Common use of Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern Clause in Contracts

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. Z 43 (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren etc.), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen ändern.

Appears in 3 contracts

Samples: www.westernunion.com, www.schoellerbank.at, www.schoellerbank.at

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. Z 43 (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für DauerleistungenLeistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren etc.), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderungen Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen ändern.

Appears in 2 contracts

Samples: www.oberbank.at, www.oberbank.at

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. Z 43 45. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren Kontoführungsgebühren, etc.), ) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderungen Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Interessen des Kreditinstituts sowie des Kunden ändern.

Appears in 2 contracts

Samples: country.db.com, country.db.com

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. Z 43 43. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungengeschuldete Leistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren etc.), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderungen Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen ändern.

Appears in 1 contract

Samples: www.denizbank.at

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. Z 43 43. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungenüber einen längeren Zeitraum anhaltend erbrachte LeistungenDauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren Kontoführungs-gebühren etc.), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen ändern.

Appears in 1 contract

Samples: www.marchfelderbank.at

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. Z 43 43. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungenüber einen längeren Zeitraum anhaltend erbrachte Leistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren Kontoführungs-gebühren etc.), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen ändern.

Appears in 1 contract

Samples: www.marchfelderbank.at