Entgegennahme der Leistungen Musterklauseln

Entgegennahme der Leistungen. Vor Übergabe der Software an den Auftraggeber prüft der Auftragnehmer die zu liefernde Software zunächst selbst darauf, ob sie den vertraglich geforderten Anforderungen entspricht und die in der Produktbeschreibung oder Spezi- fikation genannten Funktionen enthält. Die Software ist vollständig mit dem vereinbarten Funkti- onsumfang, der Dokumentation sowie allen weiteren zur Nutzung erforderlichen Unterlagen in betriebsbereitem Zustand zu liefern. In einem Test- und Probebetrieb wird die Software auf Vollständigkeit und deren Funktionen gemäß der Bestellung sowie der gelieferten Dokumentation geprüft. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei. Bei wesentlichen Mängeln während des Test- und Probebetriebs hat der Auftragnehmer eine andere, mangelfreie Software zu liefern oder auf Anforderung des Auftraggebers die Mängel an der Software zu beseitigen. Treten keine wesentlichen Mängel auf, bestätigt der Auftraggeber die Entgegennahme der Software. Mit dieser Bestätigung gehen die Preis- und Leistungsgefahr auf den Auftraggeber über.
Entgegennahme der Leistungen. Vor Übergabe der Software an den Auftraggeber prüft der Auftragnehmer die zu liefernde Software zu- nächst selbst darauf, ob sie den vertraglich geforder- ten Anforderungen entspricht und die in der Produkt- beschreibung oder Spezifikation genannten Funktio- nen enthält. Die Software ist vollständig mit dem vereinbarten Funktionsumfang, der Dokumentation sowie allen weiteren zur Nutzung erforderlichen Unterlagen in betriebsbereitem Zustand zu liefern. In einem Test- und Probebetrieb wird die Software auf Vollständig- keit und deren Funktionen gemäß der Bestellung so- wie der gelieferten Dokumentation geprüft. Der Auf- tragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei. Bei wesentlichen Mängeln während des Test- und Probe- NP.20.10.204_PL- AEB-IT - Teil E - Kauf von Standard-Software stwierdzenia istotnych wad w trakcie testowego i próbnego uruchomienia Oprogramowania Zlecenio- biorca dostarczy inne Oprogramowanie wolne od wad lub na żądanie Zleceniodawcy usunie wadę Oprogra- mowania. Jeśli nie wystąpią żadne istotne wady, Zle- ceniodawca potwierdzi odbiór Oprogramowania. Z chwilą potwierdzenia odbioru na Zleceniodawcę prze- chodzi ryzyko przypadkowej utraty lub uszkodzenia Oprogramowania. betriebs hat der Auftragnehmer eine andere, mangel- freie Software zu liefern oder auf Anforderung des Auftraggebers die Mängel an der Software zu besei- tigen. Treten keine wesentlichen Mängel auf, bestä- tigt der Auftraggeber die Entgegennahme der Soft- ware. Mit dieser Bestätigung gehen die Preis- und Leistungsgefahr auf den Auftraggeber über.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.