Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche Anordnungen zurückweisen.
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Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung Aufhebung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche Anordnungen zurückweisen.
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Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche Anordnungen zurückweisenzu - rückweisen.
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Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung Aufhebung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche verbind- liche Anordnungen zurückweisen.
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