Preisvereinbarung Musterklauseln

Preisvereinbarung. Die Preise sind entsprechend der Kosten- und Marktentwicklung nach folgenden Formeln zu berechnen. Dabei werden alle Werte auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Die Preise werden mit Ausnahme des Umlagenpreiseses Gasspeicherumlage/Wärme und Umlagenpreises Bilanzierungsumlage/Wärme jährlich, jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres berechnet. Änderungen des Umlagenpreises Gasspeicherumlage/Wärme und Umlagenpreises Bilanzierungsumlage/Wärme können auch unterjährig jeweils zum 1. Kalendertag eines Monats weitergegeben werden. Preisänderungen werden vor ihrem Inkrafttreten in Textform bekannt gegeben soweit gesetzlich keine vereinfachte Weitergabe geregelt ist.
Preisvereinbarung. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen die in den Preisblättern genannten Vergütungen.
Preisvereinbarung. Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die entsprechend im Vertrag festgelegte Leistung. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird den angegebenen Preisen hinzugerechnet. Die Rechnung ist nach Erhalt innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug zu begleichen. Grundlage der Preisbildung ist der aktuelle Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger - Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der Lohntarifvertrag für das Gebäudereiniger - Handwerk im Bundesland und der Lohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk im Bundesland Brandenburg.
Preisvereinbarung. Die Preise sind entsprechend der Kosten- und Marktentwicklung nach folgenden Formeln zu berechnen. Dabei werden alle Werte auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Die Preise werden jährlich, jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres berechnet, erstmals zum 01.01.2021.
Preisvereinbarung. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
Preisvereinbarung. Die Vertragspartner treffen folgende Preisvereinbarungen: Gesamtpreises (brutto) von EUR  
Preisvereinbarung. 2.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls fälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise und zwar in Euro (EUR), wenn nicht anders angegeben. 2.2 Falls bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlage eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor. Dies gilt jedoch nur für Lieferfristen von mehr als 4 Monaten und für Preisanpassungen bis zu 10 %. Bei höheren Sätzen ist eine erneute Preisvereinbarung erforderlich. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, haben wir das Recht, uns innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige von dem Vertrag zu lösen. 2.3 Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Xxxxxx. 2.4 Kosten für Verpackung, Transport-, Fracht-, Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Für Aufträge, die einen Wert von 100,00 Euro unterschreiten, wird ein Mindermengenzuschlag von 15,00 Euro in Rechnung gestellt. -2-
Preisvereinbarung. Die Preise sind entsprechend der Kosten- und Marktentwicklung nach folgenden Formeln zu berechnen. Dabei werden alle Werte auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Die Preise werden jährlich, jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres berechnet, erstmals zum 01.01.2021. Der Jahresgrundpreis für die Vorhaltung der Wärme berechnet sich als Zonenpreis aus der Summe jeder einzelnen vom Kunden durchlaufenen Zone. Der Jahresgrundpreis ist zu 10 % feststehend, zu 55 % an die Entwicklung des Lohnindex und zu 35 % an die Entwicklung des Investitionsgüterindex gebunden. Formel: GP = (𝐺𝑃0,𝑍𝑜𝑛𝑒1+ 𝐺𝑃0,𝑍𝑜𝑛𝑒2 + 𝐺𝑃0,𝑍𝑜𝑛𝑒3) × (0,10 + 0,55 × 𝐿 𝐿0 + 0,35 × 𝐼 )

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  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Gesamte Vereinbarung 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass dieser Rahmenvertrag und die durch schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Angaben bzw. Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die dem Internet oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Rahmenvertrag für Produkte und/oder Service Offerings, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und dass alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Service Offerings ersetzt. 9.2 Es wird ausdrücklich vereinbart dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und jeglicher Oracle Aufträge vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Procurement Internet Portal, solche Bestimmungen die in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Portal haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Service Offerings. Sollten der/die Anhang/Anhänge und die Allgemeingültigen Bestimmungen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, ist/sind der/die Anhang/Anhänge massgeblich. Sollten der Auftrag und dieser Rahmenvertrag widersprüchliche Bestimmungen haben, ist der Auftrag massgeblich. Änderungen zu diesem Rahmenvertrag und den dazugehörigen Aufträgen sind ausgeschlossen, ausser die Änderung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis entweder schriftlich oder online im Oracle Store durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Ihnen und Oracle. Jegliche Mitteilung nach diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Gegenstand der Vereinbarung Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: