Ausführungsplatz, Handelsart Musterklauseln

Ausführungsplatz, Handelsart. (1) Der Auftraggeber kann in Börsenaufträgen den Ausführungsplatz und die Handelsart bestimmen, wenn sie von der Bank angeboten werden. Soweit der Auftraggeber keine Wei- sung erteilt, gelten die folgenden Absätze.
Ausführungsplatz, Handelsart