Allgemeine Grundlagen Musterklauseln

Allgemeine Grundlagen. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Verfassungsorgane in den folgenden Jahren dem Produktplan 24 (Hochschulen und Forschung) entsprechend ausreichende Mittel zur Verfügung stellen. Leistungsbereich 1. Studium und Lehre
Allgemeine Grundlagen. Grundlage dieser Vereinbarung ist der von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedete Haushalt sowie wei- tere haushaltsrechtliche Beschlüsse der Bremischen Bürgerschaft und des Senats. Die schulgesetzliche Forde- rung, ein Schulprogramm zu erstellen, wird durch die Entwicklung eines Q-Handbuchs erfüllt. Das Q-Hand- buch (auch: Q-Konzept) bildet den Rahmen für die pädgagogischen und didaktischen Zielsetzungen der ZLV.
Allgemeine Grundlagen. 1.1 Deloitte Consulting GmbH (im Folgenden kurz „Deloitte“) erbringt in Rahmen von Leadership Services Executive Search, Assessments, Interim Management und allgemeine Beratung auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Leadership Services“ (kurz „AGB“) und des individuellen schriftlichen Angebots von Deloitte. 1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn in einem Angebot von Deloitte nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird. 1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Deloitte diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. 1.4 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen sind nur dann wirksam, wenn Deloitte diese schriftlich bestätigt und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.
Allgemeine Grundlagen. 2.1. Die Ferienwohnung wurde nach dem individuellen Geschmack des Vermieters eingerichtet. Diese ist modern und zweckdienlich ausgestattet. Es kann passieren, dass weniger Mobiliar vorhanden ist als von zu Hause gewohnt. 2.2. Auch wenn ein TV-Gerät mit Kabelempfang vorhanden ist, kann nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass alle gewohnten Programme empfangen werden können. Bei Warmwasserversorgung mit einem Boiler ist das Duschen von dessen Fassungsvermögen abhängig. 2.3. Die Objektbeschreibung wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Diese beruht auf dem Zustand der Ferienwohnung und deren Ausstattung zum Zeitpunkt der Erstellung der Objektbeschreibung. Bei Übersetzungen kann es zu sprachlichen Anpassungen kommen, die dem Gegenstand sehr nahe kommen. Durch Modernisierung oder Instandhaltung können sich kleine Änderungen ergeben. 2.4. Die Größe und der Verwendungszweck der Betten entsprechen den jeweiligen Angaben der Ausstattungsbeschreibung. Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung haftet uneingeschränkt der Mieter. Schrankraum ist nicht sehr groß bemessen. Es ist nicht davon auszugehen, dass für jede Person ein Schrank vorhanden ist. Bettwäsche, Geschirrtücher sowie Hand- und Badetücher sind von den Gästen selbst mitzubringen. 2.5. Gartenmöbel sind nicht immer in der Anzahl der maximalen Belegung vorhanden. In der Regel sind mindestens 1 Tisch und 4 Sitzgelegenheiten vorhanden. Aufgrund der Naturbelassenheit der umgebenden Grünfläche kann es passieren, dass Insekten (z.B. Mücken, Fliegen, Spinnen, Ameisen) vorkommen. Spinnweben entstehen manchmal über Nacht. Bei dem Grünbereich und Parkplatz um das Appartementhaus handelt es sich um gemeinschaftliche Nutzfläche. Es ist zu beachten, dass darauf Bäume und Sträucher stehen können und dass nicht alles zur individuellen bzw. gemeinsamen Verfügung stehen kann. Es kann auch passieren, dass ein angegebener Blick durch Bäume, Hecken oder Zäune verdeckt wird. Frei herumlaufende Katzen und Hunde sind nicht daran zu hindern, das Grundstück zu betreten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge, die auf dem Grundstück geparkt werden. 2.6. Das Mitbringen von Haustieren ist in der Objektbeschreibung geregelt. Ein Haustier muss stets mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Reservierung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für 1 Haustier (Hund oder Katze). Auf dem Grundstück bzw. im Appartementhaus ist mit Haustieren zu rechnen...
Allgemeine Grundlagen a. Die Klaiton Advisory GmbH (im Folgenden kurz „Klaiton“) hat ihren Sitz in Wien (Österreich). x. Xxxxxxx erbringt gemeinsam mit selbständigen Unternehmensberater:innen (im Folgenden kurz "Consultants") Leistungen aus dem Bereich Unternehmensberatung für Kunden (im Folgenden kurz "Auftraggeber"). c. Die formellen Grundlagen für die Beauftragung und Erbringung dieser Leistungen sind: i. die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (kurz „AGB“) von Klaiton, die das Verhältnis von Klaiton und dem Consultant in Richtung Auftraggeber regeln. ii. die hier vorliegende Rahmenvereinbarung, die die Vertragsbeziehung von Consultant & Klaiton regelt. iii. das jeweilige individuelle schriftliche Angebot, in dem Klaiton als Generalunternehmer auftritt, und der Consultant Subauftragnehmer von Klaiton ist. d. Diese Rahmenvereinbarung gilt für alle Vertragsbeziehungen abgeschlossen ab Gültigkeitsdatum dieser Rahmenvereinbarung zwischen dem Consultant und Klaiton, auch wenn in einem Angebot von Klaiton nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird. Es gilt als wohlverstanden, dass der Abschluss dieser Vereinbarung kein Recht des Consultants begründet, von Klaiton mit Projekten beauftragt zu werden und spiegelbildlich auch Klaiton keinen Anspruch darauf hat, dass der Consultant angebotene Aufträge übernimmt. e. Abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn Klaiton diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. f. Änderungen der Rahmenvereinbarung bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail jedoch als ausreichend angesehen wird. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen sind nur dann wirksam, wenn Klaiton diese schriftlich bestätigt.
Allgemeine Grundlagen. Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle vom Unternehmer nachstehend (Auftragnehmer=AN) auszuführenden Aufträge des Verbrauchers sind individuelle (vorrangige) Vereinbarungen sowie die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (§126a BGB) oder in Textform (§126b BGB) erfolgen.
Allgemeine Grundlagen. Grundlage dieser Vereinbarung ist der von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedete Haushalt sowie weitere haushaltsrechtliche Be- schlüsse der Bremischen Bürgerschaft und des Senats. Die im Produkthaushalt genannten Leistungsziele sind Bestandteil dieses Kontraktes und bilden die Grundlage für die weiteren in diesem Kontrakt vereinbarten Ziele.
Allgemeine Grundlagen. Erster Ab schnitt Au ftrag der Schu le (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erzie- hung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet. (2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Xxxxxxx nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen. (1) Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Sie verwirklicht die in Ar- tikel 7 der Landesverfassung bestimmten allgemeinen Bildungs- und Er- ziehungsziele. (2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereit- schaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erzie- hung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völ- kergemeinschaft und zur Friedensgesinnung. (3) Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partner- schaftlich zusammen. (4) Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungs- auftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthal- tungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Xxxxxxx. Sie fördert die Entfaltung der Person, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen und das Verant- wortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt. Schülerinnen und Xxxxxxx werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten. Schülerinnen und Xxxxxxx werden in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (Koedukation). (5) Die Schülerinnen und Xxxxxxx sollen insbesondere lernen 1. selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln, 2. für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu er- bringen, 3. die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten, 4. in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidun- gen zu treffen und Verständnis und Xxxxxxxx gegenüber den En...
Allgemeine Grundlagen a) Der Kunde sorgt dafür, dass die Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Xxxxxxxx des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. b) Der Kunde sorgt dafür, dass der IC auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis erstattet wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der IC bekannt werden. c) Die IC ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen (Auftragsdatenverarbeiter).
Allgemeine Grundlagen. 1.1 Sämtliche Leistungen der Agentur werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) erbracht. Die Agentur schließt Verträge grund- sätzlich nur auf Basis der nachstehenden Bedingungen ab. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeit- punkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, die- se AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese wirksam Vertragsin- halt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. 1.2 Allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden seitens der Agentur ausdrücklich widersprochen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wer- den somit nicht Inhalt des Vertrages zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Auftraggebers durch die Agentur bedarf es nicht. 1.3 Werden zwischen den Vertragsparteien im Vertrag (Angebot) spezielle Vereinbarungen getrof- fen, die einzelnen Punkten dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) widersprechen, so gehen diese speziellen Vereinbarungen den betreffenden generellen Regelungen der AGB vor. Diese speziellen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und berühren die Gültigkeit und wirksame Vereinbarung aller anderen Bestimmungen dieser AGB nicht. 1.4 Diese AGB gelten auch für sämtliche künftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftragge- ber und der Agentur, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen oder nachfolgenden Verträge darauf nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen wird. 1.5 Änderungen der AGB bei einer laufenden Auftragsabwicklung werden dem Auftraggeber be- kannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftrag- geber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.