Erbteilung und Grundstück- kauf. 1 Fällt ein Übernahmevertrag als unwirksam dahin, so lebt die Ver- pflichtung des frühern Schuldners mit allen Nebenrechten, unter Vor- behalt der Rechte gutgläubiger Dritter, wieder auf.
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Samples: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht), Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)