Engpassmanagement. 8.1. Netzengpässe können innerhalb des Übertragungsnetzes des ÜNB oder an den Kuppelstellen zu benachbarten Netzen im In- und Ausland entstehen. Sofern ein nicht nur kurzfristiger Netzengpass nicht durch geeignete Maßnahmen im Übertragungsnetz zu vermeiden ist, wird der ÜNB den Netzengpass im Internet veröffentlichen.
8.2. Die Veröffentlichung des Netzengpasses erfolgt spätestens 24 Stunden vor dem Ende der Anmeldefrist für Fahrpläne gemäß Ziffer 1.3 der Anlage 3 dieses Vertrages auf der in Anlage 2 genannten Internetseite des ÜNB und enthält folgende Angaben:
a. Die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität
b. Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt
Engpassmanagement. Das Management des Kapazitätsportfolios des Fernleitungsnetzbetreibers zur optimalen und maximalen Nutzung der technischen Kapazität und zur rechtzeitigen Feststellung künftiger Engpass und Sättigungsstellen.
Engpassmanagement. (1) Kapazitätsbedarf bei Lieferantenwechsel Beim Wechsel eines Netzendkunden zu einem neu en Lieferanten wird bei der Verteilung von Netzkapazitäten gegenüber dem Kunden bzw. neuen Lieferanten wie folgt verfahren: Eine aufgrund des Lieferantenwechsels des Netzendkunden
(a) gegebenenfalls nicht mehr beanspruchte Kapazitäts- buchung oder
(b) eine entsprechende Kapazität im Endverteilernetz oder
(c) eine dem Netzendkunden zuzuordnende Kapazität in einer Stichleitung zu diesem Kunden wird vorrangig zur Deckung des durch den Lieferantenwechsel entstehenden Kapazitätsbedarf des Netzendkunden zu Verfügung gestellt.
(2) Engpass der Transportkapazität und Transparenz Ein Engpass der Transportkapazität ist dann gegeben, wenn bei Vorliegen konkurrierender vollständiger Netzzugangsanfragen nur eine beschränkte und damit insgesamt zur Deckung aller Anfragen auf der angefragten Transportstrecke bzw. in den relevanten Netzteilen nicht ausreichende freie Transportkapazität zu Verfügung steht. Die freie Transportkapazität wird ermittelt, indem von der jeweils verfügbaren technischen Transportkapazität die bereits für Dritte oder das eigene/verbundene Unternehmen vorzuhaltende Transportkapazität Stadtwerke Wittenberge GmbH teilt dem vom Engpass bezüglich der Transportkapazität jeweils betroffenen Netzzugangsinteressenten den Engpass unter Angabe der technischen Kapazität und der Summe der Buchungen auf diesem Leitungsabschnitt schriftlich mit.
Engpassmanagement. 7.1 Netzengpässe können innerhalb des Bahnstromnetzes oder an den Umformern und Um- richtern zwischen den vier deutschen 50-Hz-Regelzonen und dem Bahnstromnetz ent- stehen. Sofern ein nicht nur kurzfristiger Netzengpass nicht durch geeignete Maßnah- men im Bahnstromnetz zu vermeiden ist, wird der BNB den Netzengpass im Internet veröffentlichen.
7.2 Die Veröffentlichung des Netzengpasses erfolgt spätestens 24 Stunden vor dem Ende der Anmeldefrist für Fahrpläne gemäß Anlage 3 dieses Vertrages auf der in Anlage 2 genannten Internetseite des BNB und enthält folgende Angaben:
a. die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität;
b. Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt;
c. prognostizierte Dauer und
d. Verfahren des Engpassmanagements. Zeitgleich mit der Veröffentlichung nach Satz 1 weist der BNB den BKV auch per E-Mail an die in Anlage 2 hierfür vom BKV genannte Adresse auf die Veröffentlichung hin. Falls ein Engpass vom BNB veröffentlicht wird, ist eine Nutzung des Bahnstromnetzes zwischen den in der Veröffentlichung genannten Gebieten nur im Rahmen des veröffent- lichten Engpassmanagements möglich. Hierfür können gesonderte Kosten für den Er- werb von Transportkapazität anfallen.
7.3 Tritt ein Netzengpass so kurzfristig auf, dass eine Veröffentlichung gemäß Ziffer 7.2 nicht mehr möglich ist, berechtigt dies den BNB insbesondere unter Beachtung der ordnungs- gemäßen Rangfolge nach dem Energiewirtschaftsgesetz sowie dem Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz zur diskriminierungsfreien Ablehnung oder Reduzierung angemeldeter Fahrpläne gegenüber den betroffenen BKV. Die Ablehnung oder Reduzierung angemel- deter Fahrpläne ist dem BKV gegenüber nachträglich schriftlich zu begründen. Artikel 16 Absatz 2 der EG-VO 714/2009 bleibt unberührt.
Engpassmanagement. 8.1 Netzengpässe können innerhalb des Übertragungsnetzes des ÜNB oder an den Kuppelstellen zu benachbarten Netzen im In- und Ausland entstehen. Sofern ein nicht nur kurzfristiger Netzengpass nicht durch geeignete Maßnahmen im Übertragungsnetz zu vermeiden ist, wird der ÜNB den Netzengpass im Internet veröffentlichen.
8.2 Die Veröffentlichung des Netzengpasses erfolgt spätestens 24 Stunden vor dem Ende der Anmeldefrist für Fahrpläne gemäß Ziffer 7.2 dieses Vertrages auf der in Anlage 2 genannten Internetseite des ÜNB und enthält folgende Angaben: • Die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität • Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt • Prognostizierte Dauer • Verfahren des Engpassmanagements Falls ein Engpass vom ÜNB veröffentlicht wird, ist eine Nutzung des Übertragungsnetzes zwischen den in der Veröffentlichung genannten Gebieten nur im Rahmen des veröffentlichten Engpassmanagements möglich. Hierfür können gesonderte Entgelte anfallen.
8.3 Tritt ein Netzengpass so kurzfristig auf, dass eine Veröffentlichung entsprechend Absatz 2 nicht mehr möglich ist, berechtigt dies den ÜNB gemäß § 13 EnWG zur diskriminierungsfreien Ablehnung oder Reduzierung angemeldeter Fahrpläne gegenüber den betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen.
Engpassmanagement. Beim Wechsel eines Endverbrauchers zu einem neuen Lieferanten wird bei der Verteilung von Netzkapazitäten gegenüber dem Kunden bzw. dem neuen Lieferanten eine entsprechende Kapazität im Endverteilernetz oder eine dem Endkunden zuzuordnende Kapazität in einer Stichleitung zu diesem Kunden vorrangig zur Deckung des durch den Lieferantenwechsel entstehenden Kapazitätsbedarfs des Endkunden zur Verfügung gestellt. Liegt ein Engpass von Transportkapazitäten im Endverteilungsnetz vor, wird der Netzbetreiber die Allokation der knappen Kapazitäten nach dem Grundsatz "first committed - first served" vornehmen. Unterscheiden sich die Netzzugangsanfragen hinsichtlich der nachgefragten Leistungen wird der Netzbetreiber mit den Interessenten parallel über die Konditionen zur Erbringung der Leistungen verhandeln und dem Bewerber mit dem aus Sicht des Netzbetreibers wirtschaftlich günstigsten Angebot innerhalb einer angemessenen Frist den Zuschlag erteilen.
Engpassmanagement. Das Gaswerk Illingen wird nach folgenden objektiven, transparenten und diskriminie- rungsfreien Regeln Netzzugang bei Knappheit von Transportkapazitäten gewähren.
Engpassmanagement. Das Management des Kapazitätsportfolios des Fernleitungsnetzbetreibers zur optimalen und maximalen Nutzung der technischen Kapazität und zur rechtzeitigen Feststellung künftiger Engpassund Sättigungsstellen.
Engpassmanagement. Der Netzbetreiber wird nach folgenden objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Regeln Netzzugang bei Knappheit von Transportkapazitäten gewähren.
Engpassmanagement. Die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG gewährt bei Knappheit von Transportkapazitäten Netzzugang nach folgenden Regeln: