Entgelterhöhungen. 2.1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Pflegedienstes erfolgen.
Appears in 2 contracts
Samples: Vertrag Über Ambulante Pflegerische Leistungen, Vertrag Über Ambulante Pflegerische Leistungen
Entgelterhöhungen. 2.16.1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Pflegedienstes erfolgen.
Appears in 2 contracts
Samples: www.ak-hoherade.de, www.m-a-g.de
Entgelterhöhungen. 2.1. 6.1 Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung Ent- gelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Pflegedienstes erfolgen.
Appears in 1 contract
Entgelterhöhungen. 2.16.1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert verän- dert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung Erklä- rung des Pflegedienstes erfolgen.
Appears in 1 contract
Samples: www.ak-hoherade.de
Entgelterhöhungen. 2.16.1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage Berechnungsgrundla- ge verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Pflegedienstes erfolgen.
Appears in 1 contract
Samples: www.pflegedienst-aks.de
Entgelterhöhungen. 2.1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen angemes- sen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Pflegedienstes erfolgen.
Appears in 1 contract
Samples: Pflegevertrag