Empfänger und Kategorien von Empfängern Musterklauseln

Empfänger und Kategorien von Empfängern. Sofern erforderlich, geben wir personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung an Unternehmen in unserem Kon- zern oder an externe Dienstleister weiter (z. B. für Abrechnungen und für IT-Dienstleistungen, Zählerwesen und -ablesung, Installation und Wartung von Netzanschlüssen und Messeinrichtungen). Netzbetrei-ber und Messstellenbetreiber dürfen Kundendaten an Marktpartner, z. B. Lieferanten weitergeben, die zur Belieferung und Abrechnung erforderlich sind. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informati-onen im Sinne von § 6a EnWG. Weitere Empfänger Ihrer Daten können Öffentliche Stellen (z. B. So-zialversicherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Staatsanwalt-schaft, Aufsichtsbehörden) auf Grund von Rechtsvorschriften sein.
Empfänger und Kategorien von Empfängern. Sofern erforderlich, geben wir personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung an Unternehmen in unserem Unternehmensverbund oder an externe Dienstleister weiter (z. B. für Abrechnungen oder für IT- Dienstleistungen, Zählerwesen und –ablesung). Netzbetreiber und Messstellenbetreiber dürfen alle Kundendaten an Marktpartner, z. B. Lieferanten weitergeben, die zur Belieferung und Abrechnung erforderlich sind. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 6a EnWG. Weitere Empfänger Ihrer Daten können sein: Öffentliche Stellen auf Grund von Rechtsvorschriften (z. B. Sozial- versicherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Xxxxxx- anwaltschaft, Aufsichtsbehörden).
Empfänger und Kategorien von Empfängern. Sofern erforderlich, geben wir personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung an Unternehmen in unserem Konzern oder an externe Dienstleister weiter:  Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrages und für das lfd.
Empfänger und Kategorien von Empfängern. Sofern erforderlich, geben wir personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung an Unternehmen in unserem Konzern oder an externe Dienstleister weiter (z. B.: IT- Dienstleister, Ingenieurbüros, Baufirmen). Weitere Empfänger Ihrer Daten können sein: • Öffentliche Stellen auf Grund von Rechtsvorschriften (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden). • Externe Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechend § 28 EU DSGVO bzw. nach Maßgabe der EU- Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländer.
Empfänger und Kategorien von Empfängern. Sofern erforderlich, geben wir personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung an Unternehmen in unserem Konzern oder an externe Dienstleister weiter (z. B. für Abrechnungen und für IT-Dienstleistungen, Zählerwesen und - ablesung). Netzbetreiber und Messstellenbetreiber dürfen alle Kundendaten an Marktpartner, z.B. Lieferanten weitergeben, die zur Belieferung und Abrechnung erforderlich sind. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 6a EnWG. Weitere Empfänger Ihrer Daten können sein: · Öffentliche Stellen auf Grund von Rechtsvorschriften (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden). Datenübermittlungen in Drittländer Datenübermittlungen in Länder, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau besteht („Drittländer“), ergeben sich im Rahmen der Administration, Entwicklung und des Betriebs von IT-Systemen und nur soweit a) die Übermittlung grundsätzlich zulässig ist und b) die besonderen Voraussetzungen für eine Übermittlung in ein Drittland vorliegen, insbesondere der Datenimporteur ein angemessenes Datenschutzniveau nach Maßgabe der EU- Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Datenverarbeiter in Drittländern gewährleistet oder bei einer Übermittlung in die USA der Privacy Shield zur Anwendung kommt. Die EU-Standardvertragsklauseln sind unter folgendem Link abrufbar: xxxx://xxxxxx.xxxxxx.xx/XxxXxxXxxx/XxxXxxXxxx.xx? uri=OJ:L:2010:039:0005:0018:DE:PDF Ihre Rechte Der für die Verarbeitung Ihrer Daten Verantwortliche ist die Stromnetz Weiden i. d. Opf. GmbH & Co. KG Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxx, Xxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxx x. x. Xxx. E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx-xxxxxx.xx Sie haben jederzeit das Recht, der werblichen Nutzung oder sonstigen Nutzung Ihrer Daten zu widersprechen, soweit diese Nutzung dieser Daten aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f (zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen) erfolgt. Dazu genügt eine einfache Mitteilung an uns. Im Fall eines Widerspruchs werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen auf unserer Seite zwingende schutzwürdige Gründe vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Datenverarbeitung erforderlich ist, um das mit den Gründen verfolgte Ziel zu erreichen. Sie können weiterhin jederzeit von uns Auskunft über die über Sie gespeicherten Daten, deren Berichtigung im Fall v...
Empfänger und Kategorien von Empfängern. Sofern erforderlich, geben wir personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung an externe Dienstleister weiter (z. B. für IT- Dienstleistungen, Zählerwesen und -Ablesung). Netzbetreiber und Messstellenbetreiber dürfen alle Kundendaten an Marktpartner, z.B. Lieferanten weitergeben, die zur Belieferung und Abrechnung erforderlich sind. Weitere Empfänger Ihrer Daten können öffentliche Stellen auf Grund von Rechtsvorschriften (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden) sein.
Empfänger und Kategorien von Empfängern. Eine Ermittlung an kirchliche und staatliche Stellen ist nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des KDG zulässig. Gleiches gilt für die Übermittlung an nichtkirchliche oder nichtstaatliche Stellen. Eine Übermittlung ist in diesen Fällen u.a. dann zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der offenlegenden kirchlichen Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist. Soweit die pädagogische Arbeit mit dem Kind beispielsweise eine Übermittlung an weitere Stellen (z.B. an das Jugendamt) erfordert, darf eine Übermittlung nur mit Einwilligung oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage erfolgen. Sofern die Abwicklung der Betreuungsentgelte eine Übermittlung an die zuständige Kommune erfordert, geschieht dies aufgrund der erklärten Einwilligung der Sorgeberechtigten. Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte (z.B. an ein Kreditinstitut zur Zahlungsabwicklung), sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (z.B. nach den o.g. Rechtsvorschriften) besteht. Ihre Daten können von uns zudem an externe Dienstleister (z.B. IT-Dienstleister, Unternehmen, die Daten vernichten oder archivieren) weitergegeben werden, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen.
Empfänger und Kategorien von Empfängern. Sofern erforderlich, gebenwir personenbezogene Daten im Rahmeneiner Auftragsverarbeitung an Unterneh- meninunseremKonzernoderanexterneDienstleisterweiter(z.B.:IT-Dienstleister,Ingenieurbüros,Baufirmen). Weitere Empfänger Ihrer Daten können sein: • Öffentliche Stellen auf Grund von Rechtsvorschriften (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden). • Externe Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechend § 28 EU DSGVO bzw. nach Maßgabe der EU- Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländer.
Empfänger und Kategorien von Empfängern. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Innerhalb der IBC SOLAR AG erhalten nur die Abteilungen und Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen. Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen bedienen wir uns der Hilfe von Dienstleistern (z.B. Auftragsverarbeiter und andere Dienstleister). Folgende Empfängerkategorien können Daten erhalten: - Handwerkspartner - Callcenter - IT-Dienstleister - Werbeagenturen - Druck- und Maildienstleister - sowie Behörden und gesetzliche Betreuer und Personen, für die eine Vollmacht besteht Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte nur übermittelt, wenn dies für die oben genannten Zwecke erforderlich und gesetzlich erlaubt ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Die durch efa:home gesammelten Daten werden auf den Servern von IBC SOLAR selbst und auf den Servern der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Xxxxxxxxx Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, sowie ggfs. weiteren Dienstleistern im Rahmen eines AV-Verhältnisses i.S.d. Art. 28 DS-GVO verarbeitet.

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  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag ist rechtzeitig, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des Versicherers, zu zahlen, damit der Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt beginnt. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.