Emissionspreis Musterklauseln

Emissionspreis. Wie in der obenstehenden Tabelle in Bezug auf die Wertpapiere mit der maßgeblichen WKN spezifiziert. Begebungstag: 1. Juli 2016 (der "Begebungstag")
Emissionspreis. Die Schuldverschreibungen können zum Nennbetrag oder abzüglich eines Disagios oder zuzüglich eines Agios begeben werden. Im Falle von Daueremissionen wird der Erstausgabekurs angegeben und danach laufend an die jeweiligen Marktbedingungen angepasst. Ein allfälliger Ausgabeaufschlag ist in den Endgültigen Bedingungen angegeben.
Emissionspreis. Der Emissionspreis entspricht dem zu entrichtenden verbrauchsabhängigen Entgelt für CO2-Emissionen und berechnet sich als Produkt der verbrauchten Wärmemenge und des vereinbarten Emissionspreises. Der Emissionspreis errechnet sich zu 65 % aus den Preisen für CO2-Emissionen aus dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) und 35 % aus den Preisen für CO2-Emissionen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Formel: 𝐸𝑃 = 𝐸𝑃 𝑇𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝐵𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 × (0,65 × (1 − 𝑧) × + 0,35 × ) 0 𝑇𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠0 𝐵𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠0 EP Kosten Emissionspreis in €/MWh EP0 Basis Emissionspreis vom 01.01.2021 = 6,14 € / MWh z Anteil der kostenfreien zugeteilten Zertifikate entsprechend der Zuteilungsregelungen der zum Zeitpunkt der Preisberechnung gültigen Handelsperiode. Zum Zeitpunkt 01.01.2021 beträgt dieser Carbon Leakage Faktor (CLF) für die Fernwärme 30 %. TEHG-CO2-Preis Der Preis für CO2-Emissionen aus dem TEHG wird aus dem arithmetischen Mittel der von der European Energy Exchange (EEX) veröffentlichten Tageswerten für EU Emissionsberechtigungen (ECarbix) am jeweils 7. Werktag eines Quartals gebildet. Der Berechnungszeitraum erstreckt sich über 4 Quartale im Beschaffungszeitraum vom 01.10. des Vorvorjahres der Preisanpassung bis 30.09. des Vorjahres der Preisanpassung. Wenn der 7. Werktag eines Quartals in Sachsen kein Handelstag an der Börse ist, wird der Wert vom nächsten Handelstag für die Berechnung genommen. Quelle : xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx/xxx-xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxx TEHG-CO2-Preis0 Basiswert gemäß TEHG-CO2-Preis für das arithmetische Mittel 01.10.2019 – 30.09.2020 = 24,01 €/t (CO2) BEHG-CO2-Preis Der Preis für CO2-Emissionen entsprechend dem BEHG. Das BEHG schreibt einen Festpreis bis zum Ablauf des Jahres 2025 vor. Die Festpreise für die Jahre 2021 bis 2025 entsprechen: Jahr CO2-Preis 2021 25,00 €/t 2022 30,00 €/t 2023 35,00 €/t 2024 45,00 €/t 2025 55,00 €/t Ab dem Jahr 2026 werden die Preise in €/t in Auktionen ermittelt und die Zertifikate durch die SWG erworben. Ab dem Jahr 2026 gilt: Als BEHG-CO2-Preis gilt der Preis, welcher durch SWG in den Auktionen erzielt wird bzw. der Preis, zu welchem die Zertifikate von Dritten erworben werden. Hilfsweise gilt als BEHG-CO2-Preis der TEHG- CO2-Preis. BEHG-CO2-Preis0: Basiswert gemäß BEHG-CO2-Preis für 2021 = 25,00 €/t (CO2) Rechenbeispiel für Preisänderung ab 01.01.2021: 𝐸𝑃 = 6,14 €/𝑀𝑊ℎ × (0,65 × (1 − 0,3) × 𝑇𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 + 0,35 × 𝐵𝐸𝐻𝐺...
Emissionspreis. CHF 100.00 je Anteil (die Erstemission erfolgt zuzüglich einer Ausgabekommission von 4% zugunsten der Fondsleitung). Die Anteile werden über die SIX SIS AG geliefert.
Emissionspreis. Der Ausgabepreis beträgt 100 % des jeweiligen Nennbetrags der Schuldverschreibungen.
Emissionspreis. Der Emissionspreis entspricht dem zu entrichtenden verbrauchsabhängigen Entgelt für CO2- Emissionen und berechnet sich als Produkt der verbrauchten Wärmemenge und des vereinbarten Emissionspreises. Der Emissionspreis errechnet sich zu 65 % aus den Preisen für CO2-Emissionen aus dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) und 35 % aus den Preisen für CO2-Emissionen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). In der Formel bedeuten: 𝐸𝑃 = 𝐸𝑃 𝑇𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝐵𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 × (0,65 × (1 − 𝑧) × + 0,35 × ) 0 𝑇𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠0 𝐵𝐸𝐻𝐺-𝐶𝑂2-𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠0 EP Kosten Emissionspreis in €/MWh EP0 Basis Emissionspreis vom 01.01.2021 = 6,14 € / MWh z Anteil der kostenfreien zugeteilten Zertifikate entsprechend der Zuteilungsregelungen der zum Zeitpunkt der Preisberechnung gültigen Handelsperiode. Zum Zeitpunkt 01.01.2021 beträgt dieser Carbon Leakage Faktor (CLF) für die Fernwärme 30 %. TEHG-CO2-Preis Der Preis für CO2-Emissionen aus dem TEHG wird aus dem arithmetischen Mittel der von der European Energy Exchange (EEX) veröffentlichten Tageswerten für EU Emissionsberechtigungen (ECarbix) am jeweils 7. Werktag eines Quartals gebildet. Der Berechnungszeitraum erstreckt sich über 4 Quartale im Beschaffungszeitraum vom 01.10. des Vorvorjahres der Preisanpassung bis 30.09. des Vorjahres der Preisanpassung. Wenn der
Emissionspreis. Wie in der obenstehenden Tabelle in Bezug auf die Wertpapiere mit der maßgeblichen WKN spezifiziert. Begebungstag: 1. November 2016 (der "Begebungstag") der Wertpapiere zum Handel ab dem Ersten

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  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).