Common use of ELEKTRONISCHER HANDEL Clause in Contracts

ELEKTRONISCHER HANDEL. 21.1 Der Lieferant ist verpflichtet, an gegenwärtigen und zukünftigen elektronischen Handelsanwendungen und Initiativen des Käufers des Käufers teilzunehmen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.gesupplier.com, www.ge.com, www.ge.com

ELEKTRONISCHER HANDEL. 21.1 Der Lieferant ist verpflichtet, an gegenwärtigen und zukünftigen elektronischen Handelsanwendungen und Initiativen des Käufers des Käufers teilzunehmen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gevernova.com, www.ge.com

ELEKTRONISCHER HANDEL. 21.1 Der Lieferant ist verpflichtet, auf entsprechendes Verlangen des Käufers an allen gegenwärtigen und zukünftigen elektronischen Handelsanwendungen und Initiativen des Käufers des Käufers ("Elektronische Initiativen") teilzunehmen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ge.com