Entsorgung und Aufbereitung Musterklauseln

Entsorgung und Aufbereitung. Bei Baumaßnahmen in den Gebieten 1 + 3 (Ausnahme Tönisvorst, Schwalmtal, Brüggen, Niederkrüchten) sind die zur Aufbereitung geeigneten Materialien ausnahmslos, wenn in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, zur Bodenaufbereitungsanlage der NEW AG, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 in Mönchengladbach abzufahren. In den Gebieten 1 + 3 (Ausnahme Tönisvorst, Schwalmtal, Brüggen, Niederkrüchten) ist eben- falls ausnahmslos, wenn in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, das Verfüllmaterial von der Bodenaufbereitungsanlage der NEW AG, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 in Mönchengladbach zu beziehen. Ansprechpartner der Bodenaufbereitungsanlage ist Abteilung Betriebssicherheit (U02-934), Tel.: 02166-688- 2350. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und der NEW AG. Die Kantenlänge der anzuliefernden Materialien darf 60 cm nicht überschreiten. Werden Mate- rialien mit einer Kantenlänge >60cm bis <= 150cm und >150cm angeliefert gehen die Mehr- kosten für das Aufbereiten zu Lasten des Auftragnehmers. Ungeeignete Materialien werden nicht angenommen, sie sind gegen Entsorgungsnachweis (Wiegescheine) auf hierfür geeignete Anlagen oder Deponien abzulagern. Ungeeignete Materialien für die Bodenaufbereitungsanlage der NEW AG sind u .a. • stark lehmhaltiger Bodenaushub • schadstoffhaltige Böden der Klasse > Z 2 nach LAGA • Boden > DK 0 Bei den bereitgestellten RC-Baustoffen aus der Bodenaufbereitungsanlage der NEW AG han- delt es sich um zertifizierte und güteüberwachte Baustoffe nach TL BuB X-XxX 00. Sie sind für die Herstellung von Erdbauwerken nach ZTV E-StB einsetzbar. Hinsichtlich der umweltrelevan- ten Merkmale handelt es sich um einen Recycling-Baustoff I (RCL I) gemäß dem Gem. RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-3- 953-26308-IV-8-1573-30052 - und Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A 3 - 32-40/45 vom 09.10.2001. Sofern die Abrechnungsgrundlagen nicht über Flächen oder Volumen bestimmt sind, werden folgende Umrechnungsfaktoren (to / m³) für verdichtete Baustoffe verbindlich festgelegt: Böden: 2,0 to/m³ RC-Baustoffe: 2,1 to/m³ Xxxx-Xxxx 0/00: 2,2 to/m³ Schottertragschicht 0/45: 2,25 to/m³ Frostschutzschicht: 2,25 to/m³ Asphaltschichten: 2,4 to/m³ Beton unbewehrt: 2,4 to/m³ Stahlbeton: 2,5 to/m³ Es werden nur die Materialien abgerechnet, die auf den jeweiligen Baustellen angefallen sind. Sollten mehrere An- und Ablieferungen zeitgleich stattfinden, können Wartezeiten entstehen, diese W...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.