Allokationsverfahren Musterklauseln

Allokationsverfahren ist das von astora gemäß § 7 der Vertragsabwicklungsbedingungen ge- nutzte Verfahren. ist der Betreiber des Angrenzenden Gastransportsystems. Der für die je- weilige Speicherlokation relevante Angrenzende Netzbetreiber wird in der Speicherspezifikation im Zusammenhang mit den Übergabepunkten ge- nannt. Angrenzendes Gastransportsystem ist das Gastransportsystem, welches mit der Speicherlokation verbunden ist. ist das im Speichervertrag vereinbarte maximale Arbeitsgasvolumen in kWh, welches vom Speicherkunden in einer Speicherlokation eingespei- chert werden kann.
Allokationsverfahren. Liegt ein Engpass von Transportkapazitäten vor, wird die SWE die Allokation der knappen Kapazität nach dem zuvor veröffentlichen Verfahren vornehmen. Hierzu stehen der SWE folgende Verfahren zur Verfügung:
Allokationsverfahren. Bei einem dauerhaften Engpass wird Swissgrid ein Allokationsverfahren für den betroffenen Engpass einführen und die BGV hierüber rechtzeitig informieren. Über das Allokationsverfahren können Kapazitätsrechte erworben werden, um Lieferungen elektrischer Energie über den Engpass mittels Fahrplanmeldungen abwickeln zu können. Die Fahrplanmeldungen basierend auf erworbenen Kapazitätsrechten erfolgen gemäss der Regelungen in den Allgemeinen Bilanzgruppenvorschriften und den Technischen Bilanzgruppenvorschriften. Die entsprechenden Allokationsregeln am jeweiligen Engpass gehen diesem Vertrag vor. Treten im Netzbetrieb von Swissgrid kurzfristig Engpässe auf, ist Swissgrid berechtigt alle zur Überbrückung des Engpasses betrieblich notwendigen Massnahmen vorzunehmen. Der BGV ist verpflichtet, diese Massnahmen fahrplantechnisch umgehend umzusetzen.
Allokationsverfahren. Sofern mehrere Speicherkunden einen Erdgasspeicher nutzen, wird der Speicherbetreiber die den jeweiligen Speicherkunden betreffenden Mengen über Allokationsverfahren ermitteln. Dies ist notwendig, da die Erdgasmengen gemeinsam übergeben bzw. übernommen werden und entsprechend ungetrennt die Messung erfolgt. Grundlage der Allokation bilden die mit dem angeschlossenen Netzbetreiber abgeglichenen Nominierungen. Die allokierte Gasmenge je Stunde entspricht dem Wert der letzten bestätigten Nominierung. Im Rahmen der Abwicklung zwischen dem Speicherbetreiber und angeschlossenem Netzbetreiber kann dies u.a. durch die nicht kommerzielle Nutzung eines Operational Balancing Agreements dargestellt werden. Sofern erforderlich kann in Einzelfällen hiervon abweichend das Verfahren der ratierlichen Zuordnung oder das Verfahren der Deklaration mit Übernahme von Differenzmengen durch einen Balancing Shipper angewendet werden. Der Speicherbetreiber wird hierüber rechtzeitig im Vorhinein unter Darlegung der Gründe hierfür informieren. Der Speicherbetreiber wird dem Speicherkunden im Falle von notwendigen Korrekturen der Allokationsdaten schriftlich über die Art, Umfang, Zeitraum und den Grund der Korrektur informieren und wird diese Korrektur erst nach vorheriger Absprache mit dem Speicherkunden umsetzen.
Allokationsverfahren. Liegt ein Engpass von Transportkapazitäten vor, wird der Netzbetreiber die Allokation der knappen Kapazität nach dem veröffentlichten Verfahren vornehmen. Hierzu stehen dem Netzbetreiber folgende Verfahren zur Verfügung: ▪ Allokation nach dem Grundsatz „first committed – first served“ ▪ Unterscheiden sich die Netzzugangsanfragen hinsichtlich der nachgefragten Leis- tungen (z. B. Transportkapazität, Laufzeit etc.) wird der Netzbetreiber mit den Inte- ressenten parallel über die Konditionen zur Erbringung der Leistungen verhandeln. Der Netzbetreiber wird den Zuschlag dem aus seiner Sicht jeweils wirtschaftlich günstigsten Angebot innerhalb einer angemessenen Frist erteilen und die übrigen Bewerber über die Entscheidung informieren. Besteht keine freie Transportkapazität zur vollständigen Deckung eines der Netzzugangsan- frage zugrundeliegenden Transportbegehrens, hat der nachfragende Netzzugangsinteres- sent einen Anspruch auf das Angebot eines durch den Netzbetreiber unterbrechbaren Netz- zugangsvertrags.
Allokationsverfahren. 3.2.4 Unterbrechbare Netzzugangsverträge bei Kapazitätsengpässen
Allokationsverfahren. Liegt ein Engpass von Transportkapazitäten vor, wird das Gaswerk Illingen die Alloka- tion der knappen Kapazität nach den folgenden Grundsätzen vergeben: • Allokation nach dem Grundsatz „first committed – first served“ • Unterscheiden sich die Netzzugangsfragen hinsichtlich der nachgefragten Lei- stungen (z.B. Transportkapazität, Laufzeit etc.), wird das Gaswerk Illingen mit den Interessenten parallel über die Konditionen zur Erbringung der Leistungen verhandeln. Das Gaswerk Illingen wird den Zuschlag dem aus seiner Sicht je- weils wirtschaftlich günstigsten Angebot innerhalb einer angemessenen Frist erteilen und die übrigen Bewerber über die Entscheidung informieren.
Allokationsverfahren. Als Allokationsverfahren kommt das Deklarationsverfahren „Allokiert wie gemessen“ zur An- wendung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.