Common use of Entschädigung für versicherte Kosten Clause in Contracts

Entschädigung für versicherte Kosten. 1. Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Ziffer 6.3) ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. 2. Kürzungen nach Ziffer 6.4.2.4 gelten entsprechend für die versicherten Kosten.

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Samples: Condorprivatschutz Insurance Policy, Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Entschädigung für versicherte Kosten. 1. Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Ziffer 6.35.3) ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. 2. Kürzungen nach Ziffer 6.4.2.4 5.4.2.4 gelten entsprechend für die versicherten Kosten.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Entschädigung für versicherte Kosten. 1. Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Ziffer 6.3) ist der Zeitpunkt des Eintritts des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. 2. Kürzungen nach Ziffer 6.4.2.4 gelten entsprechend für die versicherten Kosten.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Entschädigung für versicherte Kosten. 1. Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Ziffer 6.35.3) ist der Zeitpunkt des Eintritts des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. 2. Kürzungen nach Ziffer 6.4.2.4 5.4.2.4 gelten entsprechend für die versicherten Kosten.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation