Endfälligkeit Rückerwerb Musterklauseln

Endfälligkeit Rückerwerb. 5.1 Die Emittentin verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Ziff.
Endfälligkeit Rückerwerb. 5.1 Die Emittentin verpflichtet sich die Schuldverschreibungen inklusive der letzten Zinszahlung vorbehaltlich der Ziff. 3.2 und Ziff. 3.3 fünf Bankarbeitstage nach dem Laufzeitende, mithin am 7. Januar 2028, (der „Rückzahlungstag“) in Höhe von 100 % des Nennbetrags (der „Rückzahlungsbetrag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Rückzahlungstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/ oder Verzugszinsen zu zahlen sind. Die variable Bonuskomponente für das Geschäftsjahr 2027 ist erst zum 31. Dezember 2028 fällig.
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