Beschwerdemanagement. Der Leistungserbringer hat ein Beschwerdemanagement zu führen. Jegliche Kritik des Versi- cherten zur KKH, zum Leistungserbringer, zum Versorgungsablauf und zur Qualität und Aus- führung des Hilfsmittels ist als Beschwerde anzusehen. Die Beschwerden der Versicherten sind aufzunehmen, zu dokumentieren und auszuwerten. Die Beschwerden der Versicherten über die KKH sind unverzüglich an die KKH weiterzulei- ten. Der Leistungserbringer stellt der KKH die Beschwerdedokumentation auf Anforderung zur Verfügung. Die Beschwerdedokumentation enthält nachfolgende Xxxxxx: • Kategorie der Beschwerde, • Datum der Beschwerde, • Inhalt der Beschwerde, • Versichertendaten (Name, Vorname, Versichertennummer), • Beschwerdeführer (Versicherter, Angehöriger, Pflegedienst Arzt, Sonstiger), • Tag der Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung durch die KKH oder Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer, • Liefertermin/Lieferung, • Abhilfe erfolgt ja/nein, • konnte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, ist eine Begründung anzugeben, • konnte der Beschwerde abgeholfen werden, sind Art und Umfang der Abhilfe zu be- schreiben, • Datum der Abhilfe. Die KKH hat das Recht, die Angaben in der Beschwerdedokumentation für eigene Überprü- fungen und Auswertungen zu verwenden. Die Daten werden von der KKH vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Anlage enthält Angaben und Erläuterungen zu den Produkteigenschaften, zum Regel- zubehör und Sonderzubehör. Jedes zur Versorgung eingesetzte Hilfsmittel (10-Steller) muss die Vorgaben des Hilfsmittel- verzeichnisses nach § 139 SGB V erfüllen. Weiterhin haben alle Hilfsmittel die in dieser Anlage aufgeführten Anforderungen an die Qua- lität und Ausführung des Hilfsmittels, die über die Anforderung gemäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen, zu erfüllen, wenn nichts Abweichendes geregelt ist. Anforderungen an die Qualität und Ausführung des Hilfsmittels, die über die Anforderung ge- mäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen - Alle zur Versorgung eingesetzten Hilfsmittel (10- Steller) müssen die vorgegebenen Anforderungen erfüllen.
Beschwerdemanagement. Sollten die Kunden unzufrieden mit der Erbringung der Dienstleistun- gen durch die Bank sein, haben diese die Möglichkeit, sich bei ihrem Kundenbetreuer zu beschweren. Compliance dokumentiert und über- wacht die Bearbeitung der Beschwerden. Bei systematischen Fehlern behebt Compliance die Missstände. • Zuverlässigkeit von Compliance Die Compliance-Stelle selbst wird von der internen Revision und von einem externen Wirtschaftsprüfer jährlich geprüft. • Verantwortung der Geschäftsführung Der Vorstand trägt Sorge für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen und wirkt auf eine gute und nachhalti- ge Unternehmensführung hin. Der Gesamtvorstand und der Aufsichts- rat werden zweimal jährlich von der Compliance-Stelle über die Einhal- tung der maßgeblichen Vorschriften und Auffälligkeiten informiert.
Beschwerdemanagement. Kunden oder potenzielle Kunden können Beschwerden direkt an die DekaBank oder an ihre deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften richten. Die DekaBank hat Regelungen zum Umgang mit Kundenbeschwerden getroffen und diese in ihren Beschwerde- management-Grundsätzen festgelegt. Die Grundsätze erläutern auch das Verfahren, das bei der Abwicklung einer Beschwerde eingehalten wird. Informationen zu diesen Grundsätzen sind zusammen mit den Kontaktangaben des Beschwerdemanagements auf der Internetseite xxx.xxxx.xx veröffentlicht. Darüber hinaus nimmt die DekaBank an Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V. teil. Die deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften der DekaBank nehmen an Streitbeilegungsverfahren beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) teil. Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bei der DekaBank können sich Kunden und potenzielle Kunden an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon: +00 (0) 00 000000000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxx.xx Bei Meinungsverschiedenheiten mit einer der deutschen Kapitalverwaltungs- gesellschaften der DekaBank im Zusammenhang mit den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches können sich Kunden und potenzielle Kunden an den Ombudsmann beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V. wenden: Büro der Ombudsstelle, BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Xxxxx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon: +00 (0) 00 0000000-0, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungs- plattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen, sofern sie in einem EU-Mitgliedstaat, in Norwegen, Island oder Liechtenstein leben. Hierbei kann folgende E-Mail-Adresse der DekaBank genutzt werden: xxxxxxx@xxxx.xx
Beschwerdemanagement. Gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 ist der Auftraggeber verpflichtet, Aufzeichnungen von Kundenbeschwerden aufzubewahren, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Dokumentation dieser Vorgänge der Zertifizierungsstelle auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. (🡪 siehe Anlage 1: Zertifizierungsprogramm, Punkt 4.6)
Beschwerdemanagement. 1. Das Unternehmen verfügt über ein ausreichend zur Kenntnis gebrachtes Beschwerdeverfahren und behandelt die Beschwerde in Übereinstimmung mit diesem Beschwerdeverfahren.
2. Beschwerden bezüglich der Erfüllung des Vertrages müssen innerhalb einer angemessenen Zeit vollständig und eindeutig beschrieben an den Händler eingereicht werden, nachdem der Verbraucher die Mängel entdeckt hat.
3. Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Beschwerde beantwortet. Falls absehbar ist, dass eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit erfordert, wird der Unternehmer dies innerhalb der Frist von 14 Tagen mit einer Empfangsbestätigung und der Angabe der voraussichtlichen Bearbeitungszeit gegenüber dem Verbraucher anzeigen.
4. Eine Beschwerde über ein Produkt, eine Dienstleistung oder den Service des Unternehmers kann ebenfalls über ein Beschwereformular auf der Verbraucherseite der Website von Xxxxxxxxxxx.xxx xxx.xxxxxxxxxxx.xxx eingereicht werden. Die Beschwerde wird dann sowohl an den betreffenden Unternehmer als auch an Xxxxxxxxxxx.xxx gesendet.
5. Der Verbraucher ist verpflichtet dem Unternehmer vier Wochen lang Zeit zu geben um die Beschwerde in gegenseitigem Einverständnis beizulegen. Kann die Beschwerde nicht in gegenseitigem Einverständnis gelöst werden, kommt es zu einem Konflikt, der gemäß der Konfliktbestimmungen behandelt werden wird.
Beschwerdemanagement. 1. Der Unternehmer verfügt über ein ausreichend publiziertes Beschwerdeverfahren und behandelt die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren.
2. Reklamationen in Bezug auf die Vertragserfüllung müssen dem Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel entdeckt hat, vollständig und klar beschrieben vorgelegt werden.
3. Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Eingangsdatum beantwortet. Wenn eine Beschwerde eine absehbar längere Bearbeitungszeit erfordert, so antwortet der Unternehmer innerhalb der Frist von 14 Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
Beschwerdemanagement. Artikel 17 -
Beschwerdemanagement. Bei einer Logistikbeanstandung wird der LIEFERANT in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, den beschriebenen Logistikfehler zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu Fehlerbegrenzung, - eindämmung und -prävention einzuleiten. Der LIEFERANT ist dazu verpflichtet, auf Logistikfehler von XXXX mit sofortigen Gegenmaßnahmen zu reagieren. Zur Gewährleistung eines systematischen Beschwerdemanagements fordert KION den LIEFERANTEN auf, ein vorab festgelegtes Eskalationsvorgehen zu befolgen. Im Rahmen dieses Vorgehens muss der LIEFERANT Kapazitäten und Ressourcen zur Durchführung der damit einhergehenden Aktivitäten bereitstellen, die zugehörigen Vorlagen verwenden und die vorgegebenen Zeitrahmen einhalten (Einzelheiten sind der Beschreibung des KION Eskalationsvorgehens zu entnehmen, die auf Anfrage durch den Ansprechpartner der Werkslogistik bereitgestellt werden kann). Teillieferungen oder Sondertransporte als Maßnahmen zur Fehlerbegrenzung oder -eindämmung bedürfen der Zustimmung durch KION. Die Kosten für Sondertransporte trägt die Partei, durch die der Logistikfehler verursacht wurde.
Beschwerdemanagement. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist Beschwerdestelle für alle Beteiligten (sorgeberechtigten Eltern, Vormund, Kind/Jugendlicher, Westf. Pflegefamilie und WPF- Xxxxxx) und für die Einhaltung der vereinbarten Standards im System „Westfälische Pflegefamilien“ im Rahmen des Kooperationsvertrages verantwortlich. Eingehende Beschwerden werden zeitnah aufgegriffen und bearbeitet. Besondere Auffälligkeiten werden an die WPF-Trägerkonferenz weitergegeben.
Beschwerdemanagement. I.5.4 ordnende Anweisungen erteilen, auch in englischer Sprache I.5.5 Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen (Lernfeld 5)