Emissionspreis Musterklauseln

Emissionspreis. Wie in der obenstehenden Tabelle in Bezug auf die Wertpapiere mit der maßgeblichen WKN spezifiziert. Begebungstag: 1. Juli 2016 (der "Begebungstag")
Emissionspreis. Die Schuldverschreibungen können zum Nennbetrag oder abzüglich eines Disagios oder zuzüglich eines Agios begeben werden. Im Falle von Daueremissionen wird der Erstausgabekurs angegeben und danach laufend an die jeweiligen Marktbedingungen angepasst. Ein allfälliger Ausgabeaufschlag ist in den Endgültigen Bedingungen angegeben.
Emissionspreis. Der Emissionspreis entspricht dem zu entrichtenden verbrauchsabhängigen Entgelt für CO2-Emissionen und berechnet sich als Produkt der verbrauchten Wärmemenge und des vereinbarten Emissionspreises. Der Emissionspreis errechnet sich zu 65 % aus den Preisen für CO2-Emissionen aus dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) und 35 % aus den Preisen für CO2-Emissionen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Formel: 𝐸𝑃 = 𝐸𝑃 𝑇𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝐵𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 × (0,65 × (1 − 𝑧) × + 0,35 × ) 0 𝑇𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠0 𝐵𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠0 EP Kosten Emissionspreis in €/MWh EP0 Basis Emissionspreis vom 01.01.2021 = 6,14 € / MWh z Anteil der kostenfreien zugeteilten Zertifikate entsprechend der Zuteilungsregelungen der zum Zeitpunkt der Preisberechnung gültigen Handelsperiode. Zum Zeitpunkt 01.01.2021 beträgt dieser Carbon Leakage Faktor (CLF) für die Fernwärme 30 %. TEHG-CO2-Preis Der Preis für CO2-Emissionen aus dem TEHG wird aus dem arithmetischen Mittel der von der European Energy Exchange (EEX) veröffentlichten Tageswerten für EU Emissionsberechtigungen (ECarbix) am jeweils 7. Werktag eines Quartals gebildet. Der Berechnungszeitraum erstreckt sich über 4 Quartale im Beschaffungszeitraum vom 01.10. des Vorvorjahres der Preisanpassung bis 30.09. des Vorjahres der Preisanpassung. Wenn der 7. Werktag eines Quartals in Sachsen kein Handelstag an der Börse ist, wird der Wert vom nächsten Handelstag für die Berechnung genommen. Quelle : xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx/xxx-xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxx TEHG-CO2-Preis0 Basiswert gemäß TEHG-CO2-Preis für das arithmetische Mittel 01.10.2019 – 30.09.2020 = 24,01 €/t (CO2) BEHG-CO2-Preis Der Preis für CO2-Emissionen entsprechend dem BEHG. Das BEHG schreibt einen Festpreis bis zum Ablauf des Jahres 2025 vor. Die Festpreise für die Jahre 2021 bis 2025 entsprechen: Jahr CO2-Preis 2021 25,00 €/t 2022 30,00 €/t 2023 35,00 €/t 2024 45,00 €/t 2025 55,00 €/t Ab dem Jahr 2026 werden die Preise in €/t in Auktionen ermittelt und die Zertifikate durch die SWG erworben. Ab dem Jahr 2026 gilt: Als BEHG-CO2-Preis gilt der Preis, welcher durch SWG in den Auktionen erzielt wird bzw. der Preis, zu welchem die Zertifikate von Dritten erworben werden. Hilfsweise gilt als BEHG-CO2-Preis der TEHG- CO2-Preis. BEHG-CO2-Preis0: Basiswert gemäß BEHG-CO2-Preis für 2021 = 25,00 €/t (CO2) Rechenbeispiel für Preisänderung ab 01.01.2021: 𝐸𝑃 = 6,14 €/𝑀𝑊ℎ × (0,65 × (1 − 0,3) × 𝑇𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 + 0,35 × 𝐵𝐸𝐻𝐺...
Emissionspreis. CHF 100.00 je Anteil (die Erstemission erfolgt zuzüglich einer Ausgabekommission von 4% zugunsten der Fondsleitung). Die Anteile werden über die SIX SIS AG geliefert.
Emissionspreis. Der Ausgabepreis beträgt 100 % des jeweiligen Nennbetrags der Schuldverschreibungen. Zu den steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs von Schuldverschreibungen für den Anleger wird auf die Ausführungen unter der Überschrift "Besteuerung" des Prospekts verwiesen. Dem Anleger werden folgende Abholungs- und Versandkosten in Rechnung gestellt: Schmuckurkunde 100 100 Euro + 7,50 Euro 12,50 Euro 17,50 Euro Schmuckurkunde 200 200 Euro + 7,50 Euro 12,50 Euro 17,50 Euro Schmuckurkunde 500 500 Euro + 7,50 Euro 12,50 Euro 17,50 Euro Global verbrieft (Depot) 100 Euro keine Kosten Keine Kosten keine Kosten Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, etc. hat der Anleger selbst zu tragen.
Emissionspreis. Der Emissionspreis entspricht dem zu entrichtenden verbrauchsabhängigen Entgelt für CO2- Emissionen und berechnet sich als Produkt der verbrauchten Wärmemenge und des vereinbarten Emissionspreises. Der Emissionspreis errechnet sich zu 65 % aus den Preisen für CO2-Emissionen aus dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) und 35 % aus den Preisen für CO2-Emissionen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). In der Formel bedeuten: 𝐸𝑃 = 𝐸𝑃 𝑇𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝐵𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 × (0,65 × (1 − 𝑧) × + 0,35 × ) 0 𝑇𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠0 𝐵𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠0 EP Kosten Emissionspreis in €/MWh EP0 Basis Emissionspreis vom 01.01.2021 = 6,14 € / MWh z Anteil der kostenfreien zugeteilten Zertifikate entsprechend der Zuteilungsregelungen der zum Zeitpunkt der Preisberechnung gültigen Handelsperiode. Zum Zeitpunkt 01.01.2021 beträgt dieser Carbon Leakage Faktor (CLF) für die Fernwärme 30 %. TEHG-CO2-Preis Der Preis für CO2-Emissionen aus dem TEHG wird aus dem arithmetischen Mittel der von der European Energy Exchange (EEX) veröffentlichten Tageswerten für EU Emissionsberechtigungen (ECarbix) am jeweils 7. Werktag eines Quartals gebildet. Der Berechnungszeitraum erstreckt sich über 4 Quartale im Beschaffungszeitraum vom 01.10. des Vorvorjahres der Preisanpassung bis 30.09. des Vorjahres der Preisanpassung. Wenn der
Emissionspreis. Wie in der obenstehenden Tabelle in Bezug auf die Wertpapiere mit der maßgeblichen WKN spezifiziert. Begebungstag: 6. Februar 2017 (der "Begebungstag")

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.