Entgeltlichkeit von Präsentationen Musterklauseln

Entgeltlichkeit von Präsentationen. (1) Die Einladung des Auftraggebers eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf) gilt als Auftrag einen definierten Leistungsinhalt zu er- bringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentati- on begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt.
Entgeltlichkeit von Präsentationen. 4.1. Alle Leistungen des Designers erfolgen gegen Entgelt , lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
Entgeltlichkeit von Präsentationen. Alle Leistungen des Grafik-Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Dem Grafik-Designer ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestal- tungsvorschläge unentgeltlich vorzulegen. › Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definier- ten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Umfang zu vergeben. Die Höhe des Präsentationsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des Gestaltungshonorares nach den Honorar-Richtlinien. Durch die Abhaltung der Präsen- tation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. › Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsenta- tionswettbewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an den Grafik-Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Grafik-Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu. › Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsenta- tion sind urheberrechtlich geschätzt. Bei Nicht-Zustande- kommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 10 und 11.
Entgeltlichkeit von Präsentationen. 4.1. Alle Leistungen von JH erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
Entgeltlichkeit von Präsentationen. 3.1. Alle Leistungen der Agentur erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
Entgeltlichkeit von Präsentationen. 4.1. Alle Leistungen von ARTINA erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Angebotslegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
Entgeltlichkeit von Präsentationen. 1. Die Einladung des Auftraggebers eine Präsentation zu erstel- len (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsin- halt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt (Arbeitszeit mal dem entsprechenden Stundensatz)
Entgeltlichkeit von Präsentationen. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsen- tation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlich- keit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt. In besonderen Fällen kann Plutonika dem/r Auftraggeber/in eine Rücktrittsoption mit einer vorab vereinbarten Pauschalent- schädigung für die Präsentationsleistung anbieten. Siehe Artikel „Rücktrittsrecht“. Durch die Abhaltung der Präsentation wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.
Entgeltlichkeit von Präsentationen a) Alle Leistungen von prausedesign erfolgen gegen Entgelt; lediglich die zur Anbotslegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.
Entgeltlichkeit von Präsentationen. 4.1. Alle Leistungen des Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die im Angebot des jeweiligen Service Pakets definierten Leistungen erfolgen kostenlos.