Beraterinnen und Berater in ihren Rechnungen keine Frist benannt haben, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungseingang als gesetzt. Der Zahlungsverzug setzt automatisch mit Verstreichen dieser Frist ein. Ein Mahnzuschlag in Höhe von bis zu 10% der Rechnungssumme kann eingefordert werden. Sind noch Zahlungen bzw. berechtigte Forderungen aus vergangenen Beratungen offen, sind die Beraterinnen und Berater berechtigt, weitere Leistungserbringungen auszusetzen. Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. kann die weitere Förderung versagen.
Zahlungsziel. Zahlungen für Warenlieferungen erfolgen nach 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder nach 30 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder nach 60 Tagen ohne Abzug, für Leistungen nach 45 Tagen ohne Abzug mit Zahlungsmitteln nach Xxxx des Bestellers. Werden in Bestellungen abweichende Zahlungsziele genannt, so gelten diese. Die Zahlungsziele laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang mangelfreier und vollständiger Lieferung/erbrachter Leistung und, sofern Dokumentationen und Prüfzeugnisse zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertrags- gemäßen Übergabe an den Besteller. Kann eine Zahlung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Lieferpapiere oder unvollständiger Rechnungsangaben nicht fristgemäß erfolgen, laufen Zahlungs- und Skontofristen erst ab Klärung.
Zahlungsziel. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Zahlungsziel. Das übliche Zahlungsziel beträgt vierzehn (14) Tage ab Rechnungsdatum. Ungeachtet dessen können die Parteien andere Zahlungsfristen/Zahlungsbedingungen vereinbaren, die ausdrücklich im Dienstleis- tungsvertrag festzulegen sind. Skonti oder Rabatte bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
Zahlungsziel. Nach Fälligkeit einer Rate, haben Sie 30 Tage Zeit, diese zu bezahlen.