Common use of Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern Clause in Contracts

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, etc.) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Interessen des Kreditinstituts sowie des Kunden ändern. (2) Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts sowie über Abs 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und die Einführung neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werden, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erteilt wird, zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils angebotene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Xxxxxxxxxxx als Zustimmung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann das Kreditinstitut auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereithalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungenüber einen längeren Zeitraum anhaltend erbrachte LeistungenDauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, Kontoführungs-gebühren etc.) ), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Interessen des Kreditinstituts sowie des Kunden ändern. (2) Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts Kreditinstitutes sowie über Abs Abs. 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und die Einführung neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werdenwobei solche Änderungen, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erteilt wird, zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksamwirksam werden, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils angebotene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Xxxxxxxxxxx als Zustimmung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann das Kreditinstitut auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise (z.B. Bereitstellung im Internet Banking) zum Abruf bereithalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungenüber einen längeren Zeitraum anhaltend erbrachte Leistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, Kontoführungs-gebühren etc.) ), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Interessen des Kreditinstituts sowie des Kunden ändern. (2) Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts Kreditinstitutes sowie über Abs Abs. 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und die Einführung neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werdenwobei solche Änderungen, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erteilt wird, zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksamwirksam werden, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils angebotene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Xxxxxxxxxxx als Zustimmung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann das Kreditinstitut auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise (z.B. Bereitstellung im Internet Banking) zum Abruf bereithalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungenüber einen längeren Zeitraum anhaltend erbrachte Leistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, Kontoführungs-gebühren etc.) ), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ändern. Das Kreditinstitut ist ferner nach billigem Ermessen zu Leistungsänderungen berechtigt, die aufgrund der Interessen Änderung gesetzlicher Anforderungen, der Sicherheit des Kreditinstituts sowie Bankbetriebs, der technischen Entwicklung oder des Kunden ändernerheblich gesunkenen, die Kostendeckung wesentlich beeinträchtigenden Nutzungsgrad einer Leistung notwendig werden. (2) Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts Kreditinstitutes sowie über Abs Abs. 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und die Einführung neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werdenwobei solche Änderungen, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erteilt wird, zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksamwirksam werden, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils angebotene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Xxxxxxxxxxx als Zustimmung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann das Kreditinstitut auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise (z.B. Bereitstellung im Electronic Banking) zum Abruf bereithalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungenüber einen längeren Zeitraum anhaltend erbrachte Leistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, Kontoführungs-gebühren etc.) ), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ändern. Das Kreditinstitut ist ferner nach billigem Ermessen zu Leistungsänderungen berechtigt, die aufgrund der Interessen Änderung gesetzlicher Anforderungen, der Sicherheit des Kreditinstituts sowie Bankbetriebs, der technischen Entwicklung oder des Kunden ändernerheblich gesunkenen, die Kostendeckung wesentlich beeinträchtigenden Nutzungsgrad einer Leistung notwendig werden. (2) Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts Kreditinstitutes sowie über Abs Abs. 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und die Einführung neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werdenwobei solche Änderungen, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erteilt wird, zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksamwirksam werden, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils angebotene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Xxxxxxxxxxx als Zustimmung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann das Kreditinstitut auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise (z.B. Bereitstellung im Internet Electronic Banking) zum Abruf bereithalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, Kontoführungsgebühren etc.) ), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ändern. Gleiches gilt für Änderungen anderer Leistungen des Kreditinstituts, die aufgrund der Interessen Änderung gesetzlicher Anforderungen, der Sicherheit des Kreditinstituts sowie Bankbetriebs, der technischen Entwicklung oder des Kunden ändernerheblich gesunkenen, die Kostendeckung wesentlich beeinträchtigenden Nutzungsgrads einer Leistung erfolgen. (2) Über (1) hinausgehende Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts sowie über Abs 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und Kreditinstitutes oder der Entgelte des Kunden, die Einführung neuer entgeltspflichtiger Leistungen sowie neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeboten. Die Zustimmung des Kunden möglich. Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen gilt als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werdenerteilt, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Kunden erteilt wird, zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt, es sei denn der Kunde hat bereits zuvor seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung im Änderungsangebot auf die jeweils angebotene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Xxxxxxxxxxx als Zustimmung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann das Änderungsangebot wird das Kreditinstitut einem Unternehmer auf eine mit dem Unternehmer ihm vereinbarte Weise zum Abruf bereithaltenzugänglich machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, Kontoführungsgebühren etc.) ), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ändern. Gleiches gilt für Änderungen anderer Leistungen des Kreditinstituts, die aufgrund der Interessen Änderung gesetzlicher Anforderungen, der Sicherheit des Kreditinstituts sowie Bankbetriebs, der technischen Entwicklung oder des Kunden ändernerheblich gesunkenen, die Kostendeckung wesentlich beeinträchtigenden Nutzungsgrads einer Leistung erfolgen. (2) Über Abs. (1) hinausgehende Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts sowie über Abs 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und oder der Entgelte des Kunden, die Einführung neuer zusätzlich zu entgeltender Leistungen sowie neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Derartige Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werden, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vorgeschlagen. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt wirdund die Änderungen gelten damit als vereinbart, zwei Monate nach Verständigung wenn der Kunde dem Kreditinstitut seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens schriftlich mitgeteilt hat. Der oben genannte Änderungsvorschlag wird für den Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangtauf eine mit diesem vereinbarte Weise zum Abruf bereitgehalten. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils angebotene Änderung sowie ihrem Änderungsvorschlag darauf hinweisen und aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Xxxxxxxxxxx im oben genannten Sinne als Zustimmung zu der Änderung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann das Kreditinstitut auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereithalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für DauerleistungenDauerverträge und Einzelverträge, die das Kreditinstitut Kredit- institut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, Kontoführungsge- bühren etc.) ), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden kommen- den Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder KapitalmarktKapi- talmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen Verände- rungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ändern. Gleiches gilt für Änderungen anderer Leistungen des Kreditinsti- tuts, die aufgrund der Interessen Änderung gesetzlicher Anforderungen, der Sicherheit des Kreditinstituts sowie Bankbetriebs, der technischen Entwicklung oder des Kunden ändernerheblich gesunkenen, die Kostendeckung wesentlich beeinträchtigenden Nutzungsgrads einer Leistung erfolgen. (2) Über Abs. (1) hinausgehende Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts sowie über Abs 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und oder der Entgelte des Kunden, die Einführung neuer entgeltspflichtiger Leistungen sowie neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit werden dem Kunden vom Kredit- institut spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeit- punkt ihres Inkrafttretens angeboten. Die Zustimmung des Kunden möglich. Kun- den zu diesen Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen gilt als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werdenerteilt, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung beim Kredit- institut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Kunden erteilt wird, zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils angebotene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen Still- schweigen mit Xxxxxxxxxxx als Zustimmung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann das Kreditinstitut Kredit- institut auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereithalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, Kontoführungsgebühren etc.) ), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Interessen des Kreditinstituts sowie des Kunden ändern. (2) Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts Kreditinstitutes sowie über Abs Abs. 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und die Einführung neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werdenwobei solche Änderungen, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erteilt wird, zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksamwirksam werden, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils angebotene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Xxxxxxxxxxx als Zustimmung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann das Kreditinstitut auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereithalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungengeschuldete Leistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, Kontoführungsgebühren etc.) ), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Interessen des Kreditinstituts sowie des Kunden ändern. (2) Über Absatz (1) hinausgehende Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts sowie über Abs 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und oder der Entgelte des Kunden, die Einführung neuer zusätzlich zu entgeltender Leistungen sowie neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werdenwobei solche Änderungen, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erteilt wird, zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksamwirksam werden, sofern nicht bis dahin ein kein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils angebotene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Xxxxxxxxxxx als Zustimmung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann das Kreditinstitut auf eine wird dem Kunden in Papierform oder, sofern der Kunde mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereithaltenKreditinstitut eine Vereinbarung über seine Teilnahme am Internetbanking abgeschlossen hat, durch elektronische Übermittlung in die Internetbanking-Postbox mitgeteilt.

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Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern. (1) Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unternehmern Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, Kontoführungsgebühren etc.) ), unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex etc.) nach billigem Ermessen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Interessen des Kreditinstituts sowie des Kunden ändern. (2) Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts Kreditinstitutes sowie über Abs Abs. 1 hinausgehende Änderungen von Entgelten und die Einführung neuer Entgelte für schon vereinbarte Leistungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Änderungen der Leistungen des Kreditinstituts, die im Vergleich zu den bisherigen Leistungen als nicht wesentlich einzustufen sind, sowie Änderungen von Entgelten, die keine Erhöhung von jeweils mehr als 10% pro Jahr ausmachen, werdenwobei solche Änderungen, wenn nicht zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erteilt wird, zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut angebotene Änderung wirksamwirksam werden, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils angebotene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Xxxxxxxxxxx als Zustimmung gilt. Die Verständigung über die angebotene Änderung kann wird das Kreditinstitut dem Kunden per E-Mail derart zustellen, dass das Kreditinstitut die Information, mindestens für die Dauer des Rahmenvertrags, nicht mehr einseitig abändern kann und der Kunde die Möglichkeit hat, die Information zusätzlich bei sich abzuspeichern und auszudrucken, oder sonst auf eine andere, mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereithalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen