Rückkauf. Ein Rückkauf ist eine vollständige oder teilwei- se vorzeitige Vertragskündigung. Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag vollständig oder teilweise kündigen, zahlen wir Ihnen entweder das Fondsguthaben (vollständiger Rückkauf) oder einen Teil des Fondsguthabens (Teilrück- kauf) aus.
Rückkauf. Die Emittentin und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ist berechtigt, jederzeit Teilschuldverschreibungen im Markt oder auf andere Weise zu erwerben. Die zurückerworbenen Teilschuldverschreibungen können gehalten, entwertet oder wieder verkauft werden.
Rückkauf. Die Emittentin und jedes ihrer Tochterunternehmen sind berechtigt, Schuldverschreibungen im Markt oder anderweitig (zB durch Privatkauf) zu jedem beliebigen Preis zurückzukaufen. Die von der Emittentin erworbenen Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder eingezogen und entwertet werden.
Rückkauf. Alle zum Stichtag 31.12.2017 im Lagerbestand befindlichen Hilfsmittel, die auf Versor- gungspauschalen umgestellt werden, werden der BKK vom Leistungserbringer abge- kauft und gehen in den Bestand des Leistungserbringers. Ab dem 01.01.2018 werden alle Hilfsmittel, die auf Versorgungspauschalen umgestellt und die vom Versicherten zurückgeholt werden, der BKK vom Leistungserbringer abgekauft und gehen ebenfalls in den Bestand des Leistungserbringers. Nach Absprache werden Lagerauflösungen durchgeführt. Abrechnungs- Positions- nummer Bezeichnung Hilfsmittel- kennzei- chen Nettopreis Bruttopreis 09.37.02.2xxx Biphasische EMG- gesteuerte Muskelstimu- lationsgerät mit Thera- piespeicher Euro 89,25 Euro 09.37.03.0xxx Inkontinenztherapiegerä- te mit Therapiespeicher Euro 50,58 Euro 09.37.03.1xxx Inkontinenztherapiegerä- te mit Therapiespeicher und Biofeedback Euro 95,20 Euro 09.37.04.xxxx Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektro- stimulation (FES) Euro 89,25 Euro 15.25.19.2xxx Elektronische Messsys- teme der Beckenboden- Muskelaktivität Euro 74,38 Euro Name des Leistungserbringers: Geschäftsführer bzw. Inhaber: Anschrift: IK des Leistungserbringers: Hiermit trete ich dem Vertrag über die Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (EMG- gesteuerte Inkontinenztherapiegeräte, Messsysteme der Beckenboden-Muskelaktivität) zum bei. Der Beitritt zu dem o.g. Zeitpunkt wird erst wirksam, wenn die Novitas BKK die übersandten Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und diesem zugestimmt hat. Die Zustimmung erfolgt per eMail. Die vertraglichen Regelungen gelten ausschließlich für Verordnungen, die nach dem Datum des Vertragsbeitritts ausgestellt wurden. Der Vertragspartner sowie der Beigetretenen kann den Beitritt zum Vertrag gemäß § 18 des Vertrages kündigen. Die Kündigung ist schriftlich, auch per E-Mail, zu erklären. Tel.: Fax: E-Mail Adresse: Tel.: Fax: E-Mail Adresse: zum Vertrag mit Elektrostimulationsgeräten (Schmerz- und Muskelstimulationsgeräte) Unterlagen zum Vertragsbeitritt (bitte unbedingt mit einreichen): Präqualifizierungsnachweis Institutionskennzeichen: Liefergebiet (Bundesweit, Bundesland, Postleitzahl) Ort, Datum Unterschrift Anlage 3 – Liefer- und Abrechnungsbedingungen
Rückkauf. Ungeachtet der Regelungen zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen oder der vorzeitigen Rückzahlung ist die Emittentin berechtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde jederzeit und zu jedem Kurs die Schuldverschreibungen im Markt oder anderweitig, ganz oder teilweise zu kaufen und diese nach ihrer Xxxx zu halten, zu tilgen oder wieder zu verkaufen.
Rückkauf. Alle zum Stichtag 31.07.2018 im Lagerbestand befindlichen Hilfsmittel, die auf Versor- gungspauschalen umgestellt werden und nicht älter als 7 Jahre (84 Monate) sind, wer- den der BKK vom Leistungserbringer in Höhe von 25 % der Versorgungspauschale ab- gekauft und gehen in den Bestand des Leistungserbringers. Ab dem 01.08.2018 wer- den alle Hilfsmittel, die auf Versorgungspauschalen umgestellt und die vom Versicher- ten zurückgeholt werden, der BKK vom Leistungserbringer abgekauft und gehen eben- falls in den Bestand des Leistungserbringers. Nach Absprache werden Lagerauflösun- gen durchgeführt. Die Preisvereinbarung gilt für alle ab 01.08.2018 ausgestellten vertragsärztlichen Ver- ordnungen Die Anlage 1e kann gemäß § 18 Absatz 2 gekündigt werden. Abrechnungs- Positions- nummer Bezeichnung Hilfs- mittel- kenn- zei- xxxx Xxxxxxxxxxx MWSt. e = 7% v = 19% Geneh- mi- gungs- pflicht 33.40.01.0777 Toilettensitzerhöhung 131 – 200 kg Kauf 00 Euro v Nein 33.40.02.0777 Toilettenstützgestell 131 – 180 kg Kauf 00 Euro v Ja 33.40.04.0777 Feststehender Toiletten- stuhl aus Metall oder Kunst- stoff 131 – 180 kg Kauf 00 Euro v Ja Die Leistung für die Toilettenhilfen erfolgt durch Kauf des Hilfsmittels. Der Kaufpreis umfasst neben dem Hilfsmittel alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Dazu gehören insbesondere:
Rückkauf. Alle zum Stichtag 31.03.2018 im Lagerbestand befindlichen Hilfsmittel, die auf Versor- gungspauschalen umgestellt werden, werden der BKK vom Leistungserbringer in Höhe von 25 % der Versorgungspauschale abgekauft und gehen in den Bestand des Leis- tungserbringers. Ab dem 01.04.2018 werden alle Hilfsmittel, die auf Versorgungspau- schalen umgestellt und die vom Versicherten zurückgeholt werden, der BKK vom Leis- tungserbringer abgekauft und gehen ebenfalls in den Bestand des Leistungserbringers. Nach Absprache werden Lagerauflösungen durchgeführt. Die Preisvereinbarung gilt für alle ab 01.04.2018 ausgestellten vertragsärztlichen Ver- ordnungen Die Anlage 1e kann gemäß § 18 Absatz 2 gekündigt werden.
Rückkauf. Die Emittentin und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ist berechtigt, jederzeit Obligationen zu erwerben. Die zurück erworbenen Obligationen können gehalten, entwertet oder weiterverkauft werden. Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, der Emittentin jederzeit Obligationen in beliebiger Anzahl zu beliebigem Preis zum Kauf anzubieten. Die Emittentin ist jedoch nicht verpflichtet, die so angebotenen Obligationen vom betreffenden Anleihegläubiger zu erwerben. Jeder Rückkauf muss in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen erfolgen. Obligationen, welche durch die Emittentin gehalten werden, berechtigen nicht zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger und gelten für den Zweck der Berechnung des Quorums an der Gläubigerversammlung als nicht ausstehend.
Rückkauf. 7.1. Der Kunde ist berechtigt, Geiger seinen Gold- und / oder Silberbestand, ganz oder teilweise, zum Rückkauf anzubieten. Eine Rückkauforder ist über das Kundenportal oder per unter- schriebenen Auftrag zu erteilen.
7.2. Für Gold- und Silberanteile, die der Kunde vor weniger als 2 Monaten vor der Rückkauforder gekauft hat, besteht eine Rückkaufsperre.
7.3. Der Rückkauf des Goldes und Silbers erfolgt zum nächs- ten auf die Rückkauforder folgenden Handelstermin. Gem. Ziffer 2..
7.4. Der Rückkaufpreis Gold entspricht dem OTC „Over The Counter“ BID Goldpreis in EUR der Plattform xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxx- metals/gold-prices-and-charts minus 0,10 € pro Gramm am Handelstermin gem. Ziffer 2..
7.5. Der Rückkaufpreis Silber entspricht dem OTC „Over The Counter“ BID Silberpreis in EUR der Plattform xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxx- metals/silver-prices-and-charts minus 1% am Handelstermin gem. Ziffer 2..
7.6. Der Rückkauferlös wird unverzüglich an den Kunden aus- gezahlt, bis zum Auszahlungszeitpunkt erfolgt keine Verzin- sung des Geldes.
7.7. Xxxxxx steht ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs- recht hinsichtlich des Rückkauferlöses für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zu.
Rückkauf. Vorbehaltlich der Erfüllung der Rückzahlungsbedingungen, kann die Emittentin jederzeit Schuldverschreibungen auf dem freien Markt oder anderweitig sowie zu jedem beliebigen Preis erwerben. Derartig erworbene Schuldverschreibungen können getilgt, gehalten oder wieder veräußert werden.