Entscheide. Die Entscheide der Aufsichtskommission sind endgültig. Vorbehalten bleiben begründete Einsprachen im Sinne einer Wiedererwägung. Werden von der Aufsichtskommission ausgesprochene Konventionalstrafen gemäss Art. 35 lit. f) und g) nicht fristgerecht bezahlt, wird der ordentliche Rechtsweg eingeschlagen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, L Gav (Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes), L Gav
Entscheide. Die Entscheide der Aufsichtskommission sind endgültig. Vorbehalten bleiben begründete Einsprachen im Sinne einer Wiedererwägung. Werden von der Aufsichtskommission ausgesprochene Konventionalstrafen Konventional- strafen gemäss Art. 35 lit. f) und g) nicht fristgerecht bezahlt, wird der ordentliche Rechtsweg eingeschlagen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes, Gesamtarbeitsvertrag
Entscheide. Die Entscheide der Aufsichtskommission sind endgültig. Vorbehalten bleiben begründete Einsprachen im Sinne einer Wiedererwägung. Werden von der Aufsichtskommission ausgesprochene Konventionalstrafen gemäss ge- mäss Art. 35 lit. f) und g) lit f nicht fristgerecht bezahlt, wird der ordentliche Rechtsweg eingeschlageneinge- schlagen.
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Entscheide. Die Entscheide der Aufsichtskommission sind endgültig. Vorbehalten bleiben begründete Einsprachen im Sinne einer Wiedererwägung. Werden von der Aufsichtskommission ausgesprochene Konventionalstrafen Konventional- strafen gemäss Art. 35 lit. f) f und g) g nicht fristgerecht bezahlt, wird der ordentliche Rechtsweg eingeschlagen.
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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag