Kündigung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung jederzeit den Vertrag kündigen.
Kündigung durch den Auftraggeber. (1) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, so dass dem Auftragnehmer 5 % der Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen entfällt, zustehen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn bzw. soweit dem Auftraggeber die Durchführung des Bauvorhabens seitens der Bau oder einer sonstigen Behörde untersagt wird oder das Bauvorhaben aus anderen Gründen nicht zur Durchführung kommt.
(3) Bei einer Kündigung durch einen der Vertragspartner unabhängig vom Anlass der Kündigung hat der Auftragnehmer die zur Fortsetzung der Planungs- und Bauarbeiten erforderlichen gefertigten Arbeitsunterlagen und alle sonstigen Dokumente unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben.
(4) Das fristlose Kündigungsrecht kommt auch dann zur Anwendung, wenn sonstige wesentliche Umstände vorliegen, aus denen sich nachhaltige Zweifel an der künftigen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ergeben, welche geeignet sind, dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten an dem Auftrag unzumutbar erscheinen zu lassen. Im Fall der fristlosen Kündigung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Schadensersatzansprüche zu.
(5) Ferner hat der Auftraggeber ein fristloses Kündigungsrecht, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, seinen Geschäftsbetrieb oder den Teil seines Geschäftsbetriebs einstellt, der sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen bezieht oder ein am Sitz des Auftragnehmers nach der dort geltenden Rechtsordnung den vorgenannten Fällen in etwa entsprechendes Ereignis eintritt.
(6) Der Auftraggeber ist ferner zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftragnehmer (und/ oder dessen Nachunternehmer) die Anforderungen des Mindestlohngesetzes nicht erfüllt.
(7) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
Kündigung durch den Auftraggeber. Eine Kündigung bedarf in jedem Falle der juristischen Klärung. Kündigungsgründe können z.B. vorliegen, wenn der Auftragnehmer - die vertraglichen Ziele (die Quantitäts- und Qualitätsziele, die Kostenziele, insbesondere die Kosten- obergrenze, die Termine/Vertragsfristen) nicht einhält, ohne daran begründet gehindert zu sein, - erkannt hat, dass die Einhaltung der Vertragsziele gefährdet ist, den Auftraggeber jedoch darüber nicht unverzüglich unterrichtet hat, - seine Tätigkeit nicht rechtzeitig aufnimmt, sein gegebenenfalls vorzuhaltendes Baubüro nicht ord- nungsgemäß personell und/oder sächlich ausgestattet vorhält, - mit seiner Leistungserbringung in Verzug gerät (Schuldnerverzug), - ohne vorher eingeholte Zustimmung des Auftraggebers Leistungen von Dritten (Nachunternehmern) oder von Mitarbeitern seines Unternehmens/Büros ausführen lässt, die nicht im gemeinsam abge- stimmten Mitarbeiterverzeichnis zum Vertrag aufgeführt sind, - in sonstiger Weise wiederholt oder gravierend gegen die ihm vertraglich obliegenden Verpflichtun- gen verstößt, und - die jeweils dazu vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist mit Kündigungsandrohung zur Einhaltung, Nachholung oder Nacherfüllung seiner Verpflichtungen fruchtlos hat verstreichen lassen. Wird der Vertrag mit dem Auftragnehmer gekündigt, so ist auf eine geeignete Trennung zwischen der durch den gekündigten Auftragnehmer erbrachten und ggf. noch zu erbringenden Leistung und der neu zu beauftragenden Leistung zu achten. Zwischen vertreten durch vertreten durch (Fachaufsicht führende Ebene) (Straße) (Ort) diese vertreten durch (Baudurchführende Ebene) (Straße) (Ort) - nachstehend A u f t r a g g e b e r genannt - und (Straße) (Ort) vertreten durch - nachstehend A u f t r a g n e h m e r genannt - wird für die Baumaßnahme: folgender Vertrag geschlossen: Inhaltsverzeichnis § 1 Gegenstand des Vertrages § 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages § 3 Übergabe von Vertragsunterlagen § 4 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung § 5 Allgemeine Leistungspflichten § 6 Spezifische Leistungspflichten § 7 Fachlich Beteiligte § 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers § 9 Baustellenbüro § 10 Honorar § 11 Nebenkosten § 12 Umsatzsteuer § 13 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers § 14 Ergänzende Vereinbarungen
Kündigung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Auftragnehmer von weite- ren Aufträgen auszuschließen, wenn der Auftragnehmer oder seine Bevollmächtigten den Dienstkräften des Auftraggebers, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchfüh- rung des Vertrages befasst sind, Geschenke oder andere unzulässige Vorteile anbieten, ver- sprechen oder gewähren. Im Falle des Rücktritts sind die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurech- nen. Der Auftraggeber kann Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen.
Kündigung durch den Auftraggeber. 18.1 Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen. In diesem Falle sind die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die Kosten gegen Nachweis zu vergüten, die dem Auftragnehmer bereits im Vertrauen auf den Bestand des Vertrages entstanden sind.
18.2 Verstößt der Auftragnehmer gegen die ihm nach Ziff. 19 obliegenden Verpflichtungen, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung des Vertrages aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt
18.3 Das Recht des Auftragnehmers zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt.
Kündigung durch den Auftraggeber. (§ 8) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durch- führung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5, 6 und 7 entsprechend.
Kündigung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann den Vertrag
Kündigung durch den Auftraggeber. 17.1.1 Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung jederzeit den Vertrag kündigen.
17.1.2 Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Unternehmens / Büros erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 Satz 2, 2. Halbsatz BGB).
17.1.3 Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer nur Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistung.
17.1.4 Die Kündigung des Vertrages kann auf einen Teil der vertraglichen Leistung beschränkt werden. Das gilt auch für innerhalb der einzelnen beauftragten Projektstufe zu erbringende Einzelleistung. Nach Kündigung des Vertrages oder eines Teils davon ist der Auftraggeber berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen des Auftragnehmers für die im Vertrag genannte Baumaßnahme zu nutzen und zu ändern. Entstehen dem Auftraggeber durch die Kündigung zusätzliche Kosten oder Aufwendungen, z. B. durch Verzögerung der Projektrealisierung oder Weiterbeauftragung an einen Dritten, gehe sie zu Lasten des Auftragnehmers. Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sowie die Kündigung sind schriftlich zu erklären.
17.1.5 Der Auftragnehmer kann die Feststellung und Abnahme seiner bis zur Kündigung erbrachten Leistung alsbald nach der Kündigung verlangen, er hat danach unverzüglich eine prüffähige Rechnung über seine ausgeführten Leistungen vorzulegen.
Kündigung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Ver- trag kündigen.
Kündigung durch den Auftraggeber. 8.1 Es gilt § 8 VOB/B mit folgenden Änderungen:
8.2 Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 1, S. 2 VOB/B kann die Kündigung des Bauvertrages durch den Auftraggeber auch auf einen in sich nicht abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistungen beschränkt werden.
8.3 Der Anspruch des Auftragnehmers gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B, § 649 BGB wird auf maximal 5 % der Auftragssumme begrenzt. Der Anspruch des Auftragnehmers entfällt, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen dem gekündigten Auf- trag(-steil) gleichwertigen, anderweitigen Auftrages anbietet.