Nutzungsrichtlinien Musterklauseln

Nutzungsrichtlinien. Der Kunde und seine Endnutzer dürfen die Dienste nur gemäß diesem Vertrag, dem geltenden Recht und den unten genannten Nutzungsrichtlinien, welche Teil dieses Vertrags sind, nutzen. Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Endnutzer die Nutzungsrichtlinien einhalten. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt (Nutzungsrichtlinien) wird als wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag angesehen. RingCentral kann die Nutzungsrichtlinien von Zeit zu Zeit aktualisieren, sofern diese Aktualisierungen die Struktur der Nutzungsrichtlinien in ihrer Gesamtheit nicht verändern. RingCentral wird den Kunden unter der im Konto hinterlegten E-Mail-Adresse über wesentliche Aktualisierungen benachrichtigen und nicht- wesentliche Aktualisierungen der Nutzungsrichtlinien auf den in Abschnitten 5.B.i. bis 5.B.iii. unten genannten Websites veröffentlichen. Alle wesentlichen Aktualisierungen werden dreißig (30) Tage nach einer solchen Mitteilung an den Kunden wirksam, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser wesentlichen Aktualisierung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Abschnitts 5; nicht-wesentliche Aktualisierungen werden dreißig (30) Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam. RingCentral kann die Nutzungsrichtlinien von Zeit zu Zeit aktualisieren und RingCentral wird den Kunden unter der im Konto hinterlegten E-Mail-Adresse über wesentliche Änderungen benachrichtigen. Alle wesentlichen Änderungen werden dreißig (30) Tage nach einer solchen Mitteilung an den Kunden wirksam oder bei nicht-wesentlichen Änderungen dreißig (30) Tage nach Veröffentlichung auf einer Webseite von RingCentral. Der Kunde kann einer Aktualisierung, welche seine Nutzung der Dienste beeinträchtigt widersprechen, indem er innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab der Mitteilung über die Änderung eine schriftliche Mitteilung („Einspruch“) an RingCentral schickt. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen, können beide Parteien die betroffenen Dienste mit einer Frist von dreißig (30) Tage durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, ohne eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.
Nutzungsrichtlinien. Vodafone beschafft und verwaltet die Lizenzen von RingCentral, die für die Aktivierung des Service erforderlich sind. 8.1. Zwingende RingCentral- und Drittanbieter Bedingun- gen: (i) weiterverkaufen; (ii) abtreten oder übertragen; (iii) als eigenständige Software verwenden; oder (iv) für andere Zwecke als für seine internen Geschäftszwe- cke oder für den Zugriff auf den Service verwenden.
Nutzungsrichtlinien. Sie stimmen zu, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienste einzuhalten. Sie dürfen unsere Dienste nicht nutzen, um illegales Material zu posten oder zu übertragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Übertragungen, die eine Straftat darstellen, zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen oder anderweitig gegen lokale, staatliche, nationale oder internationale Gesetze oder Vorschriften verstoßen würden. Nachstehend finden Sie eine repräsentative, nicht erschöpfende Liste von Handlungen, die im Besonderen verboten sind: ● Die Übermittlung oder der Versand von Kettenbriefen oder Schneeballsystemen oder andere Handlungen, die betrügerische Online-Marketing-Praktiken oder Betrug beinhalten; ● Handlungen, die die Erfahrungsqualität anderer Benutzer wesentlich und nachteilig beeinflussen können; ● Tatsächliche oder versuchte unbefugte Benutzung oder Sabotage von Computern, Maschinen oder Netzwerken; ● Einführung bösartiger Programme in die Dienste, das Netzwerk oder die Server von Supersapiens (z.B. Viren, Würmer, Trojaner, usw.); ● Jegliches Überwachen oder Abfangen von Daten, die nicht für Sie bestimmt sind, ohne Genehmigung; ● Der Versuch, die Authentifizierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen eines Hosts, Netzwerks oder Xxxxxx ohne Genehmigung zu umgehen; ● Zurückentwickeln, Dekompilieren, Disassemblieren, Entziffern oder anderweitige Versuche, den Quellcode für das zugrunde liegende geistige Eigentum, das zur Bereitstellung der Dienste verwendet wird, oder einen Teil davon abzuleiten; ● Die Dienste, die den Diensten zugrundeliegende Technologie oder die Inhalte anderer Benutzer ganz oder teilweise anzupassen, zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; ● Duplizieren, Lizenzieren, Unterlizenzieren, Veröffentlichen, Ausstrahlen, Übermitteln, Vertreiben, Aufführen, Anzeigen, Verkaufen, Umfirmieren oder anderweitiges Übertragen von Informationen, die aus den Diensten stammen (mit Ausnahme der von Ihnen veröffentlichten Inhalte), sofern dies nicht in diesen Bedingungen erlaubt ist oder von Supersapiens ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde; ● Verwendung einer Methode, Software oder eines Programms zur Erfassung von Identitätsinformationen, Authentifizierungsdaten oder anderen Informationen; ● Übertragen oder Empfangen, Hochladen, Verwenden oder Wiederverwenden von Material, das beleidigend, anstößig, verleumderisch, belästigend, obszön oder bedrohlich ist oder eine Missachtung des Vertrauens, der Privat...
Nutzungsrichtlinien. Dem User ist es untersagt, Daten in Orphy zu speichern deren Nutzen gegen den Dienst von Orphy gerichtet ist. • Der User hat sich immer so zu verhalten, dass Orphy oder anderen Nutzern und/oder deren Daten keinerlei Schaden zukommt oder eine Beeinträchtigung entsteht. • Nutzung von Orphy, die nicht dem eigentlichen Verwendungszweck der Dienste entspricht, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung gegen eine der bestehenden Richtlinien behält Orphs AG sich vor, den User und all seine Dateien ohne Vorwarnung unverzüglich zu sperren und/oder zu löschen.
Nutzungsrichtlinien. Die Richtlinie zur Nutzung der Website steht auf der Website zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese genauestens einzuhalten. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Änderungen an diesem Dokument vorzunehmen, wobei es dem Kunden obliegt, sich regelmäßig der jeweils gültigen Fassung zu versichern.

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  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

  • Nutzungssperre 5.1. Trade Republic ist berechtigt, den Zugang zum Depot ganz oder teilweise zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Online-Brokerage und/oder der personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen. 5.2. Eine Berechtigung zur Sperre besteht insbesondere, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Sicherheitsmerkmale besteht oder dies zu befürchten ist. Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht insbesondere dann, wenn es zu wiederholten Fehlversuchen der Anmeldung in der Applikation kommt, die Prüfung im Rahmen des Zugriffs- und Authentifizierungsverfahrens wiederholt nicht positiv ausfällt oder die Applikation meldet, dass sie nicht auf einem vom Hersteller erlaubten Betriebssystem (z.B. durch Jailbreak) läuft. 5.3. Trade Republic darf eine Sperre auch dann veranlassen, wenn Trade Republic zur Kündigung des Rahmenvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Nutzungsumfang 2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels 2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu 2.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen. 2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen 2.6 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz

  • Streitschlichtung 17.1. Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ 17.2. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Nutzung Das Leihgerät darf nur für unterrichtliche Zwecke (z.B. (Fern-)Unterricht, Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Schulprojekte, …) genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht erlaubt.