Entsorgung Musterklauseln

Entsorgung. Der Aussteller ist für die Reinigung und Abfallentsorgung seines Messestandes verantwortlich. Er ist verpflichtet und verantwortlich für die sortenreine Trennung der anfallenden Abfälle nach Wert- und Reststoffen. Am Abend eines jeden Auf- und Abbautages müssen sämtliche Abfälle aus den Hallen entfernt werden, oder in den vorgeschriebenen Be- hältnissen der Messe Stuttgart zur Entsorgung bereitgestellt sein, die vom Servicepartner der LMS fachgerecht entsorgt werden. Wir verweisen hier ausdrücklich auf die Abfallrichtlinien der Messe Stuttgart (LMS) im Stuttgart Messe Service-Portal (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) und in den Service- unterlagen.
Entsorgung. Die Entsorgung von Rest und Verpackungsmaterial (z. B. Kunststoff und Holzreste) sowie von Material- bzw. Verschnittresten, die durch die Montage anfallen, erfolgt bauseits durch den Auftraggeber.
Entsorgung. Über die Möglichkeit der Entsorgung im Messegelände wird der Aussteller in der Technischen Richtli- nie Nummer 6.1.1 informiert. Der Aussteller ist verpflichtet, die Messe Essen mit der kostenpflichtigen Entsorgung zu beauftragen. Sollte der Aussteller nach der Räumung der Standfläche Müll oder sonstige Gegenstände zurücklassen ist die Messe Essen berechtigt, diesen bzw. diese auf Kosten des Ausstellers zu beseitigen und vernichten zu lassen.
Entsorgung. Der Lieferant (Unternehmer) ist für die Entsorgung des eigenen Materials selber zuständig. Es sind keine prozentualen Preisabzüge zulässig.
Entsorgung. Die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen und Altgeräten muss entsprechend den gesetzlich geltenden Bestimmungenen erfolgen. Unter das ElektroG bzw. BattG fallende Geräte sind entsprechend gekennzeich- net. Unsere WEEE-Registriernummer lautet: DE13446763.
Entsorgung. Über die Möglichkeit der Entsorgung im Messegelände wird der Aussteller in der Technischen Richt- linie Nummer 6.1.1 informiert. Der Aussteller ist verpflichtet, die Messe Essen mit der kostenpflichti- gen Entsorgung zu beauftragen. Sollte der Aussteller nach der Räumung der Standfläche Müll oder sonstige Gegenstände zurücklassen ist die Messe Essen berechtigt, diesen bzw. diese auf Kosten des Ausstellers zu beseitigen und vernichten zu lassen.
Entsorgung. Der Aussteller ist für die Reinigung und Abfallentsorgung seines Messe- standes verantwortlich. Er ist verpflichtet und verantwortlich für die sortenreine Trennung der anfallenden Abfälle nach Wert- und Reststof- fen. Am Abend eines jeden Auf- und Abbautages müssen sämtliche Abfälle aus den Hallen entfernt werden, oder in den vorgeschriebenen Behältnissen der Messe Stuttgart zur Entsorgung bereitgestellt sein, die vom Servicepartner der LMS fachgerecht entsorgt werden.
Entsorgung. Nach dem Ende einer jeweiligen Werbekampagne gehen die entsprechenden Werbe- materialien und Entwürfe entschädigungslos in das Eigentum von XxxxXxxxxx über und können entsorgt werden.
Entsorgung. Die Lieferantin erklärt sich bereit und bietet dem Kunden hiermit an, die von der Lieferantin gelieferten Waren im Fall der Beauftragung durch den Kunden zur fachmännischen und gesetzeskonformen Entsorgung zurückzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, der Lieferantin die ihr entstandenen, marktkonformen Kosten nach erfolgter gesetzeskonformer Entsorgung gegen Vorlage entsprechender Nachweise zu vergüten.
Entsorgung. Für die Beseitigung anfallender Abfälle und Verunreinigungen während der Auf- und Abbauzeit sowie der Dauer der Veranstaltung ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung ist die Messe-/Ausstellungsleitung befugt, die Beseitigung im Namen und auf Rechnung des Ausstellers zu beauftragen. Sollte sich der Verursacher nicht ermitteln lassen, ist die Messe- /Ausstellungsleitung ermächtigt, die Entsorgungs- und Reinigungskosten anteilmäßig nach Quadratmetern auf die einzelnen Aussteller zu verteilen.