Endnutzer Lizenzvereinbarung Musterklauseln

Endnutzer Lizenzvereinbarung. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Kunde die Bedingungen dieses Vertrages einhält, gewährt der Anbieter dem Kunden und seinen Endnutzern eine beschränkte, per- sönliche, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht über- tragbare (anders als nach diesem Vertrag zulässige), nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung jeglicher Software, die der Anbieter dem Kunden als Teil der Dienste zur Ver- fügung stellt (“Software”), in dem Umfang, der erforderlich und zumutbar ist, um die Dienste wie nach diesem Vertrag zulässig, zu nutzen, und zwar nur für die Dauer, in der der Kunde berechtigt ist, die Dienste zu nutzen und unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen nachkommt. Der Kunde hat seinen Endnutzern Folgendes zu verbieten: Unterlizenzen zu vergeben, weiterzuverkaufen, zu ver- treiben oder seine Rechte aus der gemäß diesem Vertrag gewährten Xxxxxx an eine andere Person oder Einrichtung abzutreten; die Software oder die zugehörige Dokumentation zu modifi- zieren, anzupassen oder abgeleitete Werke davon zu erstel- len; die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu entschlüsseln, zu disassemblieren oder anderweitig zu ver- suchen, den Quellcode der Software abzuleiten; die Software für die Analyse von Rechtsverletzungen, Benchmarking oder für andere Zwecke zu verwenden als für die Nutzung der Dienste, zu deren Nutzung der Kunde berechtigt ist; die Erstellung konkurrierender Software oder Dienste; oder Urheberrechts- oder andere Eigentums- oder Vertraulich- keitshinweise auf der Software oder den Diensten zu ent- fernen.

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  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*