Elektronischer Geschäftsverkehr Musterklauseln

Elektronischer Geschäftsverkehr. Artikel 8.50 Ziel und Grundsätze
Elektronischer Geschäftsverkehr. Schaltet INNEO zu Zwecken des Vertragsabschlusses mit dem Partner Tele- oder Mediendienste ein, so ist INNEO nicht verpflichtet, gesetzliche Kundeninformationspflichten einzuhalten. INNEO wird dem Partner jedoch die Möglichkeit verschaffen, die Vertragsbestimmungen inklusive dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern zu können.
Elektronischer Geschäftsverkehr. Der Lieferant erkennt an, dass die Gesellschaft derzeit ein elektronisches „Business-to-Business“-System verwendet oder in Zukunft verwenden wird, um die Übermittlung der Schlüsseldokumentation (wie hierin definiert) in Bezug auf den Einkauf von Dienstleistungen und Waren im Rahmen dieser Vereinbarung zu erleichtern. Für die Zwecke dieser Bestimmung bedeutet „Schlüsseldokumentation“ Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferavise (ASN), Änderungsaufträge, Rechnungen und andere ähnliche Unterlagen, die für die Erfüllung und den Fortbestand des Vertrags entscheidend sind. Der Lieferant erkennt an und stimmt zu, dass (i) er das von der Gesellschaft bezeichnete System zur Erleichterung der elektronischen Übermittlung der Schlüsseldokumentation derzeit eingerichtet hat oder so bald wie möglich nach Ausführung implementieren wird und (ii) die im Rahmen dieser Vereinbarung mit solchen Methoden übermittelte Schlüsseldokumentation nicht allein deshalb als ungültig gilt, weil sie elektronisch übermittelt oder ausgeführt wurde. Im von der Gesellschaft geforderten Umfang wird jeder bevollmächtigte Vertreter einer Partei eine eindeutige, überprüfbare digitale Identifizierung annehmen, die aus Symbolen oder Codes besteht, die mit jeder elektronischen Übertragung übertragen werden, wobei die Verwendung der digitalen Identifizierung als „Unterschrift“ gilt und die gleiche Wirkung hat wie eine Unterschrift auf einem schriftlichen Dokument und für die Partei bindend ist.
Elektronischer Geschäftsverkehr a. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.
Elektronischer Geschäftsverkehr. 312i Abs. 1 S. 1 u 2. BGB entfalten i.S.d. § 312i Abs. 2 S.2 BGB keine Geltung, sofern es sich bei dem Nutzer um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt.
Elektronischer Geschäftsverkehr. Für die Ausübung zahlreicher Interaktionen forderte das bisherige Recht Schriftlichkeit mit eigenhändiger Unterschrift (einfache Schriftlichkeit). Alternativ zur einfachen Schriftlichkeit ist neu auch der sogenannte «Nachweis durch Text» möglich. So können viele Mitteilungen und Anzeigen beispielsweise auch per E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift erfolgen. Die weitreichende Entschärfung der Schrifterfordernisse im VVG wir unsere Kommunikation erleichtern.
Elektronischer Geschäftsverkehr. (Art. 12b – 12 e)
Elektronischer Geschäftsverkehr. ART. 68 (Verweis)
Elektronischer Geschäftsverkehr. 9.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass zum Austausch von Informationen grundsätzlich die Nutzung von E-Mails vorgesehen wird.
Elektronischer Geschäftsverkehr. 15.1. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kun- den können unter Verwendung etwaiger von Wartenberg zur Verfü- gung gestellter elektronischen Formulare und per E-Mail gültig ab- gesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehler- freien Zugangs bei Wartenberg. Übermittlungsfehler – gleich wel- cher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.