Entlastung. Die Verwaltungsgesellschaft wird in folgenden Fällen gegen eine Entlastung von Vorstand und/oder Aufsichtsrat stimmen, zum Beispiel: • Bei erheblichen Zweifeln an den Leistungen des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates z.B. bei wiederholt schlechten Geschäftsverlauf im Branchenvergleich • Bei juristisch relevanten Fehlverhalten des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates
Appears in 5 contracts
Samples: Investment Fund Prospectus, Investmentfonds Prospekt, Investmentfondsprospekt