Entgeltbestandteile Musterklauseln

Entgeltbestandteile. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. die Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Fernsprechanschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden.
Entgeltbestandteile. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Fernsprechanschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.
Entgeltbestandteile. Das Nettoentgelt für die Stromlieferung setzt sich zusammen aus jährlichen Grundpreisen (GP), die verbrauchsunabhängig sind und zeitanteilig abgerechnet werden und Arbeitspreisen (AP) auf Basis der gelieferten Arbeit in Kilowattstunden (kWh). Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
Entgeltbestandteile. 6.1 Das Nettoentgelt für die Erdgaslieferung setzt sich zusammen aus jährlichen Grundpreisen (GP), die verbrauchsunabhängig sind und zeitanteilig abgerechnet werden, und Arbeitspreisen (AP) auf Basis der gelieferten Arbeit in Kilowattstunden (kWh). Die Brutto- preise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetz- lichen Höhe. 6.2 Für die Umrechnung der von der Messeinrichtung erfassten Kubikmeter (m3) in die für die Abrechnung relevanten Kilowattstun- den (kWh) werden vom jeweiligen örtlichen Verteilnetzbetreiber basierend auf den Betriebsbedingungen entsprechende Umrech- nungsfaktoren gebildet. Der für den Kunden relevante Umrech- nungsfaktor ist in der Jahresabrechnung und auf der Internetseite des jeweiligen Netzbetreibers zu finden. Der zuständige Netzbe- treiber ist in der Vertragsbestätigung und auf der Internetseite des Lieferanten aufgeführt.
Entgeltbestandteile. Es wird zwischen fixen (zB Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Standleitung, für die Domänenegistrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder der Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (zB Herstellung des Anschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domänenregistrierung) unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.
Entgeltbestandteile. 6.1 Das Nettoentgelt für die Stromlieferung setzt sich zusammen aus jährlichen Grundpreisen (GP), die verbrauchsunabhängig sind und zeitanteilig abgerechnet werden, und Arbeitspreisen (AP) auf Basis der gelieferten Arbeit in Kilowattstunden (kWh). Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. 6.2 In den Grundpreisen ist jeweils der Preis für einen Zähler bereits enthalten, der zusätzliche Preis für weitere Zähler bestimmt sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt der Grundversorgungspreise der RheinEnergie für Haushaltsbedarf. 6.3 Schließt ein Kunde neben diesem Rahmenvertrag zur Stromlieferung auch einen Duo-geeigneten Rahmenvertrag zur Erdgaslieferung für die gleiche Verbrauchsstelle ab oder besteht ein solcher bereits und werden beide Verträge in einer Rechnung abgerechnet, so gewährt die RheinEnergie dem Kunden auf die Summe der Strom- und Erdgasgrundpreise pauschal einen Duo- Vorteil, der zeitanteilig berechnet wird. Die Höhe des Duo-Vorteils wird in den Angebotsformularen zu den Duo-geeigneten Rahmenverträgen ausgewiesen. Endet die Belieferung einer der beiden Sparten mit einem Duo-geeigneten Rahmenvertrag, so entfällt der Duo-Vorteil ab diesem Zeitpunkt. Alle Duo-geeigneten Rahmenverträge sind im Angebotsformular unter Zusatzleistungen aufgeführt.
Entgeltbestandteile. Es wird zwischen fixen (zB Grundgebühr für den Kabelfernsehanschluss und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Programmumfang) und einmaligen Entgelten (zB Herstellung des Kabelfernsehanschlusses) unterschieden.
Entgeltbestandteile. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für den Kabelfernsehanschluss und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Programmumfang) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Kabelfernsehanschlusses) unterschieden.
Entgeltbestandteile. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr des Hosting Pakets, Grundgebühr für die zugesicherten Resourcen eines Cloud-Servers bzw. den Mietserver, Entgelte für die Netzwerkverbindung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom virtuellen CPU Verbrauch, Speicherplatz, Arbeitsspeicher, Anzahl der zugebuchten IP-Adressen und/oder Datentransfervolumen) und einmaligen Entgelten (z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Hosting Pakete bzw. Server und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden.
Entgeltbestandteile. 6.1 Das Nettoentgelt für die Erdgaslieferung setzt sich zusammen aus jährlichen Grundpreisen (GP), die verbrauchsunabhängig sind und zeitanteilig abgerechnet werden, und Arbeitspreisen (AP) auf Basis der gelieferten Arbeit in Kilowattstunden (kWh). Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. 6.2 Für die Umrechnung der von der Messeinrichtung erfassten Kubikmeter (m3) in die für die Abrechnung relevanten Kilowattstunden (kWh) werden vom jeweiligen örtlichen Verteilnetzbetreiber basierend auf den Betriebsbedingungen entsprechende Umrechnungsfaktoren gebildet. Der für den Kunden relevante Umrechnungsfaktor ist in der Jahresabrechnung und auf der Internetseite des jeweiligen örtlichen Ausspeisenetzbetreibers zu finden. Der zuständige Ausspeisenetz- betreiber ist in der Vertragsbestätigung und auf der Internetseite der RheinEnergie aufgeführt. 6.3 In den Grundpreisen ist jeweils der Preis für einen Zähler bereits enthalten, der zusätzliche Preis für weitere Zähler bestimmt sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt der Grundversorgungspreise der RheinEnergie für Haushaltsbedarf. 6.4 Schließt ein Kunde neben diesem Rahmenvertrag zur Erdgaslieferung auch einen Duo-geeigneten Rahmenvertrag zur Stromlieferung für die gleiche Verbrauchsstelle ab oder besteht ein solcher bereits und werden beide Verträge in einer Rechnung abgerechnet, so gewährt die RheinEnergie dem Kunden auf die Summe der Strom- und Erdgasgrundpreise pauschal einen Duo- Vorteil, der zeitanteilig berechnet wird. Die Höhe des Duo-Vorteils wird in den Angebotsformularen zu den Duo-geeigneten Rahmenverträgen ausgewiesen. Endet die Belieferung einer der beiden Sparten mit einem Duo-geeigneten Rahmenvertrag, so entfällt der Duo-Vorteil ab diesem Zeitpunkt. Alle Duo-geeigneten Rahmenverträge sind im Angebotsformular unter Zusatzleistungen aufgeführt.