Gewerblich genutzte Räume Musterklauseln

Gewerblich genutzte Räume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Gewerblich genutzte Räume. Versichert ist auch der Mietausfall von Räumen jeglicher Art.
Gewerblich genutzte Räume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden. § f0 Versicherungswert, Versicherungssumme
Gewerblich genutzte Räume. Abweichend von § 6 Nr. 2 a) VHB 2008 besteht Versicherungsschutz für sämtliche Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Die Entschädigungssumme ist auf 20 % der Versicherungssumme, maximal 20.000 EUR begrenzt. Handelsware und Musterkollektionen sind bis 5.000 EUR mitversichert. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag (z. B. gewerbliche Geschäftsinhaltsversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag (Subsidiaritätsprinzip).
Gewerblich genutzte Räume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes ver- einbart werden.
Gewerblich genutzte Räume. Haben Sie den Exklusiv-Tarif vereinbart, ersetzen wir auch Mietausfall oder Mietwert für gewerblich genutzte Räume bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 12.000 € begrenzt.
Gewerblich genutzte Räume. In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 a) und 3 b) VHB 2016 gehören aus- schließlich beruflich und gewerblich genutzte Räume zur Wohnung, auch wenn diese über einen weiteren oder separaten Eingang zu be- treten sind. Voraussetzung ist, dass sich die Räume auf dem Versi- cherungsgrundstück befinden. Die Entschädigung für versicherte Sachen in diesen Räumen ist begrenzt auf 20.000 EUR.
Gewerblich genutzte Räume. Versichert ist auch der Mietausfall bzw. Mietwert für gewerblich genutzte Räume. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Gebäude zu mindestens 50 % für Wohnzwecke genutzt wurde.
Gewerblich genutzte Räume a) Mietausfall oder Mietwert von gewerblich genutzten Räumen werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die gewerblich genutzten Räume wieder benutzbar sind. b) Die Entschädigung ist auf 10 % der Versicherungssumme des vom Schadenfall betrotfenen Gebäudes begrenzt, maximal 3.000 EUR begrenzt.