Entsorgung, Reinigung. Aussteller und deren Auftragnehmer haben bei hybriden Messen ihren Abfall/Reststoffe eigenverantwortlich zu entsorgen. Über die Möglichkeiten der Entsorgung im Messegelände wird der Aussteller in den Technischen Richtlinien informiert. Die Messegesellschaft sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Lässt der Aussteller nicht durch eigenes Personal reinigen, so dürfen nur von der Messegesellschaft zugelassene Unternehmen mit der Reinigung beauftragt werden.
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