Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche Anordnungen zurückweisen. 2 Ist der Vertrag bereits abgeschlossen und erweist sich die Beschwerde als begrün- det, stellt die Beschwerdeinstanz fest, dass die Verfügung rechtswidrig ist.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung Aufhebung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche Anordnungen zurückweisen.
2 Ist der Vertrag bereits abgeschlossen und erweist sich die Beschwerde als begrün- detbegründet, stellt die Beschwerdeinstanz fest, dass die Verfügung rechtswidrig ist.
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Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche Anordnungen zurückweisenzu - rückweisen.
2 Ist der Vertrag bereits abgeschlossen und erweist sich die Beschwerde als begrün- begrün - det, stellt die Beschwerdeinstanz fest, dass die Verfügung rechtswidrig ist.
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Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung Aufhebung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche verbind- liche Anordnungen zurückweisen.
2 Ist der Vertrag bereits abgeschlossen und erweist sich die Beschwerde als begrün- detbegründet, stellt die Beschwerdeinstanz fest, dass die Verfügung rechtswidrig rechtswid- rig ist.
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Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung Aufhebung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden ent- scheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche Anordnungen zurückweisen.
2 Ist der Vertrag bereits abgeschlossen und erweist sich die Beschwerde als begrün- detbegründet, stellt die Beschwerdeinstanz fest, dass die Verfügung rechtswidrig ist.
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Entscheid. 1 Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen, kann die Beschwerdeinstanz die Aufhe- bung Aufhebung der Verfügung beschliessen und in der Sache selbst entscheiden oder sie an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit oder ohne verbindliche Anordnungen zurückweisen.
2 Ist der Vertrag bereits abgeschlossen und erweist sich die Beschwerde als begrün- detbe- gründet, stellt die Beschwerdeinstanz fest, dass die Verfügung rechtswidrig ist.
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