Entschädigungsberechnung bei gemeinem Wert. Soweit ein Objekt zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet ist, werden versicherte Sachen nur unter Zugrundelegung des erzielbaren Verkaufspreises (gemeiner Wert) entschädigt.
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Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Wochenendhausversicherung