Entsorgung, Reinigung. Der Aussteller hat bei hybriden Messen in der Zeit vom Beginn des ersten Aufbautages bis zum Ende des letzten Abbautages die Verpflichtung, seinen Abfall und seine Wertstoffe/Reststoffe nach den näheren Bestimmungen der Technischen Richtlinien zu entsorgen. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass auch etwaig von ihm beauftragte Auftragnehmer dieser Verpflichtung nachkommen. Über die Möglichkeiten der Entsorgung im Messegelände und die damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungen des Austellers wird dieser in den Technischen Richtlinien näher informiert. Die Messegesellschaft sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Lässt der Aussteller nicht durch eigenes Personal reinigen, so dürfen nur von der Messegesellschaft zugelassene Unternehmen mit der Reinigung beauftragt werden.
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