Entscheide. Die Entscheide der Aufsichtskommission sind endgültig. Vorbehalten bleiben begründete Einsprachen im Sinne einer Wiedererwägung. Werden von der Aufsichtskommission ausgesprochene Konventionalstrafen gemäss Art. 35 lit. f) und g) nicht fristgerecht bezahlt, wird der ordentliche Rechtsweg eingeschlagen.
Appears in 6 contracts
Samples: gav.arbeitsrechtler.ch, l-gav.ch, l-gav.ch
Entscheide. Die Entscheide der Aufsichtskommission sind endgültig. Vorbehalten bleiben begründete Einsprachen im Sinne einer Wiedererwägung. Werden von der Aufsichtskommission ausgesprochene Konventionalstrafen Konventional- strafen gemäss Art. 35 lit. f) und g) nicht fristgerecht bezahlt, wird der ordentliche Rechtsweg eingeschlagen.
Appears in 3 contracts
Samples: l-gav.ch, cafetier.ch, zfv.ch
Entscheide. Die Entscheide der Aufsichtskommission sind endgültig. Vorbehalten bleiben begründete Einsprachen im Sinne einer Wiedererwägung. Werden von der Aufsichtskommission ausgesprochene Konventionalstrafen Konventional- strafen gemäss Art. 35 lit. f) f und g) g nicht fristgerecht bezahlt, wird der ordentliche Rechtsweg eingeschlagen.
Appears in 1 contract
Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Entscheide. Die Entscheide der Aufsichtskommission sind endgültig. Vorbehalten bleiben begründete Einsprachen im Sinne einer Wiedererwägung. Werden von der Aufsichtskommission ausgesprochene Konventionalstrafen gemäss ge- mäss Art. 35 lit. f) und g) lit f nicht fristgerecht bezahlt, wird der ordentliche Rechtsweg eingeschlageneinge- schlagen.
Appears in 1 contract
Samples: gav.arbeitsrechtler.ch