Entschädigung für versicherte Kosten. 1. Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Ziffer 6.3) ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. 2. Kürzungen nach Ziffer 6.4.2.4 gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
Appears in 7 contracts
Samples: Condorprivatschutz Insurance Policy, Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Entschädigung für versicherte Kosten. 1. Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Ziffer 6.35.3) ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls.
2. Kürzungen nach Ziffer 6.4.2.4 5.4.2.4 gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
Appears in 1 contract
Entschädigung für versicherte Kosten. 1. Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Ziffer 6.3) ist der Zeitpunkt des Eintritts des VersicherungsfallsVersicherungsfalles.
2. Kürzungen nach Ziffer 6.4.2.4 gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
Appears in 1 contract
Entschädigung für versicherte Kosten. 1. Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Ziffer 6.35.3) ist der Zeitpunkt des Eintritts des VersicherungsfallsVersicherungsfalles.
2. Kürzungen nach Ziffer 6.4.2.4 5.4.2.4 gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
Appears in 1 contract