Entgelterhöhungen. 6.1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Pflegedienstes erfolgen. 6.2. Dem Kunden gegenüber ist die beabsichtigte bezifferte Erhöhung der für die Leistungen nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Dies gilt nicht für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die die AK Hoherade unmittelbar gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann. 6.3. Hinsichtlich der Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege nach SGB XII wird eine Erhöhung der Entgelte außerdem nur wirksam, soweit die erhöhten Entgelte den Vergütungsvereinbarungen nach §§ 89 SGB XI, 75 SGB XII bzw. Entscheidungen der Schiedsstellen nach §§ 85 Abs. 5 S. 1 SGB XI, 77 Abs. 1 S. 3 SGB XII entsprechen. 6.4. Im Falle einer Entgelterhöhung händigt die AK Hoherade dem Kunden einen an die Erhöhung angepassten Kostenvoranschlag aus.
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Samples: Pflegevertrag
Entgelterhöhungen. 6.1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Pflegedienstes erfolgen.
6.2. Dem Kunden gegenüber ist die beabsichtigte bezifferte Erhöhung der für die Leistungen nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Dies gilt nicht für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die die AK Hoherade m a g unmittelbar gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann.
6.3. Hinsichtlich der Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege nach SGB XII wird eine Erhöhung der Entgelte außerdem nur wirksam, soweit die erhöhten Entgelte den Vergütungsvereinbarungen nach §§ 89 SGB XI, 75 SGB XII bzw. Entscheidungen der Schiedsstellen nach §§ 85 Abs. 5 S. 1 SGB XI, 77 Abs. 1 S. 3 SGB XII entsprechen.
6.4. Im Falle einer Entgelterhöhung händigt die AK Hoherade m a g dem Kunden einen an die Erhöhung angepassten Kostenvoranschlag aus.
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Samples: Pflegevertrag
Entgelterhöhungen. 6.12.1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen angemes- sen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Pflegedienstes erfolgen.
6.22.2. Dem Kunden gegenüber ist die beabsichtigte bezifferte Erhöhung der Entgelterhöhung für die Leistungen nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte des SGB XI, des SGB XII und frei vereinbarte Leistungen spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam wirk- sam werden soll, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Dies gilt nicht auch für Leistungen der häuslichen KrankenpflegeKrankenpflege gegenüber Kunden, die für die AK Hoherade unmittelbar gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kannLeistungen selbst zahlungsverpflichtet sind.
6.32.3. Hinsichtlich der Leistungen der Pflegeversicherung Pflegeversi- cherung und der Hilfe zur Pflege nach SGB XII wird eine Erhöhung der Entgelte außerdem nur wirksam, soweit die erhöhten Entgelte den Vergütungsvereinbarungen Vergü- tungsvereinbarungen nach §§ 89 SGB XI, 75 SGB XII bzw. Entscheidungen der Schiedsstellen Schiedsstelle nach §§ 85 Abs. 5 S. 1 SGB XI, 77 Abs. 1 S. 3 SGB XII XI entsprechen.
6.42.4. Im Falle einer Entgelterhöhung händigt der Pflegedienst dem Kunden, sofern dieser die AK Hoherade dem Kunden einen Leistun- gen ganz oder teilweise selbst zu bezahlen hat, ei- nen an die Erhöhung angepassten angepaßten Kostenvoranschlag aus.
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Samples: Pflegevertrag
Entgelterhöhungen. 6.1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert verän- dert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung Erklä- rung des Pflegedienstes erfolgen.
6.2. Dem Kunden gegenüber ist die beabsichtigte bezifferte Erhöhung der für die Leistungen nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam wirk- sam werden soll, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Dies gilt nicht für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die die AK Hoherade unmittelbar gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse Kranken- kasse abrechnen kann.
6.3. Hinsichtlich der Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege nach SGB XII wird eine Erhöhung der Entgelte außerdem nur wirksam, soweit die erhöhten Entgelte den Vergütungsvereinbarungen Vergütungs- vereinbarungen nach §§ 89 SGB XI, 75 SGB XII bzw. Entscheidungen der Schiedsstellen nach §§ 85 Abs. 5 S. 1 SGB XI, 77 Abs. 1 S. 3 SGB XII entsprechen.
6.4. Im Falle einer Entgelterhöhung händigt die AK Hoherade Xxxxxxxx dem Kunden einen an die Erhöhung angepassten Kostenvoranschlag aus.
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Samples: Pflegevertrag